Bundesverfassungsgericht – die besten Beiträge

Uni Hamburg prüft Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf

Die Universität Hamburg untersucht Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten der Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Professorin Frauke Brosius-Gersdorf. Diese ist von der SPD für die Wahl nominiert, wird aber von Teilen der Union abgelehnt. Nach ersten Medienberichten über angebliche Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes vor rund zwei Wochen hatte die Universität noch keinen Anlass für eine Überprüfung gesehen, weil keine hinreichend begründeten Hinweise an sie herangetragen worden seien. 
Nun sagte ein Universitäts-Sprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), im Zuge der medialen Berichterstattung seien bei der Ombudsstelle begründete Hinweise eingegangen. Das Gremium sei laut Satzung verpflichtet, dem nachzugehen. Das betreffe auch den Ehemann der jetzt an der Universität Potsdam tätigen Juristin, Hubertus Gersdorf. Gegen den Professor an der Universität Leipzig lägen ebenfalls Hinweise vor. Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf wurde 1997 an der Universität Hamburg eingereicht, die Habilitationsschrift ihres Mannes an derselben Uni im Sommersemester 1998. 
Grundgedanken der Unschuldsvermutung 
Die Untersuchung erfolge ausdrücklich unter Beachtung des Grundgedankens der Unschuldsvermutung, sagte der Sprecher. Die Vorwürfe würden nun zunächst unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung geprüft. «Erfüllen die Hinweise diese in der Satzung genannten Grundsätze, wird ein formales Ombudsverfahren zur Vorprüfung der Hinweise begonnen.» Dabei könne auch eine externe wissenschaftliche Fachexpertise zur Begutachtung der Hinweise hinzugezogen werden. Auf Grundlage dieses Gutachtens wiederum sowie aller weiteren vorliegenden Informationen und Unterlagen bewerte das Ombudsgremium dann den Gesamtsachverhalt. Brosius-Gersdorf und ihr Mann hatten zuvor selbst bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen sie unbegründet ist, wie die Rechtsanwälte in einem Begleitschreiben erklärten. Es wurde inzwischen seitens einer Expertin in seiner Aussagekraft angezweifelt.

https://www.forschung-und-lehre.de/karriere/uni-hamburg-prueft-doktorarbeit-von-brosius-gersdorf-7215

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Wie lest Ihr diese Originalzitate aus dem Gutachten von Brosius- Gersdorf zur Möglichkeit von Abtreibungen?

 "Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist ... Der Gesetzgeber sollte erwägen, die medizinische Indikation partiell neu zu regeln."

"Bei der medizinischen Indikation besteht allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert."

"Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können."

Das alles steht in jedem Fall im krassen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Letztlich will die Frau es gestatten, Kinder bis zum 9. Monat im Mutterleib zu töten, wenn die Mutter es so will

Bild zum Beitrag
Sie will Abtreibungen bis zur Geburt ermöglichen 67%
Anders 33%
Bundestag, Bundesverfassungsgericht

Ist diese Aussage von Frau Brosius-Gersdorf überzeugend?

Sie beklagt sich heute: "Die Berichterstattung über meine Person und meine inhaltlichen Positionen im Zusammenhang mit der Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts war in Teilen der Medien unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent."

Wirklich??? Ich glaube nicht. Hier, was sie heute in ihrer Pressemitteilung u.a. entschuldigend zu einem Thema schreibt:

"Es wurde berichtet, ich wolle durch Paritätsmodelle für die Wahl des Deutschen Bundestags Wahlgrundsätze wie insbesondere die Wahlgleichheit aushebeln. Richtig ist: Ich habe mich rechtswissenschaftlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob das im Grundgesetz verankerte Gebot der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Eingriffe in die Wahlgrundsätze rechtfertigt. Diese Frage ist in der Rechtswissenschaft umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt."

Hier ist, was sie in einem Gastbeitrag des Tagespiegels schrieb, was Kritik auslöste:

"Faktische Nachteile für Frauen bestehen beim Zugang zum Bundestag. Sie sind dort unterrepräsentiert, weil die Parteien sie seltener nominieren als Männer oder häufiger auf aussichtslose Plätze setzen. Der Grund hierfür sind Männerbündnisse, männlich geprägte Karrieremuster, ungünstige Sitzungsbedingungen sowie Vorbehalte gegenüber der Eignung von Frauen in den Parteien....Diese Nachteile für Frauen beseitigt der Gesetzgeber, wenn er die Parteien zur Aufstellung von Bewerber-Tandems verpflichtet und den Bürger mit seiner Erststimme zwischen Mann und Frau wählen lässt."

Fazit: sie will tatsächlich die Parteien zwingen, geschlechterparitätische Bewerber-Tandems aufzustellen. Das ist unvereinbar mit dem freien Wahlrecht der Deutschen. Ihre heutige Klarstellung verschweigt das und ist damit irreführend.

Ein Grund mehr, diese Frau nicht zur Verfassungsrichterin zu machen.

Bundestag, Bundesverfassungsgericht

Wie beurteilt ihr den Eklat bei BVerfG-Richter-Wahl?

BVerfG-Richterwahl: Am Freitag wurde die geplante Wahl der nominierten drei BVerfG-Richter:innen Günter Spinner, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold während der Sitzung wieder von der Tagesordnung genommen. Zuvor hatte sich abgezeichnet, dass Dutzende Abgeordnete der CDU/CSU nicht bereit sind, Brosius-Gersdorf zu wählen, weil sie sie für zu links halten. Die CDU/CSU beantragte dann aber die Absetzung der Wahl Brosius-Gersdorfs unter Berufung auf BVerfG-Richterwahl: Am Freitag wurde die geplante Wahl der nominierten drei BVerfG-Richter:innen Günter Spinner, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold während der Sitzung wieder von der Tagesordnung genommen. Zuvor hatte sich abgezeichnet, dass Dutzende Abgeordnete der CDU/CSU nicht bereit sind, Brosius-Gersdorf zu wählen, weil sie sie für zu links halten. Die CDU/CSU beantragte dann aber die Absetzung der Wahl Brosius-Gersdorfs unter Berufung auf Recherchen des Plagiatjägers Stefan Weber. SPD und Grüne bestanden darauf, dass an diesem Tag gar keine BVerfG-Richterwahlen stattfinden. Sa-FAZ (Stephan Klenner), Sa-taz (Christian Rath), Welt (Ricarda Breyton), tagesschau.de (Kolja Schwartz), spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.), bild.de und LTO schildern die Vorgänge. Die SPD hält an Brosius-Gersdorf fest und bietet Gespräche der Kandidatin mit der CDU/CSU-Fraktion an. Die Rechtsprofessorin sei "in der Fachwelt absolut anerkannt", so SPD-Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch. Die Grünen forderten eine Sondersitzung des Bundestags in der anstehenden Woche. Bundestags-Präsidentin Julia Klöckner (CDU) stellte einen neuen Anlauf aber erst nach der Sommerpause, ab dem 10. September, in Aussicht. Bis zur Ernennung von Nachfolger:innen bleiben die ausscheidenden Richterinnen und Richter geschäftsführend im Amt. Mo-SZ (Detlef Esslinger/Wolfgang Janisch u.a.) und Mo-taz (Luisa Faust) berichten.

https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2025-07-14-eklat-bverfg-richterwahl-urteil-vergewaltigung-entfuehrung-block

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