Minderjährige bucht Pauschalurlaub ohne Erlaubnis der Eltern- Vertrag unwirksam?

ich (17) habe eine pauschalreise mit 3 personen nach marokko gebucht. bezahlt hab ich noch nicht. ich habe die richtige daten von meiner mutter, meinem bruder und von mir gegeben (damit meine ich, vornamen, nachnamen etc.) meine eltern haben das aber nicht erlaubt und ich bin minderjährig.ich habe die reise am 26.august gebucht und gestern storniert. die stornogebühren beträgt 95% (!) vom reisepreis, was einfach zu hoch ist! aber da ich minderjährig+ meine eltern die reise nicht eingewilligt haben, müsste ich doch noch glück haben und da frei rauskommen ohne eine große summe zahlen zu müssen oder? (das waren um die 950€) . bin ich dann trotzdem von dem Vertrag befreit und muss das ganze nicht zahlen? oder muss ich diesen betrag zahlen? hilft mir der taschengeldparagraph hierbei auch?- ich weiß, dass es normal gehen würde, aber bei einer pauschalreise bin ich mir nicht sicher. ich arbeite nicht, heißt ich verdiene kein geld. bin noch schülerin und das geld ist einfach viel zu viel für mich. ich bin echt am verzweifeln und wir konnten die reise sowieso nicht antreten. reiserücktrittversicherung habe ich nicht gemacht. (Das war echt dumm von mir, ich weiß. :/)

bitte gescheite antworten.

danke im vorraus für eure antworten. hoffentlich könnt ihr mir hierbei weiterhelfen. :/

P.S Wir haben eine Reise gesucht und hatten auch Geld dabei, also könnten wir somit auch die Reise buchen. Ich sollte dann nach eine Reise suchen, habe dann schon eine Reise gefunden und diese dann gebucht und im Nachhinein stellte sich heraus, dass meine Elternteile bzw Mutter nicht einverstanden war. Sie wollte nämlich woanders.

Übrigens : wir werden höchstwahrscheinlich sowieso die stornogebühren bezahlen und ich werde das geld dann meine eltern bzw meiner mutter zurück schulden.

(Ich besitze selbst auch geld, nur nicht so viel. Da ich mal in den Ferien ein Schülerjob gemacht habe (sehr lang her) oder bei der Arbeit von meinem Eltern aushelfe, bekomme ich ebenfalls ein wenig geld dazu. Würde allerdings sagen, dass es sich hierbei eher um Taschengeld handelt .

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Mein Kind hat Geld genommen, kann ich die Ware zurück geben?

Hallo zusammen,

mein Sohn (8) hat sich gestern heimlich aus meinem Portmonee einen 50 € Schein genommen. Zwar habe ich es heute bemerkt, doch da war es bereits zu spät. Nach intensiven Gesprächen hat sich heraus gestellt, dass er beim örtlichen Geschäft das gesamte Geld verprasst hat für Spielzeug (10 verschiedene Figuren á 4 € zzgl. für 10 € Naschi).

Nun waren wir beim Kaufmann und haben es direkt besprochen. Der Verkäufer sagte, es sei ja nicht sein Problem, wenn wir unser Kind nicht im Griff haben. Wir wiederum haben uns auf den Taschengeldparagraphen berufen, dass die Summe das Taschengeld (unser Sohn bekommt 2€/ Woche) deutlich übersteigt.

Die Ware wollten sie nicht zurück nehmen, da natürlich bereits alles ausgepackt war und mein Sohn die Verpackung in der Schule in Müll geschmissen hat.

Mit anderen Worten: Das Kind hat Waren gekauft, die das Taschengeld übersteigen. Der Verkäufer stimmt dem Kauf zu, lehnt eine Rücknahme aber ab.

Nun geht es uns nicht unbedingt mehr ums Geld (auch wenns ärgerlich ist) sondern um´s Prinzip. Der Taschengeldparagraph § 110 BGB ist ja nun sehr schwammig geschrieben. Kann/ darf der Verkäufer die Rücknahme ablehnen?

Zur Info würde ich dem Verkäufer sonst gerne mal ein Infoblatt geben (er kannte den Paragraphen angeblich gar nicht), gibt es eine seriöse Seite, wo man so etwas bekommt?

Recht, Rechte, Gesetz, Kauf, Taschengeld, Taschengeldparagraph

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