Uni Hamburg prüft Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf
Die Universität Hamburg untersucht Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten der Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Professorin Frauke Brosius-Gersdorf. Diese ist von der SPD für die Wahl nominiert, wird aber von Teilen der Union abgelehnt. Nach ersten Medienberichten über angebliche Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes vor rund zwei Wochen hatte die Universität noch keinen Anlass für eine Überprüfung gesehen, weil keine hinreichend begründeten Hinweise an sie herangetragen worden seien.
Nun sagte ein Universitäts-Sprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), im Zuge der medialen Berichterstattung seien bei der Ombudsstelle begründete Hinweise eingegangen. Das Gremium sei laut Satzung verpflichtet, dem nachzugehen. Das betreffe auch den Ehemann der jetzt an der Universität Potsdam tätigen Juristin, Hubertus Gersdorf. Gegen den Professor an der Universität Leipzig lägen ebenfalls Hinweise vor. Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf wurde 1997 an der Universität Hamburg eingereicht, die Habilitationsschrift ihres Mannes an derselben Uni im Sommersemester 1998.
Grundgedanken der Unschuldsvermutung
Die Untersuchung erfolge ausdrücklich unter Beachtung des Grundgedankens der Unschuldsvermutung, sagte der Sprecher. Die Vorwürfe würden nun zunächst unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung geprüft. «Erfüllen die Hinweise diese in der Satzung genannten Grundsätze, wird ein formales Ombudsverfahren zur Vorprüfung der Hinweise begonnen.» Dabei könne auch eine externe wissenschaftliche Fachexpertise zur Begutachtung der Hinweise hinzugezogen werden. Auf Grundlage dieses Gutachtens wiederum sowie aller weiteren vorliegenden Informationen und Unterlagen bewerte das Ombudsgremium dann den Gesamtsachverhalt. Brosius-Gersdorf und ihr Mann hatten zuvor selbst bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen sie unbegründet ist, wie die Rechtsanwälte in einem Begleitschreiben erklärten. Es wurde inzwischen seitens einer Expertin in seiner Aussagekraft angezweifelt.
3 Antworten
Ja, und? Die Uni ist zur Prüfung verpflichtet und kommt diese Verpflichtung nach. Das sagt absolut nichts darüber aus, was am Ende rauskommt.
Angeblich hat die Überprüfung keine Punkte ergeben, die Zweifel an der korrekten Doktorarbeit dieser Frau ergeben. Somit dürfte dieses Kapitel abgeschlossen sein
Das ist ein Problem vieler Menschen, die vor 30 Jahren eine Dissertation oder Habitation erstellt haben. Da konnte man noch nicht davon ausgehen, dass sowas mal mit Hilfe von Maschinen überprüft werden kann. Das hat ja auch viele schon den Titel gekostet. Man muss den Leuten aber auch zugute halten, dass es damals noch kein Internet gab und sie sich die Infos alle anlesen mussten, was einen enormen Aufwand bedeutet hat. Da hat der eine oder andere schon mal ein bisschen abgeschrieben bzw. die Quellen nicht alle offengelegt. Klar, wenn alle "fuschen" macht das die Sache nicht besser aber nachvollziehen kann ich das schon.
damit das nicht falsch verstanden wird, ich will Frau Brosius Gersdorf gar nichts unterstellen, das war ein allgemeiner Kommentar von mir, "ihren" Fall kenne ich gar nicht
Jeder der eine Doktorarbeit schreibt , der weiss, dass er Quellen angeben muss, wenn Teile der Inhalte seiner Dissertation aus anderen Quellen stammen. Das war vor 30 Jahren schon so.. Er muss die Quellen angeben.
Kann doch keiner sagen, er hätte das nicht gewusst ,man wird doch darauf hingewiesen.. Man geht eben davon aus, dass der Doktorvaterr das nicht merkt , der die Arbeit überprüft.
Einen Doktortitel zu führen, bringt doch enorme Vorteile im beruflichen Leben und in der Gesellschaft.
Sicher ist das ein Aufwand, .eine Doktorarbeit zu erstellen. Am Ende lohnt sich dieser Aufwand eben auch..
Einigen wurde nachgewiesen, dass sie fremdes Geisteseigentum als das eigene in ihrer Arbeit auswiesen. Das führt dann zur Aberkennung des Doktortitels und das mit Recht..
Ich hatte bei meinem Studium einen Herrn Dr XY.. Diesem wurde nachgewiesen, dass er den Doktortitel in der Schweiz käuflich erworben hat.
Da hat offenbar niemand näher hingeschaut als der seinen Posten bekam .Der unterrichtete über Jahre an der Uni.
Ich kann mir vorstellen, dass bei Bewerbungen ein Doktortitel .dazu beitragen kann, den Vorzug vor anderen Bewerbern zu bekommen. Wenn dann dieser Titel erschwindelt ist, hat das so sein Geschmäckle wie die Schwaben zu sagen.pflegen .
..
wenn überhaupt, dann aber ihr Mann von ihr. Und spannend, das der und Spahn da mal was am laufen hatten.