Hallo,
es geht um folgenden Fall:
mein Vater hat immer einen Monatsbeitrag von 2,50 an die Ver.di geleistet. Nun ist er leider 1996 vestorben. Ver.di hat seit dem fleißig weiter den Monatsbeitrag vom Konto meiner Mutter abgebucht. Das ganze ist mir dann im letzten Jahr aufgefallen. Also hat Ver.di insgesamt 510 € im laufe der Zeit abgebucht.
Ich habe mich natürlich an Ver.di gewandt mit der Bitte um Rückzahlung. Ver.di sagt nun das alles bis 2012 verjährt ist und sie somit nur für 2012 und 2013, also 60 € zurückzahlen können / wollen.
Meine Frage nun: Ist das "wahr" / richtig? Gibt es so eine Verjährungsfrist und wenn ja, tritt die auch ein in einem Todesfall ein? Ich meine, ein Vermieter kann auch keine Miete mehr für einen Toten verlangen.
Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar!