Trunkenheitsfahrt 1.14 promille?
Schönen guten Tag, ich wurde circa vor vier Wochen bei einer Verkehrskontrolle, also bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Daraufhin Wurde mir die Frage gestellt, ob ich Alkohol getrunken hätte. Daraufhin Puste ich und hatte ein wert von 1,14 Promille. Daraufhin wurde ich mit zur Polizeiwache genommen und mir wurde circa anderthalb Stunden später von einem Amtsarzt an Blutabnahme genommen. Drei Wochen später habe ich die Blutprobe bekommen und hatte einen Alkoholwert von 1,04 Promille meine Frage daraufhin ist, ob die Promille Zahl hochgerechnet wird, da ich leichte Ausfallerscheinungen hatte beim Tockelbogen aber nicht im Straßenverkehr wird zur Tatzeit hochgerechnet und was erwartet mich an Strafe hat jemand Erfahrung? Natürlich wurde meine Fahrerlaubnis entzogen. Nach meinem Wissensstand ist es jetzt keine Straftat mehr, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
6 Antworten
Eine Rückrechnung erfolgt idR nur, wenn zwischen Kontrolle und Blutentnahme 2 Std. (oder mehr) vergangen sind, d.h., du könntest Glück haben...
und was erwartet mich an Strafe hat jemand Erfahrung?
Sollte es bei einer OWI bleiben, sind es 500 Euro Bußgeld (+ ca. 200 Euro für die Blutentnahme), 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Bei einer Straftat wird es ein Entzug von einem Jahr, + Strafbefehl von etwa 40 TS.
Da du beim Arzt Ausfallerscheinungen hattest, ist nicht mit einer MPU zu rechnen.
Danke für die Antwort. Ja, da muss man jetzt echt abwarten und hoffen. Wird mir auch nicht mehr passieren.
Hi ja sie dürfen hochrechnen, müssen aber den günstigsten Aubbauwert annehmen.
Das könnte aber eher Dein Problem sein:
da ich leichte Ausfallerscheinungen hatte
Dann ist es immer eine Straftat, wenn der Promillewert über 0,3 lag.
Du hast einen Fehler gemacht: Ja, Du musst die Blutprobe über Dich ergehen lassen, musst aber sonst nicht aktiv mitwirken.
Ich würde Dir trotzdem raten, bei dem knappen Fall einen Anwalt einzuschalten.
ab 1,01 Promille IST es ein STRAFTATBESTAND
Nein, mein Atemalkoholwert war 1,12 Promille und mein Blutalkoholwert war 1,04 Promille ab 1,1 Promille. Im Blut ist es erst eine Straftat.
Hast du den Wert gewürfelt oder wie kommst du darauf? Ab 1,1‰ ist es eine Straftat. Kannste googeln.
Die Atemalkoholkontrolle dient dazu fest zustellen ob Alkohol getrunken wurde.
Dieses Ergebnis ist dann der Anlass für eine Blutprobe und berechtigt die Polizei den FS vorläufig sicher zu stellen.
Nur die Blutprobe ist dann auch Gerichtsverwertbar. Alles weitere wie Strafen, FS Entzug, Fahrverbot u.A. legt dann ein Gericht fest.
Eines ist sicher: Du wirst lange Zeit zu Fuß unterwegs sein. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist eine MPU Pflicht.
Stimmt auch nicht ganz eine mpu wird nur angeordnet in nrw bei einer Promille Zahl von 1.6 Promille oder bei 1.1 Promille ohne Ausfallerscheinung eine Straftat ist erst dann wenn man bei 0.3 Promille ein Unfall baut oder Ausfallerscheinungen wie schlanglinen etc fährt wenn man keine Ahnung hat bitte nicht kommentieren danke.
Kleiner Irrtum: Sehr viele Führerscheinstellen verlangen Heute eine MPU wenn Alk im Spiel ist. Was jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt wird....
Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist eine MPU Pflicht.
Diese Aussage ist falsch. Eine MPU unter 1,6‰ wird angeordnet wenn es Hinweise auf Alk.missbrauch gibt, "einfach so" verlangen kann eine FEB sie nicht. Alk.missbrauch wäre z.B. erkennbar, wenn keinerlei Beeinträchtigungen (klare Aussprache des Probanden, kein torkeln etc.) erkennbar gewesen wären. Bei 1kenny1 war dies jedoch nicht der Fall...
Es sind keinerlei Fahrfehler in der Akte zu sehen, dass wie gesagt, eine allgemeine Verkehrskontrolle war. Nach meinem Wissensstand dürfen die nur hochrechnen, wenn so Straftat und Blutprobe maximal 2 Stunden liegen, da meine Blutprobe nach anderthalb Stunden erfolgte dürfen, die da nicht hochrechnen. Ein Anwalt habe ich genommen und hat auch ein Widerspruch gemacht, da es keinerlei Auswahlerscheinungen im Straßenverkehr gab. Meine Frage ist immer noch, ob die das trotzdem hochrechnen.