Trunkenheitsfahrt 1.14 promille?

6 Antworten

Eine Rückrechnung erfolgt idR nur, wenn zwischen Kontrolle und Blutentnahme 2 Std. (oder mehr) vergangen sind, d.h., du könntest Glück haben...

und was erwartet mich an Strafe hat jemand Erfahrung?

Sollte es bei einer OWI bleiben, sind es 500 Euro Bußgeld (+ ca. 200 Euro für die Blutentnahme), 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Bei einer Straftat wird es ein Entzug von einem Jahr, + Strafbefehl von etwa 40 TS.

Da du beim Arzt Ausfallerscheinungen hattest, ist nicht mit einer MPU zu rechnen.

1kenny1 
Fragesteller
 18.10.2023, 16:09

Danke für die Antwort. Ja, da muss man jetzt echt abwarten und hoffen. Wird mir auch nicht mehr passieren.

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Hi ja sie dürfen hochrechnen, müssen aber den günstigsten Aubbauwert annehmen.

Das könnte aber eher Dein Problem sein:

da ich leichte Ausfallerscheinungen hatte

Dann ist es immer eine Straftat, wenn der Promillewert über 0,3 lag.

Du hast einen Fehler gemacht: Ja, Du musst die Blutprobe über Dich ergehen lassen, musst aber sonst nicht aktiv mitwirken.

Ich würde Dir trotzdem raten, bei dem knappen Fall einen Anwalt einzuschalten.

1kenny1 
Fragesteller
 17.10.2023, 16:49

Es sind keinerlei Fahrfehler in der Akte zu sehen, dass wie gesagt, eine allgemeine Verkehrskontrolle war. Nach meinem Wissensstand dürfen die nur hochrechnen, wenn so Straftat und Blutprobe maximal 2 Stunden liegen, da meine Blutprobe nach anderthalb Stunden erfolgte dürfen, die da nicht hochrechnen. Ein Anwalt habe ich genommen und hat auch ein Widerspruch gemacht, da es keinerlei Auswahlerscheinungen im Straßenverkehr gab. Meine Frage ist immer noch, ob die das trotzdem hochrechnen.

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Raven751  17.10.2023, 18:50
@1kenny1

Naja, Dein Anwalt kennt sich sicherlich besser aus, als fast alle von uns hier. Halt Dich besser an den.

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ab 1,01 Promille IST es ein STRAFTATBESTAND

1kenny1 
Fragesteller
 17.10.2023, 16:42

Nein, mein Atemalkoholwert war 1,12 Promille und mein Blutalkoholwert war 1,04 Promille ab 1,1 Promille. Im Blut ist es erst eine Straftat.

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ToxicWaste  17.11.2023, 18:44
@Christian320

Hast du den Wert gewürfelt oder wie kommst du darauf? Ab 1,1‰ ist es eine Straftat. Kannste googeln.

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Die Atemalkoholkontrolle dient dazu fest zustellen ob Alkohol getrunken wurde.

Dieses Ergebnis ist dann der Anlass für eine Blutprobe und berechtigt die Polizei den FS vorläufig sicher zu stellen.

Nur die Blutprobe ist dann auch Gerichtsverwertbar. Alles weitere wie Strafen, FS Entzug, Fahrverbot u.A. legt dann ein Gericht fest.

Eines ist sicher: Du wirst lange Zeit zu Fuß unterwegs sein. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist eine MPU Pflicht.

1kenny1 
Fragesteller
 17.10.2023, 17:22

Stimmt auch nicht ganz eine mpu wird nur angeordnet in nrw bei einer Promille Zahl von 1.6 Promille oder bei 1.1 Promille ohne Ausfallerscheinung eine Straftat ist erst dann wenn man bei 0.3 Promille ein Unfall baut oder Ausfallerscheinungen wie schlanglinen etc fährt wenn man keine Ahnung hat bitte nicht kommentieren danke.

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Kannixverstan  17.10.2023, 17:31
@1kenny1

Kleiner Irrtum: Sehr viele Führerscheinstellen verlangen Heute eine MPU wenn Alk im Spiel ist. Was jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt wird....

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nancycotten  18.10.2023, 07:48
@Kannixverstan
Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist eine MPU Pflicht.

Diese Aussage ist falsch. Eine MPU unter 1,6‰ wird angeordnet wenn es Hinweise auf Alk.missbrauch gibt, "einfach so" verlangen kann eine FEB sie nicht. Alk.missbrauch wäre z.B. erkennbar, wenn keinerlei Beeinträchtigungen (klare Aussprache des Probanden, kein torkeln etc.) erkennbar gewesen wären. Bei 1kenny1 war dies jedoch nicht der Fall...

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