Wenn der Urgroßvater 80 von meinem Bekannten aus Kaliningrad (Königsberg) nach Berlin zieht, ist er dann Reichsbürger?

8 Antworten

Nein, er ist dann warscheinlich eher ein Bürger der russischen Föderation

weiri 
Fragesteller
 30.06.2020, 16:15

Mit einem deutschen Pass? Er hat doch nur den von 1940 aus Deutschland.

Nein, vermutlich ist er Russe.

weiri 
Fragesteller
 30.06.2020, 16:12

Er hat aber nur seinem Pass aus dem deutschen Reich, warum ist er dann Russe?

lesterb42  30.06.2020, 16:14
@weiri
Er hat aber nur seinem Pass aus dem deutschen Reich

Und das Passfoto zeigt einen 5jährigen?

Er hat sich wohl immer erfolgreich um eine neue Staatsbürgerschaft gedrückt.

Was denn nun?

weiri 
Fragesteller
 30.06.2020, 16:20
@lesterb42

Wahrscheinlich.

Nein, er ist schlicht deutscher Staatsangehöriger, soweit er tatsächlich nie die Sowjetische bzw. Russische Staatsbürgerschaft erlangt hat. Da ein Reisepass von 1940 längst keine Gültigkeit mehr besitzt nutzt er auch nicht mehr zur Glaubhaftmachung der Staatsbürgerschaft. Ob Deutsche Behörden überhaupt von seiner Existenz wissen ist ebenfalls fraglich.

Mit seiner Geburtsurkunde könnte er die deutsche Staatsangehörigkeit aber mit größter Wahrscheinlichkeit nachweisen, wobei er dann allerdings wohl noch nachweisen müsste, dass er tatsächlich kein Bürger der Russischen Föderation ist.

weiri 
Fragesteller
 30.06.2020, 16:29

Er ist Bürger des deutschen Reiches, kein russischer und kein Bundesbürger.

IanGaepit  30.06.2020, 16:31
@weiri

Es gibt seit 1934 nur eine Deutsche Staatsangehörigkeit (jetzt mal von der bis 1990 existenten eigenständigen DDR Staatsbürgerschaft abgesehen). Die 1940 gültige Staatsbürgerschaft ist die Selbe die heute auch noch gilt.

IanGaepit  30.06.2020, 16:41
@weiri

Das das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, in Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde und und einige Veränderungen durchgeführt wurden. In wie fern Teil das "die deutsche Staatsangehörigkeit" jetzt auf einmal in eine Reichs- und eine Bundesstaatsangehörigkeit auf, zwischen denen ein inhärenter Unterschied besteht?

weiri 
Fragesteller
 30.06.2020, 16:47
@IanGaepit

Klar. Oder ist die Bundesrepublik etwa das deutsche Reich? Wenn ja, was hätte die Änderung denn dann für einen Sinn?

IanGaepit  30.06.2020, 16:56
@weiri
Oder ist die Bundesrepublik etwa das deutsche Reich?

Exakt. Die Bundesrepublik ist als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich. So zumindest hat es das BVerG 74 (wenn ich mich mit der Jahreszahl nicht vertue) festgestellt. Wobei man sagen muss das diese Ansicht vor der Wende durchaus umstritten war.

Wenn ja, was hätte die Änderung denn dann für einen Sinn?

Die Revision das (Reichs- und) Staatsangehörigkeitsgesetzen 99 hatte, wenn ich mich recht erinnere den Sinn es Einwandererkindern, die in Deutschland geboren wurden zu erleichtern die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Nebenbei hat man halt noch den Namen des Gesetzes geändert, weil der Staat heute eben nicht mehr Deutsches Reich, sondern Bundesrepublik Deutschland heißt. Letztere Änderung war aber an sich unnötig. Irgendeine Veränderung an der Gültigkeit des Gesetzes ergab sich daraus nicht.

PatrickLassan  01.07.2020, 11:09
@weiri
Er ist Bürger des deutschen Reiches,

Staatsrechtler gehen mehrheitlich davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtsobjekt identisch mit dem Deutschen Reich ist. Dein Großvater hat wahrscheinlich Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

weiri 
Fragesteller
 01.07.2020, 11:47
@PatrickLassan
Staatsrechtler gehen mehrheitlich davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtsobjekt identisch mit dem Deutschen Reich ist.

Na toll. Dann sind wir ja alle Reichsbürger 😂

PatrickLassan  01.07.2020, 11:51
@weiri

Nein, sind wir nicht. Wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist man Bundesbürger.

Lies einfach mal meine Antwort.

Er ist nach dem StAG von 1999 (Ausfertigungsdatum 1913) ein Mensch mit Staatsangehörigkeit "Deutsch".

§ 3 (1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben 1. durch Geburt (§ 4).

Falls es da Probleme geben sollte, dann geht es über

§ 7 Spätaussiedler und die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Familienangehörigen erwerben mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.

Alles klar?

Der Begriff 'Reichsbürger' stammt aus dem Dritten Reich und bezeichnete damals einen 'Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Bluts'. Der Nachweis sollte durch sogenannte 'Reichsbürgerbriefe' erfolgen, die es aber nie gab.

Dein Großvater ist also kein Reichsbürger im ursprünglichen Sinn, sondern hat als Spätaussiedler wahrscheinlich Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.