LED Laufschrift StVO zulässig oder nicht?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Dogsta,

Deine Frage lässt sich ganz klar mit "Nein" beantworten.

Das begründet sich aus § 49a Abs. 1 StVZO ff, wonach jegliche Beleuchtung, die fest mit dem Pkw verbunden ist, 1. für zulässig erklärt worden und 2. betriebsbereit sein. Hinzu kommt in Absatz 5 des o.g. Paragraphen, dass "alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen einschaltbar sein dürfen".

Das von Dir genannte Warndisplay fällt prinzipiell nicht unter die "für zulässig erklärte Beleuchtung" und müsste im Einzelfall durch eine Sondergenehmigung der Zulassungsbehörde genehmigt werden. Das geschieht aber nur mit entsprechender Begründung (z.B. Anzeigetafel eines Linienbusses, Haltesignal der Polizei oder BAG usw.) und in der Regel nicht mit der Begründung "Ich bin bei der Freiwilligen Feuerwehr".

Denn mich könnte ja, rein theoretisch, irgendjemand anzeigen mit der Begründung Nötigung. Weiter führte er aus, dass man sich ja genötigt fühlen könnte Platz zu machen und dieses dann zur Anzeige bringen kann.

Das wiederum halte ich jetzt für etwas sehr weit hergeholt. Denn in dem Moment, wo Du alarmiert wirst, stehen Dir als Feuerwehrmann bzw. Einsatzkraft Sonderrechte (keine Wegerechte) zu.

Mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass man sich als Feuerwehrangehöriger im Einsatz befindet, ist nicht strafbar und auch keine Nötigung. Unbeleuchtete Schilder und/oder Dachaufsetzer sind ja auch nicht verboten, wenngleich man über ihren Sinn durchaus diskutieren kann. Beleuchtete Schilder fallen ja aus den o.g. Gründen eh raus.

Jeder, der in Deutschland einen Führerschein gemacht hat sollte eigentlich wissen, dass er nur Fahrzeugen, die sich mit Blaulicht und Signalhorn nähern, "umgehend freie Bahn" zu schaffen hat und ein Fahrzeug ohne diese Dinge kein Wegerecht hat.

Ein Schild im/am Auto ist deshalb reine "Information"... genauso wie Werbebeschriftung, ein Aufkleber, ein Fanschal oder ein Wackeldackel hinter/an der Heckscheibe. Und so ist auch ein "Feuerwehr im Einsatz"-Schild zu werten: Es ist eine Information an andere Verkehrsteilnehmer, dass sich der Fahrer im Einsatz befindet. Wenn der Vorausfahrende nun nett ist oder Verständnis hat, kann er nun die Geschwindigkeit verringern und sich überholen lassen - oder er lässt es eben. Um daraus eine Nötigung zu machen, müssten meiner Meinung nach noch andere Dinge hinzu kommen wie beispielsweise extrem dichtes Auffahren, Hupen, Lichthupe o.ä.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dogsta 
Fragesteller
 18.07.2019, 15:48

Richtig, es ist ein rein informelles Schild. Danke, bin selber nicht drauf gekommen wie man zu sagen sollte!

Der von dir zitierte Paragraph spricht jedoch eindeutig von fest verbundenen und, so gesehen, ist dieses Schild nicht fest verbaut.

Auf Grund dessen war eben die Aussage des Polizisten, dass ich beim Amt nachfragen soll 😊

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26Sammy112  18.07.2019, 16:33
@Dogsta
Der von dir zitierte Paragraph spricht jedoch eindeutig von fest verbundenen und, so gesehen, ist dieses Schild nicht fest verbaut.

"Fest verbaut" bedeutet in der Regel, dass es mit dem Pkw durch eine Halterung oder ein Kabel verbunden ist (also nicht einfach nur "lose" im Pkw transportiert wird).

Um überhaupt genehmigungsfähig und damit nutzbar zu sein, muss die Beleuchtung allerdings zwingend "fest verbaut" sein.

Also:
Entweder ist es nicht fest verbaut, dann darf es grundsätzlich nicht/am Pkw betrieben werden (im Straßenverkehr... in der heimischen Garage kannst Du tun, was Du möchtest ^^).
Oder es ist fest verbaut, dann könnte die Zulassungsbehörde ggfs. eine Sondergenehmigung für die Beleuchtungseinrichtung erteilen (wird sie aber bei Feuerwehrleuten nicht tun).

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