Taschengeldparagraph beim Kauf von Tieren?!

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Taschengeldparagraf hat damit recht wenig zu tun, da greift das Tierschutzgesetz.

§ 11c

Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten

16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf

Und meines Wissens nach sind Vögel Wirbeltiere.

WildTemptation 
Fragesteller
 23.05.2015, 12:52

Vielen Dank für deine Antwort!

Das wusste ich auch nicht. Ich dachte, man muss 18 sein, um Wirbeltiere kaufen zu können, und ab 16 kriegt man Fische, Krebse, Schnecken usw... Also danke für die Aufklärung. Und ich bin wirklich froh, dass das Buch nicht recht hatte :D

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Bitterkraut  23.05.2015, 13:10
@WildTemptation

Ja, Um einen Hund für viel hundert Euro kaufen zu können oder ein Pferd für viele tausend Euro, muß man 18 sein, da greift dann wieder der Taschegledparagraf, Minderjährige können da keine Verträge abschließen. Kein Züchter oder Privatmensch mit Verantwortungsgehühl wird einem Kind Hund, Katze, Pferd verkaufen, weil er damit rechnen muß, daß das Tier am nächten Tag wieder vor der Tür steht oder im Tierheim landet.

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WildTemptation 
Fragesteller
 23.05.2015, 13:43
@Bitterkraut

Ok, danke schön. Wobei es sicher auch Züchter ohne Verantwortungsgefühl gibt -_-

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Bitterkraut  24.05.2015, 12:22

Danke fürs Sternchen!

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Der Taschengeldparagraph §110 BGB deckt nur solche Dinge, die keine weiteren Kosten mit sich bringen. 

Ein Tier braucht Futter, Haltung, Tierarzt etc. und zudem wohnt es ja unter dem Dach der Eltern. Daher können sich die Verkäufer nicht auf den §110 BGB berufen, wenn das Tier von den Eltern nicht erlaubt war. Sie müssten es zurück nehmen. Anständige Geschäfte verkaufen einem Kind keine lebende Tiere einfach so.  

KantosDjor  22.05.2015, 18:57

Sehe ich genauso.. Es wird leider ziemlich viel falsches Wissen als seriös verkauft...

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WildTemptation 
Fragesteller
 23.05.2015, 12:48

Danke für deine Antwort!

Das dachte ich eben auch, aber es stand wirklich so in den Buch... Jedenfalls bin ich jetzt schon erleichtert. Es wäre ja wirklich eine Frechheit gewesen.

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jurafragen  02.07.2015, 13:41

Daher können sich die Verkäufer nicht auf den §110 BGB berufen

Das mag zwar logisch klingen, ist aber vollkommen falsch.

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