Danke für die Antworten.
Laut der mündlichen Aussage des Richters soll es eine "Schlechterstellung" sein als im Tarifvertrag und daher unwirksam. Somit die gesetzlichen 2 Jahre.

Da aber im Tarif keine Ausschlußfrist enthalten ist und es meines Wissens nach, nicht mal einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gab - zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages, halte ich die Aussage des Richters für falsch.

Was denkt ihr hierzu?


...zur Antwort

Da brauchst Du nichts machen.

Sollte ein Hügel bleiben, macht es Dich nur männlicher. ;-)

...zur Antwort

Inhalieren mit einer Schüssel heißem Wasser und Handtuch drüber.

Ggf. etwas ins Wasser rein. (Salbe, Teebeutel, ...)

...zur Antwort

Und wie ist es dann am Jahresende? Wird dann der Dezember mit dem Januar verrechnet?

...zur Antwort