Einbürgerung ohne Arbeit mit Erkrankung mit psychischer Schwerbehinderung geht das?

Guten Tag,

ich leide unter chronischer schwerwiegender Form der Paranoiden Schizophrenie (ICD10: F20.08) Psychose, Suizidal gefährdet

Ich bin Erwerbsminderungsrentner

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Grundsicherungsempfänger beim Sozialamt-Köln

Ich verfüge Geistigschwerbehindertenausweis

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Stehe unter intensiver Betreuung

Pflegefall, werde von Krankenpflegern täglich gepflegt

Nehme täglich zu sich starkes Neuroleptika

Niederlassungserlaubnis

Staatenlos

Wohne in geschlossenem psychiatrischem Heim

Haben schwerbehinderte Migrantinnen und Migranten wie mich das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit? Bekomme ich die deutsche Staatsangehörigkeit? Ich habe meinen Einbürgerungsantrag noch im Jahre 2002 gestellt, aber das Einbürgerungsamt schweigt bis heute.

Gibt es in Ihrer demokratischen sozialen rechtsstaatlichen Bundesrepublik Einbürgerung für solche Leute oder wir sind Einbürgerungsunwert?

Kein Arbeitgeber gibt mir einen Arbeitsplatz. Beim Behindertenwerk bin ich in der Warteliste 1800ste. Ich bekomme aber dort hochwahrscheinlich keinen Arbeitsplatz, weil ich zu sich starke Neuroleptika nehme, weil ich sogar nicht stehen kann und weil ich in Geschlossener wohne. Ich bin ständig betäubt wie unter Drogeneinfluss. Nur Medikamenten halten mich am Leben, bewahren mich vor dem Selbstmord.

Ich liege den ganzen Tag krank im Sterbebett und warte seit Jahr 2002 auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich will als Deutscher sterben, nicht als Staatenloser!

Das Einbürgerungsamt will mich nicht einbürgern, kann mich nicht abschieben und darf mich nicht umbringen…

Bitte helfen sie mir! Was soll ich machen?

Deutschland, Politik, Erkrankung, Behindert, Behinderung, Einbürgerung, Gesundheit und Medizin, Migranten, Staatsbürgerschaft
Doppelte Staatsbürgerschaft Beibehaltungsgenehmigung?

Meine Situation: Ich (17 Jahre alt) bin in Deutschland geboren und habe eine deutsche Mutter und einen amerikanischen Vater, der in den Usa geboren ist. In Usa ist sozusagen die hälfte meiner Familie, in Deutschland die andere. Aber leben tue ich nun mal in Deutschland.

Ich möchte an einer deutschen Uni studieren, da ich kein Geld für eine amerikanische Uni habe. Später jedoch möchte ich in die USA ziehen und dort arbeiten, jedoch möchte ich noch Kontakt zu meiner Familie in Deutschland haben und daher den deutschen Pass behalten. Also brauche ich eine doppelte Staatsbürgerschaft. Dafür benötige ich die Beibehaltungsgenehmigung(Bbg), damit ich wenn ich die amerikanische erhalte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit verliere. Übrigens ich habe schon nach der Bbg recherchiert, jedoch nur die Situation gefunden: Deutsche die im Ausland leben, ihre deutsche Staatsangehörigkeit jedoch nicht verlieren wollen - ich lebe aber nicht im Ausland sondern will da erst in Zukunft hin.

Meine Fragen: Wie kann ich diese Beibehaltungsgenehmigung beantragen? Kann ich sie überhaupt in meiner Situation beantragen? Habt ihr vielleicht noch andere Optionen die mir helfen könnten? Ist es überhaupt ratsam für mich? Deutsche doch wegfallen lassen und nur die amerikanische?

Freue mich auch über weitere Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

USA, Politik, doppelte Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft, Ausbildung und Studium, Reisen und Urlaub
Chinesische Verlobte aus Kanada mit PR in Deutschland heiraten?

Hallo zusammen, leider kann ich im Internet absolut keine Antwort finden, weil es so vertragt kompliziert ist - vieleicht kann mir hier jemand einen Hinweis geben, mit dem ich weiter komme:

Meine Verlobte wohnt seid 9 Jahren in Kanada und ist IT-Spezialistin. Sie hat aber keine Staatsbürgerschaft dort, sondern nur eine sogenannte "Permanent Residency (dauerhafte Erlaubnis dort zu Leben)"...

Wir kennen uns seid über 4 Jahren und ich möchte sie hier in Deutschland heiraten. Allerdings ist die Sache so kompliziert, das wir nicht weiter wissen.

Sie ist chinesischer Staatsangehörige, hat aber dort keinerlei Familie mehr und möchte auch nicht mehr in dieses "politische Land" zurück, um es vorsichtig auszusprechen...

Wie ist jetzt die rechtliche Lage, wenn sie mich ERST EINMAL (später für Heiratsvisum) hier besuchen möchte? Gilt sie als "Teil der Bevölkerung" Kanadas und braucht deshalb (durch eine besondere Berechtigung Kanadas, USA etc, wo kein VISA als Besucher benötigt wird), oder muss sie nach China extra reisen, welches für sie ein völlig fremdes Land ist, um alle Dokumente zu erhalten? Problematisch ist hier vor allem, da China in vielen Regionen keine Geburtsregister für eine Geburtsurkunde besitzt und kein Familienangehöriger mehr lebt, der ihre Familienzugehörigkeit beglaubigen könnte!

Leider kann mir selbst das Bürgerbüro und auch das Standesamt unserer Stadt da keinerlei sichere Auskunft geben in DIESEM Fall, weil es auch laut deren Mitarbeitern nicht ganz klar ist, was für eine Regelung für sie gilt....

Hat da jemand eine Erfahrung mit, oder eine Ahnung, wo ich eine Hilfestellung dazu erhalten kann, ohne einen teuren Anwalt aufzusuchen? Ein schlichter Link zu einer Homepage würde mir hier reichen, um sich dann selbst reinlesen zu können!

Allerdings ist wie gesagt, der genaue Rechtsstand momentan unklar, was das ganze Problem an sich ist!

Vielen, vielen Dank im Voraus!

China, Hochzeit, Kanada, Deutschland, Heiratsvisum, Staatsbürgerschaft, Visum
Wie gehen Behördenmitarbeiter mit der Nachfrage nach Staatsangehörigkeitsausweisen um?

Der Wikipedia Artikel gibt nicht besonders viel her und ist qualitativ auch nicht sonderlich überzeugend. Eher schwach. https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangehörigkeitsausweis

Aber gemeint ist definitiv dieser "gelbe Schein", der Staatsangehörigkeitsausweis.

Wikipedia schreibt dazu selbst "Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.".

Und das (!) ist ja wohl schon der Hammer!

Ich möchte gerne konkret wissen:

Wie gehen Behördenmitarbeiter damit um, sobald Bürger danach fragen?

Ich habe gelesen mitunter, dass der eigentlich nur in den Fällen wichtig sei, wo die Staatsangehörigkeit bezweifelt werden könnte, wo z.B. die Geburtsurkunde fehlt. Oder für Personen, die in den Beamtenstatus kommen sollen. Aber, wann ist das schon der Fall?

Ich habe auch diverse Seiten unterschiedlicher Bundesländer angesehen. Und es scheint beispielsweise in Berlin und Baden-Württemberg relativ einfach zu sein, diesen Ausweis zu bekommen.

Irgendwie ist es ja schon komisch, dieser eine Satz, den ich zitiert habe.

Und nein, ich bin kein "Reichsbürger", wohl aber sehr wachsam und aufmerksam. Und ich weiß, dass die deutsche Sprache eine äußerst präzise Sprache ist. Da ist nämlich eben nicht "umsonst" exakt das Selbe wie "kostenfrei". Und "deutsch" ist eben nicht exakt das Selbe wie "Bundesrepublik Deutschland". Das ist meine persönliche Überzeugung. Auch im juristischen Bereich hat praktisch jedes Wort eine genaue Bedeutung. Und verwendet man ein anderes Wort anstelle von Wort X, dann kann ein gesamter Text, eine gesamte "Rechtslage" oder "Rechtsfolge" anders sein. Das ist einfach so. Und das hat auch nichts mit "Verschwörungstheorien" zu tun. Mit so billigen Vorwürfen brauch' mir schon gar keiner erst zu kommen.

Ich bin insoweit bereits informiert, als dass die örtlichen Standesämter (das Rathaus/Bürgeramt also) als Auftragsverwaltungen fungieren. Denn das betreffende Gesetz ist schließlich ein Bundesgesetz.

Aber abgesehen davon, dass das zu einer juristisch wie auch historisch komplexen Thematik gehört und es in diesem Feld schon einige (offene) Fragen gibt möchte ich gerne konkret beantwortet wissen:

  1. Kann man einen solchen Staatsangehörigkeitsausweis auch direkt beim Bundesverwaltungsamt beantragen?
  2. Wie gehen die Mitarbeiter im örtlichen Rathaus (Standesamt) mit solchen Begehren um? Sind die für solche Fälle in den letzten 10 Jahren mal gesondert geschult worden und leihern dann quasi ein "Programm" runter, welches sie gelernt haben? Dass es dann quasi so nach dem Motto geht "Das geht den Bürger nichts an. Und man macht ihm klar, dass er diesen Ausweis ja nicht braucht, weil der Perso reicht!"?
  3. Haben die Mitarbeiter im örtlichen Rathaus vlt. auch die Pflicht eine Meldung nur allein schon über die Nachfrage an das BMI zu machen? Gerät man dann als Bürger in irgendeine Datenbank, womit man quasi automatisch verdächtig ist?
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Forderung nach einer möglichst egalitären Gesellschaft - was sagt ihr dazu?

Hey,

die Frage steht oben. Ich beschäftige mich gerade mit einem Thema, das kontrovers diskutiert wird: Ist eine egalitäre Gesellschaft erstrebenswert?
Da geht man dann auch auf das System der sozialen Ungleichheit und der Bildungschancen ein. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Ungleichheit nicht doch von Vorteil ist in der Gesellschaft. Diese Aspekte zu der Hauptfragestellung setze ich dann noch mit dem magischen Sechseck und der Ordnungs-, Struktur- und Prozesspolitik in Verbindung, wobei die soziale Gerechtigkeit und Gleichheit miteinbezogen muss und nicht verwechselt werden darf.

Wollte ich einfach nach euren Meinungen, Ansichten etc. diesbezüglich fragen!

Liebe Grüße

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Staatsbürgerschaft im Gefängnis (oder vor Haftantritt) ablegen?

Moin,

die Frage an sich mag sich dumm anhören, aber ich habe die letzten tagen überlegt und bissel nachgeschaut, ob man Haftstrafen nicht eigentlich umgehen könnte (hat nichts mit persönlichen Dingen zu tun, ist einfach nur ein Gedankenexperiment...)

Grundsätzlich kann mich doch nur jemand verurteilen, der über mich auch eine Weisungsgewalt hat, als Deutscher Staatsbürger, wären das die Behörden oder genauer das Rechtssystem...

Wenn nicht-Staatsbürger verhaftet werden, können diese abgeschoben werden um im jeweiligen Land ggf. verurteilt zu werden...

Angenommen ich werde verhaftet und soll zu einer Haftstrafe verurteilt werden, kann ich dann nicht einfach die Staatsbürgerschaft ablegen? - Wenn ich keine weitere Staatsbürgerschaft habe, müsste ich doch dann theoretisch ausgewiesen werden und wäre da ich ja Staatenlos bin nicht verurteilbar...

Ein weiterer Gedanke bzw. Frage wäre dann für mich noch, da ich dann auch keine Rechte im klassischen Sinn mehr habe, könnte ich dann einfach von der Justiz erschossen werden, da ich ja dann eigentlich vogelfrei bin?

Ich hoffe, ich habe meine Frage präzise genug formuliert bzw. meinen Denkansatz, was meint Ihr?

Bitte mit kleiner Begründung oder Gegenschilderung ^^

LG

Nein man würde nicht freikommen 100%
Ja, man würde freigelassen werden und würde nicht erschossen 0%
Ja, man würde freigelassen werden, aber ggf. erschossen 0%
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