Vorstandsmitglied aus Verein ausschliessen?
Ich habe folgendes Problem:
Wir sind ein nicht rechtsfähiger (nicht eingetragener) Verein. In unserem Vorstand macht der Schatzmeister zum Leidwesen vom Rest seiner Kollegen und den Mitgliedern regelmäßig seit geraumer Zeit Mist. Besonders im alkoholisierten Zustand beschimpft und bepöbelt er den Restvorstand, andere Mitglieder und streut/verbreitet Gerüchte an der Theke unseres Vereinsheims. Darüber hinaus verschweigt er uns Auskünfte über seinen Kompetenzbereich und hält uns somit wichtige Informationen vor. Wir haben als Vorstand mehrfach mit ihm direkt und persönlich gesprochen, dass wir dies nicht akzeptieren und sein Verhalten verurteilen. Er gelobt stets Besserung - das geht 2 Wochen gut und dann geschieht das Gleiche in grün. Der Vorstand ist sich einig, dass er die Zusammenarbeit so schnell wie möglich beenden möchte.
Die Satzung sagt hierzu:
§5 Beendigung der Mitgliedschaft 2. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung von einer Mehrheit der anwesenden Mitglieder von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat; wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern gilt. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen. Von der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzumachen. Gegen den Ausschließungsbeschluss der Mitgliederversammlung steht dem Mitglied kein Recht der Berufung zu. ---- Wir haben vor, ihn aufgrund vorliegender Tatsachen nach §5 aus dem Verein auszuschließen. Wie können wir das konkret machen und wie sieht das wasserdicht aus? Per Vorstandsbeschluss möchten wir ihn also ausschliessen und per Einschreiben hierüber inkl. Gründe informieren. Ein Recht auf schriftliche Stellungnahme mit Fristsetzung von 7 Tagen wird eingeräumt. Muss er dann sofort sämtliche Unterlagen abgeben? (Und die Kasse!) Muss über diesen Vorstandsbeschluss die Mitgliederversammlung zusätzlich entscheiden?
Sehr kompliziert. :-)
1 Antwort
Die Bestellung zum Vorstand kann jederzeit widerrufen werden (§ 27 BGB). Diese Regelung ist zwingend (§ 40 BGB), kann also durch die Vereinssatzung
nicht ausgeschlossen werden. Entgegen weit verbreiteter Meinung ist die
Abberufung auch nicht für die Dauer der Amtszeit des Vorstands
ausgeschlossen.
Die Vereinssatzung kann die Abberufung allerdings
auf den Fall beschränken, dass ein wichtiger Grund vorliegt.
Voraussetzung ist eine klare und eindeutige Regelung.
Als wichtiger Grund kommen beispielsweise eine grobe Pflichtverletzung oder
die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung in Betracht. Ob im
konkreten Einzelfall tatsächlich ein wichtiger Grund für eine Abberufung
vorliegt, ist gerichtlich überprüfbar. Die Abberufung des Vorstands
erfolgt durch das Vereinsorgan,
das für die Vorstandsbestellung zuständig ist. Das ist in der Regel die
Mitgliederversammlung. Zulässig ist es aber auch, die Zuständigkeit für
die Vorstandsbestellung und für die Abberufung verschiedenen
Vereinsorganen zuzuweisen.
Beispiel: Vorstandsbestellung durch die Mitgliederversammlung, Abberufung durch den Ehrenausschuss.
Achtung:
Der Vorstand hat vor der Abberufung keinen Anspruch auf rechtliches
Gehör. Vorstandsmitglieder, die abberufen werden sollen, müssen vor der
Entscheidung darüber also nicht durch die Mitgliederversammlung (oder
ein anderes zuständiges Organ) angehört werden. Quelle:https://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details/article/abberufung-des-vorstands.html
Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider beantwortet sie nicht die Fragen zum vorliegenden Sachverhalt.