In einem Mehrfamilienhaus, wo ich wohnte, ist ein Paket von mir untergegangen, das von einem Nachbarn angenommen wurde. Ist das strafbar?
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3 Antworten
Wenn dein Nachbar ein Paket annimmt, gilt es meist als zugestellt. Geht es dann bei ihm verloren, haftet er nur, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat (z. B. draußen abgestellt). Bei normalem Diebstahl ohne sein Verschulden trägt er keine Haftung
Ja, schon.
Ja, ist strafbar.
Wenn er dir dein Paket absichtlich nicht gibt, obwohl er ganz genau weiß, dass das deins ist, dann ja.
Nein, nicht.
Wenn du in einem mehrfamilienhaus wohnst würde ich jedoch bei jeder bestellung dazuschreiben das die pakete nur an dich persönlich geliefert werden sollen