Sind diese Buchungssätze zum Jahresabschluss korrekt?

Hallo liebe Mithelfer,

ich hänge hier an einer Aufgabe zu Rechnungswesen und bräuchte Unterstützung. Könnt ihr auf folgende Geschäftsfälle bitte einen Blick werfen und meinen Buchungssatz dazu kontrollieren?

Es geht Geschäftsfälle einer mittelgrossen Unternehmungsberatung ABC und per 31.12.20_3 ist der Jahreabschluss zu erstellen:

  1. Gegenüber der Tochtergesellschaft besteht eine Darlehensforderung, CHF 220'000.--, Zinssatz 4%, Zinstermin 30.09. ARA / Zinsertrag 2200

  2. Dem Verband XY wurden Beratungsleistungen von CHF 4'000.- erbracht, die noch nicht verbucht wurden. Debitoren / Honorarertrag 4000

  3. Der Debitorenbestand hat um CHF 10'000.- abgenommen, der Delkrederesatz beträgt – wie im Vorjahr – 5%. Delkredere / Debitorenverluste 500

  4. Die Konkurrentin ZZ Treuhand GmbH hat wegen einer angeblichen Verletzung des lauteren Wettbewerbs gegen die Unternehmungsberatung ABC beim Bezirksgericht eine Klage eingereicht. Das Prozessrisiko wird auf maximal CHF 40'000.- geschätzt. Prozessaufwand / Rückstellungen 40 000 Rückstellungen / Schlussbilanz 40 000

  5. Die Miete für 2 Monate für die Geschäftsräume beträgt CHF 18'900 und wird jeweils am 30. der ungeraden Monate (also Januar, März etc.) im Voraus entrichtet. ARA / Raumaufwand 9450 Schlussbilanz / ARA 9450

  6. Mietzinsguthaben gegenüber Untermieter HHH-Verband , CHF 900.-. ARA / Mietertrag 900

  7. Rückstellung für Ertragsteuern des abgelaufenen Jahres, CHF 22'000. Steueraufwand / Steuerrückstellungen 22000

  8. Zunahme des Heizölbestandes, CHF 3'000. PRA / Raumaufwand (oder Heizölaufwand) 3000

Sind diese Buchungen korrekt? Und gehören bei solchen Aufgaben immer noch die Abschlussbuchungen dazu, wie z. B. bei Nr. 5?

Danke vielmal im voraus für eure Hilfe!

Buchhaltung, buchungssaetze, Rechnungswesen
Bilanz Erstellung / Hilfe / Aktiva und Passiva sind verschieden / GUV klappt auch nicht

Hallo, leider habe ich ein Problem bei diesem BSP:

Das Unternehmen verfügt über ein Anlagevermögen in Höhe von 44 Mio. € (14 Mio. € Grundstücke und 20 Mio. € Maschinelle Anlagen sowie 10 Mio. € Betriebs- und Geschäftsausstattung; das Betriebsgebäude wird geleast). Die abschreibungsfähigen Positionen im Anlagevermögen sind alle zum 1.1.2009 angeschafft und werden über sechs Jahre abgeschrieben. Es wird prognostiziert, dass zum 31.12.2009 folgende Vermögenswerte vorhanden sein werden: Rohmaterial in Höhe von 12 Mio. €, Halbfertigfabrikate im Wert von 9 Mio. € sowie 1,2 Mio. € Fertigprodukte, Forderungen gegenüber Kunden 8,5 Mio. €, Kasse und Bankguthaben 5,3 Mio. € sowie kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere mit einer Kündigungsfrist von einem Tag mit 5 Mio. € ausgewiesen. Die Gewinnrücklagen werden mit 4,7 Mio. € ausgewiesen. Die fremdfinanzierten Rückstellungen betragen 9 Mio. € Die weiteren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 50 Mio. €, wovon 30 Mio. € kurzfristig sind (prognostizierte Werte zum 31.12.2009).

Die Aktiva + Passiva Seite sind nicht gleich. Dazu muss ich auch eine GUV machen, und sehe mich gar nicht mehr raus. Kann mir hier vielleicht jemand helfen? Muss ich bei der Bilanz noch Steuern dazu rechen?

Die Umsatzerlöse sowie Aufwandsarten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Summe der Einzelkosten entspricht den Herstellkosten. Das gezeichnete Kapital (= Grundkapital aus dem Börsengang) ist durch die Erstellung einer Bilanz ableitbar. Die Höhe des Rohmaterials, der unfertigen und fertigen Erzeugnisse ist aufgrund von unternehmensindividuellen Fertigungsprozessen zum Ende eines jeden Jahres identisch. In der Aufwandsart „sonstiger Aufwand“ sind alle nicht aus der Aufgabenstellung direkt ableitbaren Aufwandsarten enthalten.

Prognostizierte Umsatzerlöse zum 31.12.2009 in Mio. € Umsätze 40 Prognostizierte Höhe der Aufwendungen zum 31.12.2009 in Mio. € Personaleinzelkosten 5,0 Materialeinzelkosten 10,0 Forschung und Entwicklung 2,0 Verwaltungskosten 1,0 Vertriebskosten 1,0 Sonstiger Aufwand (z. B. inkl. Aufwand für Leasingraten) 3,0

Buchhaltung, Bilanz, Jahresabschluss, Rechnungswesen, GuV
Bewerbung Debitorenbuchhaltung Verbesserungsvorschläge?

Hallo zusammen, ich schreibe gerade eine Bewerbung als Debitorenbuchhalterin und wäre über jeden Verbesserungsvorschlag dankbar.. Ich würde gerne etwas mehr schreiben, aber mir fällt einfach nichts mehr ein, vor allem gegen Ende finde ich wirkt es etwas "abgehackt". Hier das Anschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die Ausschreibung auf Ihrer Internetseite habe ich erfahren, dass Sie eine Stelle im Bereich der Debitorenbuchhaltung zu besetzen haben. Gerne möchte ich Sie durch meine Mitarbeit unterstützen und bewerbe mich hiermit um diese Stelle.

Während meiner dreijährigen Ausbildung zur Steuerfachangestellten, die ich mit Abschluss der mündlichen Prüfung am 25.07.2014 beenden werde, lagen bzw. liegen meine Aufgabenschwerpunkte bei der Kontierung und Verbuchung aller anfallenden Geschäftsvorfälle, der Kassenbuchführung und Anlagenbuchhaltung sowie der Kontenabstimmung verschiedener Mandanten bis hin zur Erstellung des Jahresabschlusses und der dazugehörigen Steuererklärungen.

Im Bereich der Debitorenbuchhaltung gehörte unter anderem das Anlegen und die Pflege der Debitorenkonten sowie die Erfassung der Forderungen gegenüber der Kunden und die Überwachung der Zahlungseingänge zu meinen Aufgaben.

Sorgfalt, Flexibilität sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein können Sie bei mir voraussetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihr Interesse wecken konnte und würde mich über ein persönliches Kennenlernen freuen.

Arbeit, Buchhaltung, Bewerbung
Eigene Rechnung trotz Gutschriftsverfahren?

Hallo,

ich bin im Moment etwas verunsichert. habe gerade eine neue Stelle angefangen und bin dort auf folgendes "Problem" gestoßen.

Einige Kreditoren in meiner neuen Firma arbeiten mit dem Gutschriftsverfahren, heißt sie akzeptieren für unsere Leistungen keine Rechnung sondern erstellen eine Gutschrift.

Das wird nun so gehändelt, dass wir eine Rechnung schreiben und wenn die Gutschrift vom Kreditor kommt wird die Rechnung wieder storniert und die Gutschrift als Rechnung gebucht. Mein Vorschlag war einfach die Gutschrift hinter die bereits existierende Rechnung heften und fertig. Gegenargument war, dass für einen Vorgang nur ein Beleg existieren dürfte und bei einer Steuerprüfung evtl. zwei mal die Umsatzsteuer verlangt wird.

Davon habe ich bisher noch nichts gehört. Wie seht Ihr das? Gibt es irgendeine Vorschrift, die meinen Vorschlag aussHallo,

ich bin im Moment etwas verunsichert. habe gerade eine neue Stelle angefangen und bin dort auf folgendes "Problem" gestoßen.

Einige Lieferanten in meiner neuen Firma arbeiten mit dem Gutschriftsverfahren, heißt sie akzeptieren für unsere Leistungen keine Rechnung sondern erstellen eine Gutschrift.

Das wird nun so gehändelt, dass wir eine Rechnung schreiben und wenn die Gutschrift vom Kreditor kommt wird die Rechnung wieder storniert und die Gutschrift als Rechnung gebucht. Mein Vorschlag war einfach die Gutschrift hinter die bereits existierende Rechnung heften und fertig. Gegenargument war, dass für einen Vorgang nur ein Beleg existieren dürfte und bei einer Steuerprüfung evtl. zwei mal die Umsatzsteuer verlangt wird.

Davon habe ich bisher noch nichts gehört. Wie seht Ihr das? Gibt es irgendeine Vorschrift, die meinen Vorschlag ausschließt?

Wäre dankbar wenn ihr mir etwas an die hand geben könntet egal ob für oder gegen meinen Vorschlag.auschließt?

Wäre dankbar wenn ihr mir etwas an die Hand geben könntet egal ob für oder gegen meinen Vorschlag.

Buchhaltung, Konto

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