Plagiatspruefung – die neusten Beiträge

Uni Hamburg prüft Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf

Die Universität Hamburg untersucht Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten der Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Professorin Frauke Brosius-Gersdorf. Diese ist von der SPD für die Wahl nominiert, wird aber von Teilen der Union abgelehnt. Nach ersten Medienberichten über angebliche Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes vor rund zwei Wochen hatte die Universität noch keinen Anlass für eine Überprüfung gesehen, weil keine hinreichend begründeten Hinweise an sie herangetragen worden seien. 
Nun sagte ein Universitäts-Sprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), im Zuge der medialen Berichterstattung seien bei der Ombudsstelle begründete Hinweise eingegangen. Das Gremium sei laut Satzung verpflichtet, dem nachzugehen. Das betreffe auch den Ehemann der jetzt an der Universität Potsdam tätigen Juristin, Hubertus Gersdorf. Gegen den Professor an der Universität Leipzig lägen ebenfalls Hinweise vor. Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf wurde 1997 an der Universität Hamburg eingereicht, die Habilitationsschrift ihres Mannes an derselben Uni im Sommersemester 1998. 
Grundgedanken der Unschuldsvermutung 
Die Untersuchung erfolge ausdrücklich unter Beachtung des Grundgedankens der Unschuldsvermutung, sagte der Sprecher. Die Vorwürfe würden nun zunächst unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung geprüft. «Erfüllen die Hinweise diese in der Satzung genannten Grundsätze, wird ein formales Ombudsverfahren zur Vorprüfung der Hinweise begonnen.» Dabei könne auch eine externe wissenschaftliche Fachexpertise zur Begutachtung der Hinweise hinzugezogen werden. Auf Grundlage dieses Gutachtens wiederum sowie aller weiteren vorliegenden Informationen und Unterlagen bewerte das Ombudsgremium dann den Gesamtsachverhalt. Brosius-Gersdorf und ihr Mann hatten zuvor selbst bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen sie unbegründet ist, wie die Rechtsanwälte in einem Begleitschreiben erklärten. Es wurde inzwischen seitens einer Expertin in seiner Aussagekraft angezweifelt.

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Plagiatsprüfung Chat&Gpt: Wasserzeichen 202F Unicode?

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, meine Bachelorarbeit abzuschließen sie ist mittlerweile auch bereits abgegeben und habe im Nachgang bei den Berechnungen etwas entdeckt, das mich ehrlich gesagt verunsichert.

Die Rechenschritte habe ich selbst durchgeführt und nachvollzogen, die inhaltliche Arbeit stammt also eindeutig von mir. Allerdings habe ich mir beim Aufschreiben etwas Arbeit gespart: Ich habe einzelne Berechnungen nochmal von ChatGPT gegenrechnen lassen und dann weil das Ergebnis übereinstimmte aus Bequemlichkeit den Text oder die Darstellung direkt übernommen, anstatt alles selbst zu tippen.

Jetzt ist mir beim Durchsehen aufgefallen, dass in diesen Abschnitten unsichtbare Sonderzeichen vorkommen konkret das Unicode-Zeichen „202F“ (Word ). Diese Zeichen sieht man in Word nicht ohne Weiteres, sondern nur über spezielle Ansichten oder wenn man gezielt danach sucht.

Was mich zusätzlich verunsichert: Einige dieser Zeichen könnten auch durch Copy & Paste aus Excel eingefügt worden sein, da ich teilweise Tabellen und Formeln aus meinen Excel-Rechnungen übernommen habe. Ich kann im Nachhinein nicht mehr eindeutig sagen, woher welches Zeichen stammt.

Meine Frage:

Wird so ein Zeichen bei einer Plagiatsprüfung (Turnitin, Urkund etc.) erkannt oder berücksichtigt?

Und falls ja könnte es als Hinweis auf KI-Nutzung oder gar als Täuschungsversuch gewertet werden, obwohl die Inhalte korrekt und eigenständig erstellt wurden?

Ich würde ungern im Nachgang noch Probleme bekommen vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, gerade im Zusammenhang mit KI-Tools oder Excel-Übernahmen in wissenschaftlichen Arbeiten.

Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!

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