Uni Hamburg prüft Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf
Die Universität Hamburg untersucht Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten der Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Professorin Frauke Brosius-Gersdorf. Diese ist von der SPD für die Wahl nominiert, wird aber von Teilen der Union abgelehnt. Nach ersten Medienberichten über angebliche Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes vor rund zwei Wochen hatte die Universität noch keinen Anlass für eine Überprüfung gesehen, weil keine hinreichend begründeten Hinweise an sie herangetragen worden seien.
Nun sagte ein Universitäts-Sprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), im Zuge der medialen Berichterstattung seien bei der Ombudsstelle begründete Hinweise eingegangen. Das Gremium sei laut Satzung verpflichtet, dem nachzugehen. Das betreffe auch den Ehemann der jetzt an der Universität Potsdam tätigen Juristin, Hubertus Gersdorf. Gegen den Professor an der Universität Leipzig lägen ebenfalls Hinweise vor. Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf wurde 1997 an der Universität Hamburg eingereicht, die Habilitationsschrift ihres Mannes an derselben Uni im Sommersemester 1998.
Grundgedanken der Unschuldsvermutung
Die Untersuchung erfolge ausdrücklich unter Beachtung des Grundgedankens der Unschuldsvermutung, sagte der Sprecher. Die Vorwürfe würden nun zunächst unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung geprüft. «Erfüllen die Hinweise diese in der Satzung genannten Grundsätze, wird ein formales Ombudsverfahren zur Vorprüfung der Hinweise begonnen.» Dabei könne auch eine externe wissenschaftliche Fachexpertise zur Begutachtung der Hinweise hinzugezogen werden. Auf Grundlage dieses Gutachtens wiederum sowie aller weiteren vorliegenden Informationen und Unterlagen bewerte das Ombudsgremium dann den Gesamtsachverhalt. Brosius-Gersdorf und ihr Mann hatten zuvor selbst bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen sie unbegründet ist, wie die Rechtsanwälte in einem Begleitschreiben erklärten. Es wurde inzwischen seitens einer Expertin in seiner Aussagekraft angezweifelt.
2 Antworten
Das ist ein Problem vieler Menschen, die vor 30 Jahren eine Dissertation oder Habitation erstellt haben. Da konnte man noch nicht davon ausgehen, dass sowas mal mit Hilfe von Maschinen überprüft werden kann. Das hat ja auch viele schon den Titel gekostet. Man muss den Leuten aber auch zugute halten, dass es damals noch kein Internet gab und sie sich die Infos alle anlesen mussten, was einen enormen Aufwand bedeutet hat. Da hat der eine oder andere schon mal ein bisschen abgeschrieben bzw. die Quellen nicht alle offengelegt. Klar, wenn alle "fuschen" macht das die Sache nicht besser aber nachvollziehen kann ich das schon.
damit das nicht falsch verstanden wird, ich will Frau Brosius Gersdorf gar nichts unterstellen, das war ein allgemeiner Kommentar von mir, "ihren" Fall kenne ich gar nicht
Ja, und? Die Uni ist zur Prüfung verpflichtet und kommt diese Verpflichtung nach. Das sagt absolut nichts darüber aus, was am Ende rauskommt.
wenn überhaupt, dann aber ihr Mann von ihr. Und spannend, das der und Spahn da mal was am laufen hatten.