An die Jugend: Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung?
Der Gesetzgeber und die Gerichte sprechen immer wieder von der "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung". Unter 14 fehlt sie laut Gesetz pauschal, zwischen 14 und 17 kommt es auf den Einzelfall an (Ausnutzung von Altersunterschieden, Schutzbefohlenenverhältnisse,...), darüber wird sie als gegeben vorausgesetzt.
Wie alt seid ihr und würdet ihr sagen, dass ihr diese Fähigkeit habt? Bzw. in welchen Kontexten habt ihr sie und in welchen nicht?