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Artikel bei Kleinanzeigen verkauft, funktioniert angeblich nicht, Käufer droht mit Anwalt. Rechtslage?

Hallo,

auch wenn ähnliche Fragen schon hundertfach gestellt worden sind, finde ich nicht die konkrete Antwort auf meinen Fall:

Ich habe über Kleinanzeigen eine Grafikkarte verkauft. Ich habe dem Käufer angeboten diese vor Ort zu testen, wenn er möchte (unter Zeugen). Er wollte nicht. Tatsächlich wollte er die Karte sogar ohne Umkarton transportieren. Das konnte nicht mal ich verstehen und fragte nach, ob er sich sicher ist. Er bejahte.

Nun schreibt er mir nach 8 Tagen, die Karte würde nicht funktionieren und unterstellt mir, ich hätte das mit absicht gemacht. Fakt: Die Karte hat bei mir funktioniert. Ich musste sogar umbau bedingt, die Karte mehrfach ein- und ausbauen (es fehlten Kabel etc) und sie hat bis zuletzt einwandfrei funktioniert. Kein Fehler nichts. Der Käufer droht nun direkt mit Anwalt (wer hätte es gedacht, wilkommen in Deutschland) und macht mir druck. Das meine Klausel "Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Umtausch oder Rücknahme." nur bedingt etwas bringt, habe ich nun schon rausgefunden.

Muss ich mir tatsächlich Sorgen machen (z.B. wenn er behauptet versteckter Mangel)? Ich habe meinerseits einen Anwalt kontaktiert, da wollte man aber alleine für das Erstgespräch 250€ haben. Da hoffe ich doch erstmal auf die schlauen Menschen hier :-)

Woher soll ich wissen, dass er nicht schon eine defekte Karte hatte und mir jetzt seine defekte andrehen will? Oder das er sie tatsächlich beim Transport beschädigt hat?

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muss ich dem Inkasso Recklinghausen vom jobbender Auskunft geben auch wenn ich über einem Jahr keine Leistungen mehr Beziehe weil Festangestellt?

Ich habe bis vor einem Jahr und zwei Monaten Bürgergeld vom Jobcenter bezogen bin aber seither Vollzeit beschäftigt und verdiene ganz gut.

Damals war ich gesetzlich betreut und es bestand ein Einwilligungsvorbehalt/die gesetzliche Betreuung war zuständig für meine Vermögensangelegenheiten, das Schloss das Jobcenter mit ein.

Auch seit einem Jahr wurde die gesetzliche Betreuung seitens des Amtsgericht beendet und ich bin wieder für alles selber zuständig. Nun aber fordert das Jobcenter weit über 1000 Euro zurück. Grund dafür soll sein, dass es Überzahlungen gegeben haben soll, welche ich aber nicht prüfen kann beziehungsweise nichts von weiß, weil meine damalige Betreuung mich über so etwas nie informierte beziehungsweise unterrichtete.

Das Jobcenter fordert von mir meine letzten drei Lohnabrechnungen und die Offenlegung meiner Finanzen, ob bestehende Gläubiger bestehen oder Ratenzahlungen bei anderen Unternehmen wie alt mögliche Forderungen sind und wie sie zu Stande.

Da ich persönlich meine damaligen Angelegenheiten nicht berechtigt war, zu klären, geschweige denn einzusehen, fällt es mir am heutigen Tage ganz besonders schwer, diese entstandenen Kosten nachzuvollziehen, weil ich mir auch denke, dass gerade eine gesetzliche Betreuung, die vom Betreuungsgericht gestellt wurde. Dafür zuständig ist, dass genau so etwas nicht passiert gerade zu Beendigung der Betreuung und ich sehe es nicht ein jetzt wo ich keine Leistung mehr beziehe vom Jobcenter beziehungsweise dem Inkassobüro der Bundesagentur für Arbeit, mich bis auf die Unterhose auszuziehen und denen Auskunft über alle möglichen finanziellen Bedingungen zu geben.

was sind meine Möglichkeiten?

Muss ich das überhaupt zahlen beziehungsweise kann ich Einspruch dagegen erheben?

Wie kann ich prüfen, ob die Rückforderung rechtmäßig war oder kann ich den ganzen sogar widersprechen?

Falls das alles nicht klappt, muss ich denen wirklich offen legen, wie viel ich verdiene, wie hoch meine Schulden sind wie viele Gläubiger. Ich habe wieso mögliche Schulden zu Stande gekommen sind und seit wann ich was habe ganz zu schweigen von meinem Lohnabrechnungen??

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