Gibt es bei einem Parkrecht im Grundbuch etwas zu beachten?
Hallo zusammen, ich habe vor, eine Gastronomie zu erwerben und der derzeitige Besitzer würde mir freundlicherweise ein Parkrecht in einem anliegenden Grundstück in das Grundbuch eintragen. Mit der Auflage, solange dort eine Gastronomie besteht. Der Parkplatz ist existenziell wichtig für die Gastronomie.
Nun meine Frage: Gibt es eine Konstellation, wo das Parken irgendwann mal gefährdet ist? Also darf der Besitzer dort zum Beispiel ein Haus bauen, dass somit die Parkplätze wegfallen? Wie sollte man das Parkrecht formulieren, dass zum Beispiel bei einem Verkauf, Erbe, Schenkung, Verpachtung, kurzzeitges Leerstehen, usw. das Parkrecht weiterhin bestehen bleibt?
Vielen Dank und schöne Grüße Josef
Grundbuch,
Parkrecht