Plagiatsprüfung Chat&Gpt: Wasserzeichen 202F Unicode?
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, meine Bachelorarbeit abzuschließen sie ist mittlerweile auch bereits abgegeben und habe im Nachgang bei den Berechnungen etwas entdeckt, das mich ehrlich gesagt verunsichert.
Die Rechenschritte habe ich selbst durchgeführt und nachvollzogen, die inhaltliche Arbeit stammt also eindeutig von mir. Allerdings habe ich mir beim Aufschreiben etwas Arbeit gespart: Ich habe einzelne Berechnungen nochmal von ChatGPT gegenrechnen lassen und dann weil das Ergebnis übereinstimmte aus Bequemlichkeit den Text oder die Darstellung direkt übernommen, anstatt alles selbst zu tippen.
Jetzt ist mir beim Durchsehen aufgefallen, dass in diesen Abschnitten unsichtbare Sonderzeichen vorkommen konkret das Unicode-Zeichen „202F“ (Word ). Diese Zeichen sieht man in Word nicht ohne Weiteres, sondern nur über spezielle Ansichten oder wenn man gezielt danach sucht.
Was mich zusätzlich verunsichert: Einige dieser Zeichen könnten auch durch Copy & Paste aus Excel eingefügt worden sein, da ich teilweise Tabellen und Formeln aus meinen Excel-Rechnungen übernommen habe. Ich kann im Nachhinein nicht mehr eindeutig sagen, woher welches Zeichen stammt.
Meine Frage:
Wird so ein Zeichen bei einer Plagiatsprüfung (Turnitin, Urkund etc.) erkannt oder berücksichtigt?
Und falls ja könnte es als Hinweis auf KI-Nutzung oder gar als Täuschungsversuch gewertet werden, obwohl die Inhalte korrekt und eigenständig erstellt wurden?
Ich würde ungern im Nachgang noch Probleme bekommen vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, gerade im Zusammenhang mit KI-Tools oder Excel-Übernahmen in wissenschaftlichen Arbeiten.
Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!
1 Antwort
Das Zeichen 202F ist, wie die Ko schon geschrieben hat das geschützte Leerzeichen, dass man in Word mit <Strg><Shift><Leer> statt eines 'normalen' Leerzeichens einfügt, um zu erreichen, das die beiden Worte beim Zeilenumbruch am Ende der Zeile nicht auseinandergerissen werden. Die typische Anwendung ist zwischen einer Zahl in Ziffern und der Einheit als Sonderzeichen oder Buchstabe (567 m) oder innerhalb von Buchstabenfolgen die eine Abkürzung darstellen (z. B. nicht z.B.). Genau genommen ist das sogar in der DIN Norm 5008 für Geschäftsbriefe so gefordert.