Kunde bestellt etwas auf Amazon.
Ware kommt nie an, wird storniert.
Amazon buchte dennoch Geld ab.
Kunde will Geld zurück.
Amazon sagt Du musst erst einem Drittunternehmen deine Daten schicken. Die sagen uns dann ob du das bist und dann bekommst du Geld zurück.
Kunde will drittunternehmen aber nicht seine Daten schicken. Ausserdem geht es um Rückbuchung auf ursprungskonto. Selbst die Rückbuchung kann nur der Kontoinhaber durchführen lassen (er ist also identifiziert).
Amazon schreibt Mahnung über den Ursprungsbetrag , sagen wir 1000 € zzgl. Mahngebühr 3€ und droht Verfahren an.
Kunde sagt nun gut hier 1.003 € und mahnt 1.003 € zzgl. 50 € Aufwandsentschädigung an.
Kunde sagt das das Vorgehen eine Verletzung der DSGVO sowie Verbraucherschutz darstellt und sich Amazon an geltendes Recht halten muss. Keine Ware, kein Geld.
Amazon behart weiter darauf.
Was tun ? Verbraucherschutz einschalten ? Kunde will weiterhin nicht Zeit für irgendwelche Richtlinien von Amazon aufwenden die gegen geltendes Recht verstossen. Wie gsagt ist Kunde über seine Bank legitimiert und das Geld soll auch auf dem Kunden gehörenden Konto gebucht werden und nicht sonstwo hin und die Ware kam_nie_an.
Meiner Meinung nach ein klarer Verstoss gegen Verbraucherrechte.
Vielleiht ist hier jemand mit Ahnung der sowas schonmal hatte und wei' wie man da geschmeidig mit vorgeht. Eine Ident wird weiterhin ausgeschlossen. Kunde ist nicht der angestellte dort, hat kene Leistung erhalten und will nun das zurück was ihm zusteht zzgl. Zinsen. Ist das eigentlich auch der Tatbestand ungerechtfertigter Bereicherung ?