Kann ich meinen Führerschein machen nachdem ich auf dem Mofa ohne Fahrerlaubnis gefahren bin?

4 Antworten

Ja,es ist eine Ordnungswidrigkeit.

Für Dich ist das viel Geld.

Es ist eine mißverständliche Formulierung.

Wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis ( Mofa ,fahren ohne Prüfbescheinigung ),

so würde das ein Strafverfahren nach sich ziehen und oftmals eine Sperre für den Erwerb einer Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Das ist also für Dich nicht weiter schlimm.

Du hast wenigstens das Mofa ordnungsgemäß versichert.Ansonsten hättest Du den Schaden,den Du durch Deine pflichtwidrige Fahrweise verursacht hast,aufkommen müssen.

Also,Du kannst Dich für den A1 anmelden,etwa ein halbes Jahr bevor Du 16 Jahre alt wirst.

max134365 
Fragesteller
 22.10.2022, 18:08

Oh, da fällt mir wirklich ein Stein vom Herzen! Vielen Dank! Aber ich verstehe immernoch nicht, was die Bußgeldbehörde mit dem „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ meint? Weil ich hatte ja eine Prüfbescheinigung? Was habe ich da missverstanden?

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Rutscherlebnis  22.10.2022, 18:24
@max134365

Hm.Entweder ist das dann ein Mißverständnis,oder es ist in Verbindung mit der ordnungswidrigen Fahrweise,die zum Unfall geführt hat.Denn,wenn Du ein Mofa mit Prüfbescheinigung fährst,dann ist das natürlich weder Fahren ohne Fahrerlaubnis,noch Fahren ohne Prüfbescheinigung.Du fährst Mofa erlaubt.Kann es sein,das das Fahrzeug entweder sicher gestellt wurde,und frisiert war,oder offiziell ein Moped / Mokick / also ein Kleinkraftrad war,und Du dann doch eine Fahrerlaubnis benötigt hättest,bzw.das notwendige Alter noch nicht erreicht hast?

Wie dem auch sei,der Bußgeldbescheid ist ja rechtskräftig.Dieser kann nicht mehr geändert werden.Sicherlich hast Du längst gezahlt und auch die Sperre schon erledigt.

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Da steht nichts vom strafrechtlichen Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Da steht nur, dass das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam wird. Als Begründung für diesen Zeitpunkt der Wirksamkeit wird dann aufgeführt, dass du keine Fahrerlaubnis besitzt.
Das ist daher von Bedeutung, weil du im Falle des Besitzes einer Fahrerlaubnis den Zeitpunkt der Wirksamkeit (unter bestimmten Umständen) innerhalb von vier Monaten durch Abgabe des Führerscheins selbst bestimmen kannst.

Es liegt also kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, sondern lediglich die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit. Und die hindert nicht daran, die A1-Fahrerlaubnis zu erwerben.

max134365 
Fragesteller
 22.10.2022, 22:33

Und nach vier Monaten würde das Fahrverbot „von selbst“ in Kraft treten? Denn ich habe bis jetzt keine Prüfbescheinigung beim Amt abgegeben

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Die im Bußgeldbescheid festgesetzten Rechtsfolgen (Bußgeld, Fahrverbot, Kosten des Verfahrens) sind nach meiner Prüfung korrekt. Die Verjährung habe ich nicht geprüft.

Die Tat stellt kein zwingenden Hindernis für die Erteilung einer Fahrerlaubnis dar. Gleichwohl kann die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall trotzdem die Beibringung einer MPU anordnen.

denn ich habe gehört das soetwas erst Probleme macht, wenn man Straftaten im Verkehr begeht, aber ich begang schließlich nur eine Ordnungswidrigkeit

Vorsicht: Auch Ordnungswidrigkeiten können eine MPU begründen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV).

Die Aussage, dass du nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, bezieht sich lediglich auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit des Fahrverbots. Hier widersprich allerdings Absatz 2 dem Absatz 5. Ich gehe davon aus, dass Absatz 5 ein fixer Standardtext ist, und dementsprechend Absatz 2 anzuwenden ist. Da keine Fahrerlaubnis besteht, kann auch keine abgegeben werden. Das Fahrverbot beginnt somit mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides, mithin also zwei Wochen nach Zugang desselben (§ 67 Abs. 1 OWiG).

Hinweis: Das Fahrverbot gilt vermutlich auch für Mofas. Wenn du trotz Fahrverbot mit dem Mofa fährst, machst du dich strafbar (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2.2 StVG). Eine A1-Fahrerlaubnis würde dann auf absehbare Zeit nicht erteilt werden.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
max134365 
Fragesteller
 22.10.2022, 22:26

Aber eine MPU in diesem Falle ist doch sehr unwahrscheinlich, oder? Ich meine, dass es meine erste Auffälligkeit im Straßenverkehr war und ich unabsichtlich jemanden die Vorfahrt genommen habe

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Answer1234567  23.10.2022, 21:52
@max134365

Die Frage ist, ob eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG mit einem erheblichem Verstoß im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV gleichzusetzen ist. Wenn ja, kann in dem hier vorliegenden Fall auch bei einem Erstverstoß eine MPU angeordnet werden.

Dein Verhalten hätte auch jemanden das Leben kosten können. Insofern würde ich dir dringend raten, gegenüber der Ordnungsbehörde und der FEB auf Relativierungen zu verzichten.

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Das wird sicherlich im Bußgeldbescheid stehen. Wenn nicht, dann kannst Du den Führerschein machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
max134365 
Fragesteller
 22.10.2022, 18:08

Vielen Dank!

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