Zu schnell gefahren aber Polizei hatte kein Messgerät?

4 Antworten

Ein Geschwindigkeitsverstoß kann auch durch nachfahren festgestellt werden, denn auch Polizeiautos haben einen Tacho. Da der Tacho nicht geeicht ist kommt es zu einem relativ hohen Tolleranzabzug. Währen dann in deinem Fall 27 K7H zu Viel vorwerfbar und das kommt auf 150€ (zzgl. 28,50 Gebühren und Auslagen) und ein Flenspunkt. Gab es in den letzten 12 Monaten einen weiteren Verstoß von mehr als 25 km/h zu schnell kommt noch ein Monat Fahrverbot dazu.

Meine Frage ist jetzt ob ich dagegen Einspruch einlegen kann und wie die Aussichten sind.

Einspruch kannst du immer einlegen, aber gegen dich sprechen zwei Zeugen.

Also erstmal die Autobahn war komplett leer, es ist gerade 00:00 Uhr und dort war keiner den ich nur ansatzweise gefährden könnte.

Trotzdem gilt die StVO. Mit Gefährund wäre es auch teurer.

Kdghghh 
Fragesteller
 19.11.2023, 00:32

Bei mir im Auto waren auch 3 andere Personen, habe ich da jetzt höhere Chancen

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Stadewaeldchen  19.11.2023, 00:33
@Kdghghh

Wenn die auch darlegen können warum zwei Polizisten, die bei einer Falschaussage ihren Job und die Pensionsaprüche riskieren lügen sollten vielleicht...

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So jetzt wird's lustig. Auch durch Hinterher fahren kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werden. Jetzt hast du 2 Polizisten als Zeugen in einem Auto. Gehen wir davon aus das am Ende grob 175 übrig bleiben. Dann stehen eben 45km/h über dem Limit zu buche. Das ganze wird als Vorsatz gewertet werden. Also rechne mit der doppelten Geldstrafe und mindestens 1 Monate Fahrverbot. Die Basis Geldstrafe liegt so bei 350€.

Das Tempolimit gilt auch Nachts und es ist völlig egal ob da jemand ist oder nicht

Messen durch Hinterherfahren ist eine zulässige Methode, wenn andere Methoden nicht zur Verfügung stehen. Den Toleranzabzug setzt die Rechtsprechung m. W. üblicherweise mit 20 % an (so bspw. OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2013, Az.: III-1 RBs 5/13, openjur.de, Rn. 16), das könnte man nochmal prüfen.

Es steht dir natürlich frei, den Bußgeldbescheid anzufechten, sobald er da ist. Denk aber daran, dass du die Gerichtskosten zahlst, wenn du verlierst. Ohne Anwalt würde ich es nicht drauf ankommen lassen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

wird wohl provida gewesen sein.

aber von 15% Toleranz hab ich noch nie gehört. 3 % ist der übliche Toleranzabzug bei über 100 km/h.

und ob es 0h oder 1h ist oder du niemand gefährdest.ist irrelevant. wenn 130 erlaubt sind, dann sind eben nur 130 erlaubt.