Vorstandsmitglied aus Verein ausschliessen?

Ich habe folgendes Problem:

Wir sind ein nicht rechtsfähiger (nicht eingetragener) Verein. In unserem Vorstand macht der Schatzmeister zum Leidwesen vom Rest seiner Kollegen und den Mitgliedern regelmäßig seit geraumer Zeit Mist. Besonders im alkoholisierten Zustand beschimpft und bepöbelt er den Restvorstand, andere Mitglieder und streut/verbreitet Gerüchte an der Theke unseres Vereinsheims. Darüber hinaus verschweigt er uns Auskünfte über seinen Kompetenzbereich und hält uns somit wichtige Informationen vor. Wir haben als Vorstand mehrfach mit ihm direkt und persönlich gesprochen, dass wir dies nicht akzeptieren und sein Verhalten verurteilen. Er gelobt stets Besserung - das geht 2 Wochen gut und dann geschieht das Gleiche in grün. Der Vorstand ist sich einig, dass er die Zusammenarbeit so schnell wie möglich beenden möchte.

Die Satzung sagt hierzu:

§5 Beendigung der Mitgliedschaft 2. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung von einer Mehrheit der anwesenden Mitglieder von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat; wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern gilt. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen. Von der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzumachen. Gegen den Ausschließungsbeschluss der Mitgliederversammlung steht dem Mitglied kein Recht der Berufung zu. ---- Wir haben vor, ihn aufgrund vorliegender Tatsachen nach §5 aus dem Verein auszuschließen. Wie können wir das konkret machen und wie sieht das wasserdicht aus? Per Vorstandsbeschluss möchten wir ihn also ausschliessen und per Einschreiben hierüber inkl. Gründe informieren. Ein Recht auf schriftliche Stellungnahme mit Fristsetzung von 7 Tagen wird eingeräumt. Muss er dann sofort sämtliche Unterlagen abgeben? (Und die Kasse!) Muss über diesen Vorstandsbeschluss die Mitgliederversammlung zusätzlich entscheiden?

Sehr kompliziert. :-)

BGB, Vereinsrecht
Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

Hallo,

wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Das Bad in unserer Wohnung ist knappe 50 Jahre alt (die Badausstattung ist ähnlich alt und versprüht den Charme der 60iger Jahre, also alte Badewanne, altes Klo, alter Spülkasten, 60iger Jahre Fliesen usw.) und unser Vermieter möchte gerne das ganze Bad sanieren / modernisieren. Es soll laut unserem Vermieter eine gründliche allumfassende Sanierung werden, also sämtliche alten Sanitärobjekte raus, anstelle von Badewanne nur noch eine Dusche, der Spülkasten fürs WC soll in der Wand verschwinden, sämtliche Fliesen sollen ersetzt werden, natürlich auch Einbau neuer Armaturen... wie gesagt: alles!

Vor ca. 6 Wochen (zweite Julihälfte) war der Vermieter mit fünf verschiedenen Handwerksfirmen bei uns in der Wohnung zur Visite, Ausmessung und Angebotseinholung.

Von Seiten des Vermieters hieß es dann, er würde sich melden, falls es mit den Handwerksfirmen (Angebote, Preise) klappt und er sich mit einer von denen einig wird. Außerdem erwähnte er beiläufig, dass die Modernisierung dann zeitlich wohl in den September oder Oktober fallen würde. Alles mündliche Aussagen im Hausflur.

Danach war wieder 6 Wochen Funkstille…

Jetzt heute der Anruf, mit der Ankündigung der Modernisierung, die in knapp 3 Wochen starten soll und ca. 2 Wochen dauern soll.

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!? Wir fühlen uns etwas überrumpelt, weil eine Ankündigung des Modernisierungstermins drei Wochen im Voraus arg kurzfristig ist. Wir haben ja auch unsere eigenen terminlichen Verpflichtungen & Pläne (Job, Schule, Urlaub etc.). Eigentlich wollten wir in einer der betroffenen Wochen unsere Familie in Österreich für ein paar Tage besuchen. Und arbeiten und zur Schule müssen wir ja auch. Wie soll denn das funktionieren? Früher gemachte mündliche Aussagen a la „wahrscheinlich im September oder Oktober“ sind mir nicht spezifisch genug. Wir können uns ja nicht die gesamten zwei Monate freihalten. Wir brauchen doch auch Planungssicherheit.

Und wie ist das während der Sanierung? Wir müssen ja auch auf Klo und uns duschen. Wir können ja nicht vom Balkon defäkieren / urinieren und uns im nächsten See / Fluss waschen. Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen? Was ist zumutbar? Was sagt die Erfahrung? Was sagt das Recht?

Bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar. Vielen Dank, ThomasGerl

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum der Vermieter jetzt mit Gewalt das Bad renovieren will, vor allem da wir in etwa einem Jahr ausziehen. Wäre es für den Vermieter nicht sinnvoller das Bad zeitlich zwischen unserem Auszug und dem Einzug nachfolgender Mieter zu modernisieren?

Dusche, Wohnung, Miete, Bau, Handwerk, Mieter, Bad, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Modernisierung, Mietminderung, Vermieter, Toilette, Sanierung, Mietvertrag, BGB, Handwerker, Jura, mieten, Sanitär, Umbau, spuelkasten, Ankündigung
Reklamation unbezahlt ausführen?

Hallo, Zum Anfang der Geschichte. Habe von meinem Chef 2 Aufträge bekommen. Sollte bei einer 250km entfernten Baustelle eine Arbeit ausführen. Auf dem Rückweg dann nen 100km weiten Umweg zu einer weiteren Baustelle fahren und da laut Auftrag noch eine Tür lackieren.

Die erste Baustelle hatte ich witterrungsbedingt erst um 14 Uhr fertig. Dann meinen Chef angerufen ob ich nicht am nächsten Tag zu der anderen Baustelle fahren soll. Seine Aussage : "wer soll denn den Weg dahin bezahlen" 15:30 bin ich an der nächsten Baustelle angekommen. Auf dem Auftrag stand: " 1x Tür, Aufkleberreste entfernen und anschließend lackieren."

Es waren jedoch 2 große Lagertüren, davon eine Doppeltür. Da ich leider nur Terpentinersatz dabei hatte und keine Nitroverdünnung, habe ich die Aufkleber nicht richtig runter bekommen. Den Rest habe ich so gut wie es geht mit nem Cutter runter gekratzt und dann geschliffen. Da der laden um 18:30 Uhr zu macht musste ich natürlich dann schon den Primer auf die Türen streichen, da der auch noch trocknen musste für die Endbeschichtung. Nachdem ich die Türen dann lackiert hatte sah man natürlich noch Aufkleberreste. (eigentlich arbeite ich so nicht, aber es musste ja an dem Tag noch fertig werden) Dann konnte ich natürlich auch nichts weiteres machen und hab Feierabend gemacht. War dann um 21 Uhr zu Hause.

Das ist ca. 3 Wochen her. Heute bekomme ich nen Anruf von meinem Chef wegen den Türen. Die wurden natürlich wegen der Aufkleberreste reklamiert. Ich soll Montag hin fahren und das richtig machen. Der Haken an der Sache ist nur, dass ich das ganze auf meine Kappe nehmen soll und die Stunden für die Reklamation nicht bezahlt bekomme.

Jetzt die Frage :D Ist das rechtens? Kann ich dagegen vor gehen oder besteht da keine Chance?

MfG

Arbeit, Arbeitsrecht, BGB, Reklamation, bag
Privatverkauf Laptop?

Hallo,

ich habe gestern einen gebrauchten Laptop von mir privat über die Plattform "eBay Kleinanzeigen" verkauft. Ich habe in der Artikel Beschreibung darauf hingewiesen, dass der Artikel ein Gebrauchtgegenstand ist, jedoch einwandfrei funktioniert.

Der Käufer, der die Sache am selben Tag für 130€ gekauft hat, meldet sich nun, dass der Laptop nicht einwandfrei laufe und schnell heiß werde und sich abschaltet.

Er hatte mich bei der Übergabe gefragt, ob der Laptop soweit funktioniere, was ich ihm bestätigte. Dass der Laptop sehr schnell heiß und laut wird, damit hatte ich persönlich nie Probleme, da ich den Laptop immer auf einer Vorrichtung hatte (Laptophalterung) damit der Lüfter frei war.

Der Käufer fühlt sich jetzt betrogen und ich hätte eine Falschaussage bei der Übergabe getroffen, und möchte den Laptop zurückgeben.

Kann ich mich jetzt als Privatverkäufer darauf berufen, da er den Laptop sogar bei der Übergabe angeschaltet hat und ihn getestet hat, dass die Sache von Rückgabe ausgeschlossen ist? Ich habe ja in der Hinsicht keine falsche Aussage getroffen, da ich selbst nie das Problem mit dem Lüfter hatte. Zudem handelt es sich um einen gebraucht Gegenstand, wo es durchaus zu ausfällen kommen kann.

Kann ich rechtlich die Rücknahme verweigern?

Weil 1. Ich habe nicht in die Anzeige geschrieben Gewährleistung ausgeschlossen, aber es ist ein Privatverkauf 2. Der Käufer hat das Ding bei Übergabe angeschaltet und gesagt er macht das jetzt auf Vertrauensbasis und hat ihn mitgenommen, als er gesehn hat er funktioniert. 3. Es ist ein Gebrauchtgegenstand, und es können eben technische Fehelr auftreten.

Ich würde mich sehr über ihre Rückantwort freuen!

Recht, eBay, Kleinanzeigen, BGB, gebraucht, Privatverkauf
Fahrrad ausgeliehen , geklaut , was nun , Anwalt?

Hallo , ich habe ein großes problem und zwar habe ich von meinem freund am 30.7 das Fahrrad ausgeliehen(letzter Schultag, hatte bei ihm übernachtet und ich hatte um 7.50 uhr schule und er erst um 9.40) da ich zu spät zur Schule gekommen war und habe es dann Ordnungsgemäß an der Schule abgeschlossen und nachdem die Schule vorbei war und wir alle unsere Zeugnisse bekommen hatten sah ich den Freund , welcher mir sein Fahrrad ausgeliehen hatte ... Ich ging zu ihm und fragte ihn ob er das Fahrrad wieder mitnehme. Ursprünglich war ausgemacht dass ich das Fahrrad im laufe des tages wieder zu ihm bringen würde. Ich fragte ihn also und er sagte dass er eigentlich "keinen Bock" hätte , also schlug ich ihm vor 3x Schere,Stein,Papier zu spielen und der Verlieren müsse das Fahrrad wieder hoch zu ihm bringen. Ich gewann diesen Wettstreit und ging davon aus dass er das Fahrrad also wieder mitnehmen würde. Er sagte nur in einem lachend "pissgen" Ton: ,,Fck dich , ich hab kein Bock das hochzubringen". Ich empfand diesen satz so dass er sauer wäre dass er das fahrrad jetzt wieder zu ihm (den berg hoch) bringen würde. Ich sagte ihm noch ganz klar dass ich jetzt nachhause gehen würde und er dass fahrrad mitnehmen solle. Er gab mir darauf wieder nur die antwort "man ich hab echt kb das da hoch zu bringen" und wir lachten beide... Nun verabschiedete ich mich sogar per handschlag mit ihm was ein freund bezeugen kann und ich lief richtung nachhause was er ganz genau mitbekommen hatte.... Nach 4 Wochen meldete er sich zum ersten mal wieder bei mir ich solle jetzt das "verdammte" Fahrrad hochbringen... Ich ging davon aus dass er es mitgenommen hätte da er sich in dieser zeit überhaupt nicht bei mir gemeldet hatte ..(obwohl er jeden tag 10h am computer saß und online spiele gespielt hatte , hatte er es nicht hinbekommen mir 1 minute in Facebook zu schreiben dass er das Fahrrad NICHT mitgenommen habe und ich es doch bitte hochbringen solle). Nun lange rede kurzer sinn.. das Fahrrad wurde an der Schule geklaut zwischen dem 30.07 und dem 16.08. Nun sagt ich ihm dass er selber schuld sei und er sofort eine anzeige bei der polizei machen solle und die Rahmennummer heraussuchen solle.. Ich sagte ihm außerdem dass er mal beim Fundbüro nachschauen solle. Hatte er alles nicht getan weil er "kein bock hatte und es ja MEIN VERSCHULDEN WÄRE". Nun hat sein Vater mir einen Brief geschrieben .. Ich zietiere und Fasse zusammen: Sehr Geehrter Herr J.... mein sohn paolo hat mich gebeten ihnen zu schreiben. Wie sie wissen hat er ihnen am 29 juli um 8 uhr vor seinem haus sein fahrrad ausgeliehen, damit sie nicht zu spät zur Schule kommen. Sie versprachen das fahrrad noch am selben tag nach der Schule zurück zu bringen was sie unterlassen haben. Dies haben sie unterlassen und meinem sohn gesagt er solle sich selber um die versicherung kümmern. Nach Paragraph 604 BGB sind sie verpflichtet die geliehene sache anch ablauf der vereinbarten zeit zurückzugeben . Dies haben sie unterlassen . Aus

Fahrrad, Polizei, Versicherung, Recht, Anwalt, BGB, klauen, leihen
Kann ein Vermieter den Mietvertrag kündigen, weil eine Familie unerwartet Nachwuchs bekommt?

Hallo Community, meine heutige Frage bezieht sich auf den Bereich Mietrecht.

Ich selber habe Fachkenntnisse aus dem Bereich. Meine Prüfung liegt schon etwas zurück und das Mietrecht ändert sich ja (fast) regelmäßig, bzw. gibt es Neuerungen. Ich habe meine Antwort zu der Frage schon. Ich möchte allerdings sicher gehen und daher ein paar andere Meinungen zum Thema bekommen. Idealerweise von Fachleuten, die wich selbst, berufsbedingt Sachkenntnis über das Thema besitzen.

Folgende Situation: Eine Familie mit drei Kindern bezieht ein Haus zur Miete. Miete wird regelmäßig und pünktlich bezahlt. Nun ist die Frau unerwartet und ungeplant Schwanger geworden. Die Vermieterin wurde der guten Ordnung halber über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt. Die Mieter waren etwas beunruhigt darüber, wie die Vermieterin reagieren würde. Zuerst sagte sie V. (V. = die Vermieterin), dass sie zwar nicht gerade glücklich darüber sei, aber auch kein Unmensch und die M. (M. = Mieter) keinen Grund zur Sorge hätten. Nach ein paar Tagen Bedenkzeit, hat die V. ihre Meinung jedoch revidiert und den M. geraten, dass sie ausziehen sollen. Sie bezieht sich auf eine angebliche Aussage der M., dass die Familienplanung abgeschlossen ist und kein weiteres Kind zu erwarten sei (hier ist jedoch schon fragwürdig, ob und wie diese Aussage seitens der M. überhaupt getätigt wurde!). Fakt ist, dass die Schwangerschaft ein "Unfall" war. Zu einer Abtreibung kann die V. die M. ja nun nicht zwingen. Dies ist auch mit den Moralvorstellungen der M. nicht vereinbar.

Da in dem Haushalt nun drei Kinder leben (6, 5 und fast 2 Jahre) denke ich, dass die M. schon mal prinzipiell keine juristisch korrekte Handhabe hat. Darüber hinaus würde aufgrund des Vorhandenseins von Kindern und einer Schwangeren ein Härtefall entstehen, der eine Kündigung mittels richterlicher Verfügung außer Kraft setzen lassen kann. Ich gehe davon aus, dass die V. keinerlei Handhabe hat eine Kündigung durchzubekommen.

Wie ist Eure Meinung dazu? (Bitte keine Copy & paste-Texte als Antworten!)

Mietrecht, Mietvertrag, BGB
Sofa defekt bekommen [Widerrufsrecht endet heute] / BGB Gewährleistungsrecht

Hallo :)

Am 02.04.15 wurde unser Sofa geliefert (Sofawert: 699€). Auslieferung verlief problemlos. Beim Auspacken sahen wir das es eine eingedrückte Stelle gibt wo das Kunstleder beschädigt ist. Darauf hin haben wir beim Händler angerufen und dies denen mitgeteilt. Der Händler meinte das wir das Sofa aufbauen sollen und Bilder schicken sollen damit diese sich ein Bild davon machen können und je nach Schaden eine vor Ort Reparatur durchführen wollen.

Das Sofa wurde aufgebaut und immer mehr Schäden kamen zum Vorschein. Kratzer im Kunstleder und an den Ecken aufgeraute/aufgeplatzte Stellen sowie zerkratze Standfüße, fehlende Unterlegscheiben. Die Tüte wo sich die Standfüße, etc. verpackt war wurde schon aufgerissen bevor wir diese geöffnet haben. Sprich die Standfüße konnten Frei sich bewegen. Dann kam nochmal eine gleiche eingedrückte Stelle zum Vorschein welche direkt paralell voneinder stehen. Ist ein U-Form Sofa, die 2 Ottomanen haben direkt den selben fehler als wenn eine Stange dazwischen geklemmt wurden wäre.

Dies wurde mit Bildern an den Händler gegeben worauf dieser sich meldete und meint das der Hersteller das Sofa nicht so verpackt hätte und die Spedition nimmt keine Schuld auf sich da die Ware mit Unterschrift entgegengenommen wurde. Nun wollte der Händler uns einen Gutachter schicken mit der Zusage das es auch zu unseren Nachteil sein kann wenn der Gutachter meint das wir für die Schäden schuld tragen und müssen diesen selber bezahlen (3 stelliger Bereich meint der Händler). Da wir uns keine Schuld bewusst sind wollten wir diesen Gutachter haben. Der Händler meint das er dies mit dem Hersteller nochmal absprechen müsste und ob wir uns auch mit einer Gutschrift einigen könnten bzw. sollten wir uns eine höhe der Gutschrift überlegen damit der Händler dem Hersteller gleich 2 angeboten machen kann.

Wir konnten uns für keine Gutschrift einigen da wir keine Ahnung haben wie teuer eine Reparatur wäre. Darauf hin kam eine Antwort vom Händler das diese bereit sind 100€ Gutschrift zu gewähren. Vom Gutachter war keine Rede mehr. Wir haben darauf geantwortet das wir für 599€ uns nie ein Sofa mit diesen Schäden gekauft hätten und wenn es zu keiner Einigung kommt das wir von dem 30 Tagen Widerrufsrecht gebrauch machen.

Rückantwort war das wir das Widerrufsrecht gebrauchen können aber die Spedition die Ware nicht aus der Wohnung abholen wird und die Ware in Originalverpackung versendet werden muss! Im gleichen Atemzug wurde uns noch eine 200€ Gutschrift gewährt anstelle das Widerrufsrecht zu gebrauchen.

Zum einen wurde beim Auslieferungstag vom Händler selber gesagt das wir es aufbauen sollen, heißt Originalverpackung wurde/musste entfernt werden um das Sofa aufzubauen.....Nach BGB(Gewährleistungsrecht) verpflichtet 6 Monate nach Kauf die defekte Ware austauschen oder ausbessern zu lassen.

Muss ich diese Gutschrift akzeptieren? Wir wollen nichts defektes haben aber auch nicht das Sofa selber runter tragen müssen. Darf der Händler das verlangen?

Möbel, BGB, Gewährleistung, Reklamation, Umtausch, Widerrufsrecht
Ist Vertragsbeginn = Belieferungsbeginn? Stromvertrag, Vertragsrecht, Voltera E2D

Hallo Leute! Ich zerbreche meinen Kopf über diese Frage und konnte bisher keine Antwort finden.

Einige Stromanbieter erwähnen in den AGB's explizit, dass der Vertrags mit Beginn der Lieferung beginnt. Andere lassen es aus. Ich vermute aber, dass es in dieser Hinsicht eine gesetzliche Regeleung gibt.

Hintergrund ist Folgendes: Strom Discounter bieten einen Neukundenbonus von bis zu 25%, welcher nach 1 Belieferungsjahr ausgezahlt wird. Dies in Komnbination mit einem 12 monatigen Vertrag, welcher sich bei Nichtkündigung, um 1 weiteres Jahr verlängert.

Sind Vertragsbeginn und Belieferunsgbeginn nicht identisch, dann wird der Kunde so indirekt gezwungen 2 Jahre zu bleiben, sonst muss er auf diesen Bonus verzichten. Sind sie aber identisch, so kann man ohne Probleme nach einem Jahr kündigen und den Bonus mitnehmen.

Wer hat da Erfahrung gemacht?

Ich würde nämlich gerne zu Voltera (Energy2Day) wechseln und die haben es nicht im AGB stehen. Am Telefon sagte mir die Dame, dass Vertragsbeginn und Belieferungsbeginn identisch sind, aber solange ich es nicht Schwarz auf Weiß habe, muss ich leider misstrauisch bleiben. Zu dem stuft die Verbraucherzentrale Berlin die netten Leute nicht als ganz seiös ein bzw. als "vermeintlich günstige Anbieter", was ich widerum nicht ganz verstehe, weil sie von den Vergleichsportalen gut bewertet werden. https://www.vz-berlin.de/stromanbieter--aufgepasst-bei-billiganbietern-3

Hoffe auf einen erkenntnisreichen Austausch!

Liebe Grüße!

Strom, Recht, Stromanbieter, AGB, BGB, Vertragsrecht, klausel
Umtausch nach Internet-Kauf: Zelt erweist sich als nicht geeignet. Was nun?

Hallo zusammen,

meine Eltern haben sich vor sechs Wochen ein Vorzelt für einen QEK-Junior (Kult-Wohnwagen aus der DDR) im Internet bestellt.

Das Zelt wurde als "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, usw. ..." angegeben, siehe hier:

http://www.trabiteile.de/product_info.php/products_id/2351

Nun ist mir klar, dass das zweiwöchtige Rückgaberecht dazu dienst, sowas auszuprobieren. Es hat nur leider eine Woche durchgeregnet und meine Eltern wollten das Zelt nicht schmutzig machen. Danach ist meine Mutter ins Krankenhaus gekommen, sodass das Ganze zur Nebensache wurde.

An diesem Wochenende stellte sich nun heraus, dass das Zelt - obwohl explizit dafür ausgegeben(!) - hinten und vorne nicht passt. Das liegt auch daran, dass es sich wohl um ein Universalzelt handelt, wie ihnen jetzt erst klar wurde.

Dies liest sich meines Erachtens jedoch anders, ionsbesondere wegen der Formulierung "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, [...]". Dies impliziert meines Erachtens, dass es sich in erster Linie um ein Vorzelt, passend für den genannten Typ handelt und darüber hinaus eben auch für andere Wohnwagen, etc. geeignet ist.

Ich habe nun den Internet-Verkäufer angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es nicht passt und dies einen Mangel darstellt. Aus diesem Grunde würden meine Eltern gerne den Kauf widerrufen. Auch habe ich erwähnt, dass das Zelt in absolut neuwertigem Top-Zustand befindet.

Der Händler argumentiert nun mit "Er hätte noch nicht einen Widerruf bei diesem Zelt gehabt und dies sei auch nicht mit einkalkuliert.". Er könne daher nur einen Umtausch gegen Erstattung von 80% des Kaufpreises anbieten.

Ich habe dann noch einmal nachgesetzt und ihn freundlich darauf hingewiesen, dass ihm das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz als Online-Händler doch ein Begriff sein sollte und es doch sehr verwunderlich sei, dass so etwas nicht zur Kalkulation gehöre. Darüber hinaus seien "Noch nie Probleme gehabt." und "Alle Kunden immer zufrieden" doch sehr vage Behauptungen, die keine Standhaftigkeit hätten. (Das nur mal nebenbei)

Ich habe nun noch einmal den perfekten Zustand hervorgehoben und dass er eben keinen Verlust damit machen würde. Ebendies hätte er innerhalb der 14-tägigen Rückgaberechts ohnehin akzeptieren müssen. Als Entgegenkommen habe ich nun dennoch die Übernahme der Rücksendekosten angeboten und unterstrichen, dass ich einem größeren Streit möchte.

Meine Fragen:

  • War mein Vorgehen gerechtfertigt?
  • Wer ist im Recht?
  • Wie sollte ich weiter verfahren?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Danke im Voraus! Peter

Online-Shop, Kaufvertrag, BGB, Internetkauf, Privatrecht, Rechtsstreit, Streitigkeiten, Widerrufsrecht, fernabsatzgesetz

Meistgelesene Beiträge zum Thema BGB