Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Erstmal muss ich hinzufügen, dass ich in diesem Fall nicht Erbe bin. Meine Mutter und mein Vater waren verheiratet und somit ist Sie Witwe. Deswegen hat man den Beitrag auch weiterhin von Ihrem Konto abgehoben.
Interessant wäre nun zu wissen, ob es ein Verjährungsfrist für diese Art von Rückforderung gibt und wo im BGB das verankert ist. Denn schließlich wurde hier nichts vergessen oder so, sondern es ist jemand gestorben und meiner Mutter ist der Betrag von 2,50 € nicht aufgefallen.
Ich finde es einfach total dreist, das man sich hier weigert eine Zahlung zurück zu zahlen, für die nie eine Leistung hätte erbracht werden können. Dementsprechend möchte ich so gut wie möglich argumentieren.
Grüße und viele Dank für weitere hilfreiche Antworten.