Recht auf Mindestlohn im Praktikum?

5 Antworten

Was viele Betriebe, die Praktikant*innen beschäftigen, unterschätzen: Wenn im Praktikum nicht das Lernen im Fokus steht, sondern das Erledigen weisungsgebundener Tätigkeiten (also "arbeiten"), dann kann dadurch durchaus ein Arbeitsverhältnis entstehen - egal, was mal schriftlich zu dem Praktikum vereinbart wurde! Und so, wie du es beschreibst, war es eben kein Praktikum zum Lernen, sondern durchaus ein Arbeitsverhältnis, wodurch natürlich auch Anspruch auf entsprechende Vergütung entstanden ist.

ABER: um das durchzusetzen, müsstest du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht gehen, damit dort festgestellt wird, ob es sich um ein Praktikum oder ein Arbeitsverhältnis gehandelt hat. Dieser Weg kann zeit- und kostenintensiv sein - und muss auch nicht zwingend zum gewünschten Ergebnis führen.

Da musst du dir also genau überlegen, ob es dir das Risiko wert ist, diesen Weg zu gehen. Wenn ja, wende dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Ich würde dir aber tendenziell eher dazu raten, dieses Praktikum jetzt sobald wie nur möglich zu beenden und es unter "Lehrgeld" abzuhaken, dass du dich in Zukunft nie wieder auf mündliche Versprechen und Zusagen von Arbeitgebern verlässt...


Majajane 
Fragesteller
 08.08.2023, 09:55

Ja da hast du recht, ich bin nur so traurig, weil ich mir so viel Mühe gegeben habe, nicht wegen dem Geld, sondern weil ich gerne Arbeite und am Ende bekomme ich kein tschüss, weil ich halt meine weg gehen wollte. Ich wurde auch von den zwei Mädels leicht gemobbt und die würden sicher nicht für mich Aussagen. Es ist echt schade. Aber danke für deine Antwort

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HappyMe1984  08.08.2023, 10:06
@Majajane

Auch das - Lehrgeld :). Es ist im Job oft eine absolute Gratwanderung zwischen engagiert und motiviert Einsatz zeigen und (Selbst-)Ausbeutung, die einem keiner dankt und die zu nichts führt. Also klar, es ist natürlich gut und richtig, wenn man die vereinbarte Tätigkeit korrekt erledigt. Auch kann es sehr förderlich für die eigene berufliche Laufbahn sein, hier und da im richtigen Moment mal die Bereitschaft zu zeigen, auch darüber hinaus zu gehen. Aber dabei sollte man eben immer auch genau aufpassen, dass diese Bereitschaft nicht zur Selbstverständlichkeit wird, sondern möglichst zeitnah dokumentiert und am besten auch in irgeneiner Form belohnt wird. Also, beispielsweise dann wirklich auch zur Gehaltserhöhung oder Beförderung führt. Da den richtigen Mittelweg zu finden, ist nicht immer so einfach, aber genau dabei kannst du diese Erfahrung jetzt zumindest als "So schon mal nicht!" verbuchen und bist damit anderen in deinem Alter bzw. auf deinem beruflichen Stand einen ersten, wichtigen Schritt voraus :).

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Keine Ansprüche.

Du kannst aber was drauß lernen: Unterschreibe einen Vertrag nur, wenn du damit auch zufrieden bist. Im Nachhinein lässt sich da halt nichts mehr machen, sollte der Vertrag generell rechtlich einwandfrei sein.


Majajane 
Fragesteller
 08.08.2023, 09:30

Der Vertrag ist leider nicht wirklich rechtens, es stehen 3 verschiedene Startdaten drin, in meiner Verlängerung steht der 14.04 und in meinem Hauptvertag der 01.05

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Majajane 
Fragesteller
 08.08.2023, 09:36

Ist es für mich dann schlecht oder gut, das der Vertrag eigentlich garnicht rechtens ist?

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Du hast keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Eine Einstiegsqualifizierung im Betrieb oder die Vorbereitung auf eine Ausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen.


Majajane 
Fragesteller
 08.08.2023, 09:42

Auch wenn ich die Ausbildung nicht starte, bzw wenn ich Aufgaben erledigt habe die nichts mit der Ausbildungsvorbereitung zu tun haben?

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Der letzte Satz ist doch selbsterklärend

Siehe auch hier:

BMAS - Mindestlohn und Praktikum


Majajane 
Fragesteller
 08.08.2023, 09:33

Laut dem habe ich den Anspruch. Stimmt das dann auch?

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Jo3591  08.08.2023, 10:49
@Majajane

Der Rechner stammt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Glaubst Du wirklich, ein Gute Frage Antworter weiß es besser als das dafür zuständige Ministerium?

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