Würdet ihr diesen Strafzettel auch anfechten?

Ich habe ein Verwarnungsgeld wegen Falschparkens erhalten (55€) und ich sehe dieses nicht wirklich ein. Ich parkte auf einem sogenannten „Carsharing Parkplatz“. Normalerweise sind diese gut gekennzeichnet, indem auf dem Boden das Zeichen steht oder ein Hinweis. Oder vor bzw. an dem Parkplatz direkt steht ein solches Schild (Hinweis). In meinem Fall war es so gewesen (Bild angehangen), dass ich aus der angegeben Pfeilrichtung kam. Links an der Straße waren alles Parkplätze. Früher gab es die CS Parkplätze nicht davon mal abgesehen. In jedem Fall parkte ich auf Parkplatz mit „X“ gekennzeichnet. Der Hinweis, das das ein CS PP ist stand ganz vorn. Aber eben nur in die Richtung aus der ich nicht kam. Links von meinem Parkplatz stand nur nochmal ein Hinweis auf Parkplätze. Ich finde das ist eine dreiste Abzocke, weil man ja nicht vor bis zu diesem falsch herum stehenden Schild  (aus meiner Sicht) läuft. Die von ganz hinten laufen ja auch nicht davor. Das sind ja circa 200 Meter bis hinter. Die Parkplätze als solche sahen 1:1 aus wie alle anderen auch. Ich habe die Lücke gesehen, bin rückwärts rein und in die Richtung gelaufen aus der ich kam. Ich hab das Schild nicht gesehen schlicht weg. Als ich es gegoogled habe war es viel eindeutiger. Da stand eben was auf dem Parkplatz oder direkt davor ein Schild. Früher waren das normale Parkplätze… ist echt dreist. Die neben mir hat es auch erwischt allesamt. Würdet ihr einen Einspruch riskieren (28.50€ mehr wenn es scheitert).

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Bußgeld, carsharing, Ordnungswidrigkeit, Parkverbot, Bußgeldbescheid
Anwohnerparkplatz, Baustelle?

Hallo,

derzeit befindet sich eine Baustelle auf der Straße, die ich bis zur Mitte mit dem Auto überqueren muss, um links in mein Wohngebiet zu kommen, um dort zu parken.
Auf der Straße auf der sich die Baustelle befindet, kann man rechts normalerweise auch parken. Es wurden aber jetzt Parkverbotsschilder angebracht, von 7-16 Uhr darf man dort nicht parken.

Beim einfahren der Straße steht ein Schild auf dem „Bis zur Baustelle gesperrt“ draufsteht. Die Straße ist 2-spurig und auf der rechten Seite, wo das Parkverbot ist, wird an der Straße gearbeitet mit neuem Belag etc.

Da das Parkverbot von 7-16 Uhr gilt, kann man ja davon ausgehen, dass die Bauarbeiter dann weg sind und man die Straße wieder befahren darf. Gehen wir mal davon aus ich hätte gestern in meinem Wohngebiet geparkt als sie weg sind. Heute früh musste ich halt raus zum arbeiten wie jeder normale Mensch auch um ca 10 Uhr. Die Bauarbeiter waren wieder da, ich bin von meinem Wohngebiet aus links in die Baustelle rein (es gibt nur diesen Weg), bin 2meter auf dem Gegenverkehr gefahren damit ich nicht auf dem Belag fahre. Dann war ich wieder raus aus der Baustelle. Als ich aber in den Außenspiegel geschaut habe, hab ich gesehen dass ein Bauarbeiter ein Foto von hinten von meinem Auto gemacht hat. Was soll das bedeuten? Ich MUSS ja die Straße überqueren damit ich zur Arbeit komme? Jetzt bin ich aber vor einer Stunde wieder nach Hause und bin natürlich wieder durch die Baustelle aber hab ich jetzt einen Fehler gemacht? Ich bin bisschen auf dem Belag (der aber längst trocken und fest ist) gefahren, den restlichen Weg wieder im Gegenverkehr um links abbiegen zu können. Jetzt hat derselbe Bauarbeiter aber wieder ein Foto von mir und meinem Auto gemacht, diesmal von vorne.

Wird da jetzt was passieren? Das Foto vor einer Stunde hätte ich noch verstehen können, aber das von heute früh nicht, denn die Baustelle ist nicht 24h da und nach 16 Uhr kann man ja reinfahren, da die Arbeiter weg sind, also kann er doch kein Foto von mir machen wenn ich heute früh rausfahren muss???
Muss ich jetzt ne Strafe zahlen?

Arbeit, Anzeige, Baustelle, Parkverbot, Strafe, Anwohner, Auto und Motorrad
Kann man ein Parkverbot rückgängig machen?

Guten Abend, 

die aktuelle Parksituation vor meiner angemieteten Wohnung bringt mich dazu, diesen Text zu verfassen und um Hilfe bzw. weiterbringende Kommentare zu bitte. 

Ich wohne seit mittlerweile 20-Jahren in einer angemieteten Wohnung. Seit meinem (davor auch schon) war es üblich und auch gestattet, sein Fahrzeug auf beiden Straßenseiten zu parken. 

Vor einem guten Jahr begann sich eine Anwohnerin, dessen Grundstück sich auf der Straße befindet, wo die Fahrzeuge immer geparkt wurden vermehrt zu beschweren. Auf freundliches erklären, dass es erlaubt ist sein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße abzustellen, wenn dies kein Parkverbot darstellt, reagierte sie oft sehr aggressiv und nicht verständlich. 

Nun wurde vor gut einem Monat auf der Straßenseite, auf dem sich das Grundstück der Dame befindet die komplette Straßenseite mit Parkverbotsschildern ausgeschildert. Dieses Parkverbot erstreckt sich auf 175 - 250 Meter. Zwar ist nur eine Straßenseite betroffen, jedoch wird diese Parkfläche dringend benötigt. Es sind teilweise Familien mit 1 - 2 Autos pro Wohnung, daher wird diese Fläche dringend benötigt. 

In diesem Wohnviertel leben viele Alleinerziehende, sozial schwächere Familien oder junge Familien. Auch viele Leute, die nicht sehr gut deutsch sprechen und sich jedes Mal wundern, dass sie ein Knöllchen wegen falsch Parken bekommen, weil es ja erst seit kurzer Zeit als Parkverbot gilt. 

Meiner Meinung nach ist es einfach nur eine Masche, um Geld für die Stadtkassen zu generieren und die nervigen Konflikten mit der Anwohnerin zu vermeiden. Zudem kommt jede Woche von Montags bis Samstags das Ordnungsamt mehrmals vorbei und verteilt Strafzettel. Strafzettel an Menschen, die sowieso nicht all zu viel haben. Das finde ich frech und nicht akzeptabel. 

Daher meine Frage vielleicht hatte jemand ja eine ähnliche Situation und kann Ratschläge geben, wie man das Parkverbot wieder aufheben könnte, um dar durch genügend Parkmöglichkeiten zu schaffen. Oder vielleicht weiß ja einer, wen man kontaktieren kann, um überhaupt herauszufinden, warum diese Zone neuerdings als Parkverbot gilt. Vielleicht gibt es ja auch Personen die wissen, wie man so was vielleicht klären könnte.

Ich bin über jede Antwort glücklich, die mir helfen kann. Denn ich fühle mich verantwortlich für die Anwohner und möchte endlich Klarheit haben, warum dieses Parkverbot jetzt plötzlich besteht und ausgeschildert wird, obwohl es wie schon erwähnt in der Vergangenheit schon immer so war und nie Probleme gab.

Mietwohnung, Recht, Parkplatz, Parkverbot, Stadtverwaltung, Straßenverkehr, straßenverkehrsamt
Parken im Wendebereich zulässig?

Hallo und Guten Tag Freunde.

Ich habe eine Frage zum Verkehrsrecht.

Folgende Situation: ich wohne am ende eines Wendeplatzes welcher ca. 25m lang und ca 6-7m breit ist. Jahre lang parkte ich mein Auto dort mit der Voraussetzung, dass für andere Verkehrsteilnehmer ein Reibungsloses Wenden gewährleistet ist. Letztes Jahr bekamm im Winter 18/19 unser Städtischer Bauhof, der für den Winterdienst zuständig ist einen neuen Mitarbeiter der jetzt bei uns miti einem Multicar wie die Jahre zuvor auch Schnee schiebt. Der ehem. Mitarbeiter hat mit dem selben Multicar immer Wenden können. Leider störte der neue Mitarbeiter sich plötzlich an meinem Auto und begann mein Fahrzeug zuzuschreiben. Unbeeindruckt blieb mein Auto stehen. Im Herbst letzten Jahres kam Plötzlich ein "eingeschränktes Halteverbot" mit dem Zusatzschild "im gesamten Wendebereich" hinzu. Jedoch steht das Schild am Ende des Wendeplatzes im Beginn eines Schotterweges. Ist dies zulässig oder ist das Schild falsch positioniert?

An sich besteht kein Problem mein Auto von der Straße zu bekomm. Jedoch befinde ich mich gerade in einer Baumaßnahme meiner Stellflächen im Grundstück um mein PKW von der Straße in meine Einfahrt stellen zu können. Nun hatte ich einen Strafzettel am PKW. Ich bin jedoch der Meinung dass das schild für den Schotterweg zählt da es sonst vor dem Wendeplatz stehen müsste. Bitte klärt mich auf ob ich falsch liege.

Liebe Grüße und danke für die Antworten.

Anbei Bilder:

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Auto, Recht, Verkehrsrecht, Parkverbot, Auto und Motorrad
Darf ein PKW ohne Einwilligung der Polizei abgeschleppt werden?

Hallo.Darf ein Abschleppunternehmen einen Wohnwagen,der nicht im Halteverbot steht,der aber schon seit länger als 14 Tagen dort steht ( wo er niemanden stört,aber es ist offiziell nur 14 Tage erlaubt ) einfach abschleppen,nur,weil beispielsweise ein Anwohner oder Fußgänger sich daran stört ( b.z.w.ein Problem mit mir,der Halterin des Wohnwagens hat ) ,oder muss auch die Polizei dafür das okay geben ? Da ich kein Wohnmobil,sondern lediglich einen Wohnwagen habe,könnte ich diesen nicht alle 14 Tage umstellen.Mein Plan ist es,mich mit verschiedenen Polizeiwachen per Brief in Verbindung zu setzen,und meine Situation zu erklären.Wenn eine Wache sagen würde "wenn sie ihr kleines Wohnmobil in die......strasse stellen,akzeptieren wir das,und der Wohnwagen wird nicht abgeschleppt" würde ich gerne schon jetzt gewisse Vorbereitungen in Richtung Wohnmobil säubern,einräumen,dekorieren,in eine entsprechende Straße stellen,treffen,damit ich ( falls ich wohnungslos werde ) gleich dort einziehen kann.( Unter mir ist ein Getränkemarkt,darunter ist ein Keller,in diesem befinden sich Stützpfeiler,da der Getränkemarkt durch die Getränke sehr viel wiegt.Außerdem wurde aufgrund von starken Rissen in den Wänden vor 4 Jahren schon einmal das Haus evakuiert,und ich bekam vom Vermieter keine Ersatzwohnung gestellt,sondern war 7 Monate mal hier und mal da bei Kirchen-Leuten untergekommen,was ich aufgrund schlechter Erfahrung nie wieder tun möchte.Nun habe ich wieder ( dezente ) Risse in den Wänden,und der Vermieter möchte 6 große Balkone,die sich jeweils 2 Mieter ( mit Trennwand dazwischen ) teilen müssten,anbauen.Das sind schätzungsweise 48.000 kg ! Und das bei einem so unstabilen Haus.Ob er den Statiker,der den Anbau der Balkone genehmigt hat,bestochen hat,oder ob dieser einfach nur seinen Job nicht richtig gelernt hat ist mir schleierhaft.Normal ist das jedenfalls nicht.Die Arbeiten beginnen in 2 bis 4 Wochen,und einen Statiker,der mir ein Gegengutachten erstellt,hat frühestens in 4,wenn nicht sogar erst in 6 Monaten,Zeit.Da es ohnehin Probleme mit dem kriminellen Vermieter gibt,finde ich die Option Wohnwagen garnicht mal so schlecht.Mir kam die Idee mit der Toleranz der Polizei,da in ganz DE zwar wildes Campen verboten ist,aber aufgrund der Wohnungsproblematik schon seit mehreren Monaten in einem bestimmten Bereich in Berlin wildes Campen gestattet wird.Ich wohne in Hamburg.Da ich SCHUFA-Einträge habe bekomme ich ohnehin keine neue Wohnung.Mir gefällt auch die mit dem im Wohnwagen wohnen verbundenen Freiheit.DANKE für Eure Antworten !

Abschleppdienst, Polizei, Recht, Parkverbot, Abschleppkosten, Abschleppwagen, parkendes-auto, pkw-stellplatz
Dauerhaftes Parkverbot beantragen?

Hallo.

Ich wohne seit zwei Jahren in einem Haus, an dessen Seite eine recht enge Straße vorbei geht. Ganz knapp passen dort zwei Autos aneinander vorbei. Auf dem Grundstück des Hauses, wo ich wohne, sind einige Anwohnerparkplätze direkt nach dem Fußgängerweg. Also steht man senkrecht zur Straße. Seit neuestem parkt eine neue Mieterin von gegenüber immer direkt hinter den Parkplätzen, die zu unserem Haus gehören, sodass es mir schon mehrfach nicht möglich war auszuparken, v.a. wenn meine Wohnungsnachbarn noch links und recht von mir stehen. So ist dann ein frühzeitiges Einschlagen nicht möglich.

Ich habe es schon mehrfach beim Vermieter der Dame angesprochen, da man diese nicht persönlich angetroffen hat. Leider hat dies nichts gebracht und auch Besucher von der Dame parken dort regelmäßig mit einem riesigen Abstand zum Zaun des gegenüberliegenden Hauses, sodass die Straße noch enger wird. Um die Ecke liegen übrigens noch mehrere Parkplätze, die auch mein Besuch benutzt. Von dort muss man zwar ein paar Schritte mehr laufen, aber das ist manchen wohl schon zu viel. Allerdings konnte die vorherige Vermieterin das scheinbar schon.

Jetzt meine Frage. Ist es möglich ein dauerhaftes Parkverbot für diesen Abschnitt der Straße zu beantragen, wenn man einfach unter manchen Umständen nicht ausparken kann? Ich weiß ja, dass man bei manchen Dingen ein temporäres Parkverbot beantragen kann, aber stellt die Stadt bei einem solchen Problem wir bei mir beschrieben auch eines aus oder ist das noch zu wenig?

Recht, Ordnungsamt, parken, Parkverbot

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