Meinung des Tages: Was haltet ihr von den neuen Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe?

Sterbehilfe ist ein umstrittenes Thema. Bis Februar 2020 war in Deutschland der assistierte Suizid strafbar. Das heißt, dass eine sogenannte „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ verboten war.
Sowohl Ärzte als auch Betroffene haben gegen diese Regelung geklagt, mit dem Ergebnis, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot als verfassungswidrig einstufte und das Strafgesetz aufhob.

Doch was genau ist der assistierte Suizid überhaupt?

Darunter fällt die Beihilfe zur Selbsttötung, beispielsweise durch die Beschaffung oder Bereitstellung von tödlichen Mitteln. Anders als bei der in Deutschland verbotenen aktiven Sterbehilfe muss der Patient in diesem Fall die Medikamente jedoch selbst einnehmen.

Der assistierte Suizid unterscheidet sich von der verbotenen aktiven Sterbehilfe, bei der ein Arzt dem Patienten das Mittel zuführen würde, ebenso wie von der erlaubten passiven Sterbehilfe, bei der auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet wird und von der erlaubten indirekten Sterbehilfe, bei der beispielsweise schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden mit dem Wissen, dass diese ein früheres Versterben zur Folge haben.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der assistierte Suizid in einer Grauzone. Dies soll sich nun ändern. Zwei Abgeordnetengruppen im Bundestag haben Initiativen zum Gesetzesentwurf zusammengeführt.
Dieser Entwurf besagt unter anderem, dass eine gesetzliche Verankerung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben notwendig sei. Für die Selbsttötung soll es also klar definierte, gesetzlich verankerte Parameter geben.

Die entsprechenden Abgeordnetengruppen sehen in ihren Entwürfen vor, dass Ärztinnen und Ärzte künftig Volljährigen ein Mittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen. Dies setzt voraus, dass die entsprechenden Patienten ihr Leben aus eigenem und freiem Willen beenden möchten. Eine weitere Voraussetzung soll darüber hinaus eine Beratung sowie die Aufklärung sein. Frühestens drei bis spätestens zwölf Wochen nach dieser Aufklärung soll es dann möglich sein, die entsprechenden Arzneimittel zu verschreiben.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der neuen Initiative? Sollte die beschriebene Sterbehilfe gesetzlich verankert werden? Oder findet ihr, dass sogar die aktive Sterbehilfe oder keins von beidem erlaubt sein sollte?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.ndr.de/kultur/Sterbehilfe-Was-ist-in-Deutschland-erlaubt-was-strafbar,sterbehilfe386.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/suizidbeihilfe-100.html

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-abgeordnete-einigen-sich-auf-gemeinsame-sterbehilfe-initiative-a-003fac57-6202-44a0-86f1-3d566687d2e4

Leben, Medizin, Deutschland, Tod, Politik, Recht, Gesetz, Psychologie, Ethik, Gesetzeslage, Gesundheitswesen, Moral, Philosophie, Selbstbestimmung, Sterbehilfe, Abgeordnete, Selbstbestimmungsrecht
Polizei holt Schülerin wegen Pro-AfD-Video aus Unterricht?

Eine 16-Jährige aus Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) hat auf der Videoplattform "TikTok" vor einigen Monaten einen kurzen Clip veröffentlicht, in dem es hieß, dass die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam hätten: Beide seien blau. Dazu blendete sie aktuelle Umfrageergebnisse der AfD ein. In einem weiteren Kurzvideo schrieb die Gymnasiastin, dass Deutschland nicht nur ein Ort, sondern Heimat sei.

Hier eines der Videos:

https://twitter.com/TomS50426984/status/1768556254241169891/video/1

Offenbar eine Mitschülerin stieß kürzlich auf die beiden Videos und schrieb eine E-Mail an den Schulleiter, in welcher sie sich über diese beschwerte. Der Schulleiter sah sich die beiden Filmchen an und alarmierte daraufhin die Polizei. Diese entsendete eine Streife zum Gymnasium der 16-Jährigen und sichtete vor Ort die Inhalte der Videos. Die Beamten kamen zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass keine Straftat vorliegt.

Die eingesetzten Polizisten entschlossen sich gleichwohl, bei der Schülerin eine sogenannte "Gefährderansprache" durchzuführen. Eine solche ist dann zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand eine Straftat begehen könnte und dies durch polizeiliche Ansprache verhindert werden soll.

Der Schulleiter und die drei Polizisten begaben sich also zur Klasse der Schülerin und holten diese aus dem Chemieunterricht. Sie führten die 16-Jährige dann durch die Schule ins Lehrerzimmer. Dort wiesen die Polizisten die Schülerin auf den Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 StGB) und das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) hin.

Der zuständige Innenminister Christian Pegel (SPD) verteidigte den Polizeieinsatz im Anschluss. Dieser sei verhältnismäßig gewesen, weil "man keine Festnahme, keine Handschellen, keine böse Ansprache gewählt" habe (siehe hier).

Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, was einen Schulleiter dazu bewegt, wegen des oben beschriebenen Sachverhalts die Polizei zu rufen. Noch verstörender findet ich allerdings, dass die Polizisten sich dazu entschlossen haben, eine mangels der Gefahr von Straftaten offenkundig rechtswidrige Gefährderansprache durchzuführen und die Schülerin vor aller Augen wie eine Kriminelle ins Lehrerzimmer zu bringen.

Erschüttert dieses Vorgehen Euer Vertrauen in den Staat?

Verwendete Quelle: Junge Freiheit, NIUS, Welt, Pressemitteilung Polizei

Ja, das ist völlig verrückt. 61%
Nein, das ist nicht so schlimm. 39%
X (Twitter), Video, Schule, Polizei, Bildung, Deutschland, Politik, Jugendliche, Recht, Gesetz, Schüler, Psychologie, Ethik, Gymnasium, Jugend, Landtag, Lehrer, Mecklenburg-Vorpommern, Meinungsfreiheit, Moral, Partei, SPD, Strafrecht, AfD, TikTok

Meistgelesene Fragen zum Thema Moral