Danke für die Antworten.
Laut der mündlichen Aussage des Richters soll es eine "Schlechterstellung" sein als im Tarifvertrag und daher unwirksam. Somit die gesetzlichen 2 Jahre.
Da aber im Tarif keine Ausschlußfrist enthalten ist und es meines Wissens nach, nicht mal einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gab - zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages, halte ich die Aussage des Richters für falsch.
Was denkt ihr hierzu?