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Meinung des Tages: Böhmermann enthüllt Identität von YouTuber - wo liegen die Grenzen zwischen investigativem Journalismus und Doxing?

(Bild mit KI erstellt)

Anonymität im Netz - für viele in ihren Online-Aktivitäten ein wichtiger Faktor. Aber was passiert, wenn die Anonymität endet? In der neusten Ausgabe von „ZDF Magazin Royale“ hat der Moderator Jan Böhmermann die Identität eines anonymen YouTubers öffentlich gemacht - und erntet dafür sowohl Lob als auch Kritik.

Böhmermann arbeitete mit der "Zeit"

Die Enthüllung erfolgte in Zusammenarbeit mit der deutschen Wochenzeitung "Zeit". Böhmermann gab in der Sendung die Identität hinter dem YouTube-Account "Clownswelt" preis und nannte dessen Namen, beruflichen Hintergrund sowie Merkmale des Wohnortes. Es handelt sich um einen mutmaßlich rechten Accountbetreiber, welcher sich polemisch mit gesellschaftlich kritischen Themen beschäftigt. Hunderttausende von Abonnenten folgen ihm dabei, wie er Interviews von Politikern kommentiert und kritisiert. Neuste Recherchen ergeben Verbindungen zu „Angerverse“. Dabei wiederum handelt es sich um eine Gruppierung, die maßgeblich versucht, junge Menschen mit rechtem Gedankengut zu beeinflussen. Angerverse wird bereits vom Verfassungsschutz beobachtet.

Reaktionen auf Enthüllung

Auf die Enthüllung folgte teils heftige Kritik - Skeptiker warfen Böhmermann vor, sogenanntes "Doxing" zu betreiben. Zeitgleich ist zu beobachten, dass dem Account auf YouTube nun sogar noch mehr Leute folgen als zuvor. Auch wird Böhmermann nun selbst zum Ziel: Anhänger des YouTubers rufen nun dazu auf, im Gegenzug auch persönliche Daten von Böhmermann zu verbreiten. Im Netz kursierten bereits dessen angebliche Adresse sowie angebliche Namen der Kinder Böhmermanns.
Befürworter der Aktion sehen in der Veröffentlichung einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über rechte Netzwerke. Böhmermann selbst erklärte in der Sendung, dass der Account im Mainstream angekommen sei. Die Anonymität des Betreibers sei nicht mehr schützenswert.
Rechtlich hat die Offenlegung ebenfalls eine Debatte ausgelöst - und zeigt, dass die Antwort auf die Frage der Zulässigkeit gar nicht so einfach ist. Von großer Wichtigkeit ist in diesem Fall vor allem die Abwägung zwischen rechtlichem Interesse und dem Schutz der Privatsphäre des Betroffenen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Vorgehen Böhmermanns?
  • Wie sollten Gesellschaft und Rechtssystem auf digitale Vergeltungsmaßnahmen reagieren?
  • Welche Auswirkungen könnte die Enthüllung auf die Meinungsfreiheit und den öffentlichen Diskurs haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Schüler starten Petition für bessere Noten beim Abitur

Über die bereits geschriebene Englischklausur für den Leistungskurs beschweren sich nun Hunderte in einer Onlinepetition: Schüler, Lehrkräfte und sogar Schulleitungen hätten im Nachhinein »massive Kritik an der inhaltlichen Gestaltung der Klausur« geäußert, schreiben die Petenten »im Namen der Schülerinnen und Schüler aus ganz NRW«. Insbesondere die Auswahl und Schwierigkeit der Texte sowie die Aufgabenstellung nehmen sie in den Blick.

  • Sie kritisierten demnach zum einen das Textgenre, das nicht wie angekündigt fiktional gewesen sei.
  • Zum zweiten eine Aufgabenstellung, die sich um den zuvor nicht eingeführten Begriff »Gentrifizierung« gedreht habe.
  • Und zum dritten, dass in einem Prüfungstext »das rassistische N-Wort verwendet« worden sei, »ohne Vorwarnung und ohne Rücksicht auf die emotionale Belastung, die damit für Betroffene verbunden ist«.
Knapp 12.000 Unterschriften

Zudem seien sowohl Passagen der zu bearbeitenden Texte als auch das Hörverstehen zu schwer gewesen. In der Petition wird unter anderem gefordert, »eine faire Nachkorrektur« der Klausuren sicherzustellen sowie eine Bonusregelung, etwa in Form von Zusatzpunkten.

Knapp eine Woche nach dem Start der Petition haben knapp 12.000 Personen unterschrieben.

Schulministerium: Intention der Autorin nicht verfälschen

Das Schulministerium in NRW weist die Kritik auf Nachfrage zurück. Es sei nicht ungewöhnlich, dass Rückmeldungen kritisch und mitunter auch emotional ausfielen, hieß es aus dem Ministerium. »Lob für die Aufgaben wird hingegen selten geäußert.« Es sei zwar verständlich, dass sich Schüler nach Prüfungen sorgten, aber »aus fachlicher Sicht« sei die Kritik nicht begründet, das Abitur entspreche den Vorgaben. »Die aktuelle Kritik betrifft vorrangig eine Wahlaufgabe, deren zentraler Begriff Gentrification sowohl im Text erläutert als auch in den zugelassenen Hilfsmitteln (Wörterbuch) eindeutig definiert ist.«

Die Aussage über den angeblich non-fiktionalen Text sei nicht zutreffend. »Bei dem Auszug aus der autobiografischen Erzählung von Mary-Alice Daniel handelt es sich eindeutig um einen literarischen Text«, so das Schulministerium. Die Verwendung des N-Worts rechtfertigte das Schulministerium damit, »dass dieser von der – selbst schwarzen – Autorin im Rahmen der Schilderung ihrer Erlebnisse bewusst selbst verwendet wird«, zudem sei er in Anführungszeichen gesetzt. »Den Begriff wegzulassen hätte die Intention der Autorin unangemessen verfälscht«, ist das Schulministerium überzeugt.

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Kein Verständnis für die Schüler 81%
Habe Verständnis für die Schüler 19%
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