Fußgänger/Radfahrer Kreisverkehr Ausfahrt Vorrang?

1 Antwort

Grundsätzlich gilt erstmal die Beschilderung. Ob diese rechtlich zulässig ist, ist eine andere Frage.

Für mich sieht as nach einem straßenbegleitenden Radweg aus, da er weniger als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt zu sein scheint und ihrem Verlauf folgt.

Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO müsste an jeder Einfahrt ein "Vorfahrt gewähren"-Schild noch vor dem kreuzenden Radweg aufgestellt sein, so dass ersichtlich ist, dass es ein straßenbegleitender Radweg ist, der als Teil der Kreisfahrbahn zählt.

Die von dir beschriebe Beschilderung mit Wartepflicht für den Radverkehr darf hingegen nur angeordnet werden, wenn der Radweg von der Fahrbahn abgesetzt ist, d.h. mehr als fünf Meter entfernt ist, oder wenn der Kreisverkehr außerorts liegt.

VwV-StVO zu Zeichen 215:

Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.
Sabse1290 
Fragesteller
 07.08.2022, 22:08

Müsste denn nicht dem aus dem Kreisverkehr Ausfahrenden durch etwaige Beschilderung die Vorfahrt kenntlich gemacht werden?

Sicher hat nicht jeder Verkehrsteilnehmer Kenntnis von dieser Verwaltungsvorschrift.

0
migebuff  07.08.2022, 22:29
@Sabse1290

Natürlich ist hier Chaos vorprogrammiert. Neulich hat erst jemand geschrieben, dass er wegen genau dieser unklaren Vorfahrtslage bei der Prüfung durchgefallen ist. Hier bräuchte es eine einheitliche Regelung, die ausnahmslos an allen Kreisverkehren gilt.

1