Konjunktiv in wissenschaftlicher Textzusammenfassung?

Hallo,

ich soll fürs Studium eine Textrezension inkl. Inhaltswiedergabe schreiben. Hierbei besteht die Dozentin darauf, dass dies im Konjunktiv geschieht. Für mich ist das Neuland. Normalerweise habe ich sowas im Präsens geschrieben. Schließlich gebe ich ja Quellen an:

"Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die Konjunktur auch im folgenden Jahr weiter auf Hochtouren laufen wird (Autor Jahr: Seitenzahl)."

Den Konjunktiv habe ich bislang eher vereinzelt als stilistisches Mittel verwendet, um Distanz in einzelnen Aussagen aufzubauen:

"Nach den Autoren sei dieses Szenario schlicht nicht vorstellbar - sie gehen vielmehr davon davon aus, dass die Konjunktur auch im kommenden Jahr weiter steigen wird."

Frage 1: Ist mein bisheriges "Muster" in Ordnung?

Darüber hinaus würde ich nun für die konkrete Umsetzung der Wiedergabe im Konjunktiv gerne wissen, ob ich dabei wirklich die Textpassagen 1:1 umsetzen muss oder ob ich auch meine eigene Zusammenfassung schreiben kann, diese dann jedoch komplett im Konjunktiv. Letzteres ist für mich ehrlich gesagt nicht korrekt, weil der Konjunktiv suggeriert, dass der Autor eben** genau diese Worte verwendet** hat. Beispiel:

Autor: "Die Konjunktur wird im nächsten Jahr steigen."

Richtig: Nach dem Autor werde die Konjunktur im nächsten Jahr steigen.

Falsch: Nach dem Autor werde die Wirtschaft auch im folgenden Jahr gut dastehen.

Wenn es um eine textliche Zusammenfassung mehrere Seiten geht, ist der reine Konjunktiv meiner Meinung nach nicht möglich.

Frage 2: Stimmt ihr mir da zu?

Würde mich über Hilfe freuen!

Danke im Voraus!

Schule, Hausarbeit, Bachelorarbeit, Grammatik, Inhaltsangabe, Konjunktiv, Masterarbeit, Zitat, standarddeutsch, Indirekte-Rede, wissenschaftliche Arbeit

Umtausch nach Internet-Kauf: Zelt erweist sich als nicht geeignet. Was nun?

Hallo zusammen,

meine Eltern haben sich vor sechs Wochen ein Vorzelt für einen QEK-Junior (Kult-Wohnwagen aus der DDR) im Internet bestellt.

Das Zelt wurde als "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, usw. ..." angegeben, siehe hier:

http://www.trabiteile.de/product_info.php/products_id/2351

Nun ist mir klar, dass das zweiwöchtige Rückgaberecht dazu dienst, sowas auszuprobieren. Es hat nur leider eine Woche durchgeregnet und meine Eltern wollten das Zelt nicht schmutzig machen. Danach ist meine Mutter ins Krankenhaus gekommen, sodass das Ganze zur Nebensache wurde.

An diesem Wochenende stellte sich nun heraus, dass das Zelt - obwohl explizit dafür ausgegeben(!) - hinten und vorne nicht passt. Das liegt auch daran, dass es sich wohl um ein Universalzelt handelt, wie ihnen jetzt erst klar wurde.

Dies liest sich meines Erachtens jedoch anders, ionsbesondere wegen der Formulierung "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, [...]". Dies impliziert meines Erachtens, dass es sich in erster Linie um ein Vorzelt, passend für den genannten Typ handelt und darüber hinaus eben auch für andere Wohnwagen, etc. geeignet ist.

Ich habe nun den Internet-Verkäufer angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es nicht passt und dies einen Mangel darstellt. Aus diesem Grunde würden meine Eltern gerne den Kauf widerrufen. Auch habe ich erwähnt, dass das Zelt in absolut neuwertigem Top-Zustand befindet.

Der Händler argumentiert nun mit "Er hätte noch nicht einen Widerruf bei diesem Zelt gehabt und dies sei auch nicht mit einkalkuliert.". Er könne daher nur einen Umtausch gegen Erstattung von 80% des Kaufpreises anbieten.

Ich habe dann noch einmal nachgesetzt und ihn freundlich darauf hingewiesen, dass ihm das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz als Online-Händler doch ein Begriff sein sollte und es doch sehr verwunderlich sei, dass so etwas nicht zur Kalkulation gehöre. Darüber hinaus seien "Noch nie Probleme gehabt." und "Alle Kunden immer zufrieden" doch sehr vage Behauptungen, die keine Standhaftigkeit hätten. (Das nur mal nebenbei)

Ich habe nun noch einmal den perfekten Zustand hervorgehoben und dass er eben keinen Verlust damit machen würde. Ebendies hätte er innerhalb der 14-tägigen Rückgaberechts ohnehin akzeptieren müssen. Als Entgegenkommen habe ich nun dennoch die Übernahme der Rücksendekosten angeboten und unterstrichen, dass ich einem größeren Streit möchte.

Meine Fragen:

  • War mein Vorgehen gerechtfertigt?
  • Wer ist im Recht?
  • Wie sollte ich weiter verfahren?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Danke im Voraus! Peter

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