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Vermieter verbietet „Therapie“ Hund

Liebe Community,

meine Lebensgefährtin ist schwerbehindert. Sie sitzt im Rollstuhl und kann nur wenig alleine machen. Das kratzt verständlicherweise stark an ihrer Psyche. Ihr Psychiater meinte, dass sie dringenst eine Aufgabe in ihrem Leben braucht. Sie, ihr Psychiater und ich sind gemeinsam auf eine Lösung gekommen. Ein kleiner Hund wäre die perfekte Therapie für Sie.
Unser Mietvertrag besagt, dass wir uns vor der Anschaffung von Tieren den Vermieter darüber in Kenntnis setzen müssen. (Ist verständlich) Wir dachten uns das sei kein Problem, da bereits bei uns im Haus ein kleiner Hund wohnt (bei einer gesunden Familie, also nicht zu Therapie Zwecken), und auch ein weiterer Therapie Hund im Wohngebiet lebt. Leider wurde uns schnell unsere Freude genommen. Der Vermieter würde so etwas nicht akzeptieren. Der Grund: „wenn jetzt noch eine Familie einen Hund bekommt, würden nur noch mehr Anfragen für Hunde kommen und das würde zu Unstimmigkeiten führen.

Wie kann das möglich sein?

  1. Es gibt ein Gleichberechtigungsgesetz
  2. darf ein Therapie Hund verboten werden?
  3. gibt es überhaupt strikte hundeverbote?
  4. Ein Attest vom Psychiater für einen Hund gibt es
  5. der Hund ist kleiner als die beiden anderen Hunde und keine „gefährliche“ rasse

Außerdem beschäftigen uns noch weitere Fragen:

  • könnte der Vermieter uns aufgrund dieses Streits kündigen (zur Erinnerung, meine Lebensgefährtin ist zu 100% schwerbehindert mit Merkzeichen AG und H
  • was wenn wir den Hund einfach holen? Was kann passieren

Wir werden uns einen Anwalt nehmen. Wie seht ihr unsere Chancen?

Mietrecht, Anwalt, Tierhaltung, Hundehaltung

Auto privat verkauft - Käufer droht mit Anwalt?

Hallo zusammen!

Ich habe vor 1 Monat den 17 Jahre alten BMW meiner Freundin mit 230.000km privat verkauft, Sachmangelhaftung ausgeschlossen, normal privat verkauft mit TÜV bis Dezember 2026.

Meine Freundin meinte, sie hat mal die Steuerkette getauscht, vor paar Jahren, bei einer Werkstatt, keine Rechnung, nix. Danach hat der Käufer gefragt und meine Schwester kann bezeugen, dass es keine Rechnung dazu gibt, zum Tausch der Steuerkette und er den Wagen trotzdem so gekauft hat.

Im Kaufvertrag habe ich zusätzlich geschrieben bei Zusatzausstattung "Steuerkette erneuert" - Jetzt ist der Käufer mit dem Wagen über 1000km gefahren mit dem Auto, die Steuerkette macht KEINE Probleme, weder Geräusche, nichts! Und er hat den Wagen gut probegefahren, gut getreten und danach hat er sich ja auch zum Kauf entschieden, und meine Schwester war dabei und kann alles bezeugen, auch dass er weiss, dass es keine Rechnung zur Kette gab..

Jetzt will er, dass ich irgendwoher eine Rechnung zur Kette auftreibe, wo es doch keine gibt, und keiner weiß, wo und wann die gemacht wurde (Hinweis: Die Kette macht momentan keine Probleme!) Er meint, wenn der Nachweis, also die Rechnung ich nicht nachreiche, gibt er es dem Anwalt, um den Kaufvertrag anzufechten.. Und der Kaufpreis war unter dem Marktwert, da wir den auch loshaben wollen, also sehr günstig..

Ich sehe es so: Er weiss, dass die Kette ohne Nachweis getauscht wurde, hat das Auto auch nach einer sportlichen Probefahrt gekauft, ist in 1 Monat auch über 1.000km gefahren, die Kette ist auch weiterhin unauffällig, wie bei der Probefahrt und will jetzt alles rückgängig machen und droht mit Anwälten? Ich sehe hier keine Schuld von mir und der Wagen fährt ja weiter und macht keine Probleme und es war auch ein Privatverkauf?

Wie seht ihr das?

Bitte um Hilfe, da mich das Thema aktuell bisschen sorgt und nervt.. Danke!

Gebrauchtwagen, Betrug, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Gesetz, BMW, Autokauf, Auto verkaufen, Gebrauchtwagenkauf, Privatverkauf, TÜV

Vertraut ihr in die deutsche Rechtsprechung und in den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat?

Internationale Studie: Deutsche vertrauen zu 62 Prozent in Rechtsstaat
Eine Stu­die in sie­ben Län­dern hat un­ter­sucht, wie es um das Ver­trau­en der Be­völ­ke­rung in den Rechts­staat be­stellt ist. Deutsch­land be­legt dabei das un­te­re Mit­tel­feld, Nor­we­gen die Spit­ze. An schnel­le Pro­blem­lö­sung vor Ge­richt glaubt nur ein Drit­tel der Deut­schen.
Wie sehr vertraut die Bevölkerung ihren Gerichten? Schützt der Staat ihr Grundrechte ausreichend? Sind vor dem Gesetz alle gleich? Diese und andere Fragen hat der Rechtsschutzversicherer ARAG rund 7.500 Menschen in Norwegen, Deutschland, Spanien, Italien, den Niederlanden, den USA und dem Vereinigten Königreich gestellt. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen: Beim Vertrauen besteht in Europa ein Nord-Süd-Gefälle. Bei den Deutschen muss ein gutes Drittel noch von der Vertrauenswürdigkeit der Justiz und des Rechtsstaats überzeugt werden.
Das meiste Vertrauen in ihren Rechtsstaat haben laut Studie die Menschen in Norwegen mit 81 Prozent. Am wenigsten vertrauen herrscht in Italien mit 43 Prozent und Spanien mit 49 Prozent. In Deutschland kam die Umfrage auf einen Wert von 62 Prozent. Die Niederlande mit 64 Prozent, USA mit 71 Prozent und das Vereinigte Königreich mit 74 Prozent stehen dabei auch vor Deutschland.
Immerhin 70 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass ihr Staat ihre Grundrechte schützt. Damit liegt Deutschland auf Platz drei bei dieser Frage - in Spanien und Italien konnten hier nur gut die Hälfte mit 'ja' stimmen. Bei der Einschätzung, ob alle Bürger vor dem Gesetz gleich seien, herrscht in den Niederlanden mit 72 Prozent die höchste Zustimmung. Dem gegenüber denken dies nur 37 Prozent der Italiener und 34 Prozent der Spanier. In Deutschland, Norwegen, dem Vereinigten Königreich und den USA sind jeweils etwas mehr als die Hälfte der Befragten von einer Gleichbehandlung überzeugt. 
International Einigkeit: Gerichte sind zu langsam
Je weiter südlich, desto unzufriedener sind die Menschen mit dem Rechtsstaat. Auch bei Fragen zum Vertrauen in die Gerichte weisen südeuropäische Länder die niedrigsten Ergebnisse auf. Deutschland rangiert auch hier im Mittelfeld, bei der Dauer von Gerichtsverfahren sind sie aber besonders unzufrieden.
Insgesamt gut aufgehoben fühlen sich vor den Gerichten ihres Landes 68 Prozent der Bewohner der Niederlande, gefolgt von den Norwegern, Deutschen und den Briten. In den USA sind es laut Studie nur gut die Hälfte. Italien hat mit 36 Prozent auch hier den niedrigsten Wert. Sind die Richter meines Landes unbefangen? Davon sind 69 Prozent der Niederländer und 61 Prozent der Deutschen überzeugt. Norwegen und das Vereinigte Königreich liegen auf Platz drei und vier. Am wenigsten an die Unbefangenheit ihrer Richter glauben die Befragten in Italien (38 Prozent), den USA (37 Prozent) und Spanien (33 Prozent).
Die Studie zeigt zudem, dass länderübergreifend nicht einmal die Hälfte der Befragten glaubt, dass sie ihre rechtlichen Probleme schnell vor Gericht lösen können. Hierliegen Deutschland, das Vereinigte Königreich, Norwegen und die USA zwischen 39 Prozent und 34 Prozent, Spanien und Italien bei 22 beziehungsweise 21 Prozent.
Deutsche melden sich am schnellsten bei Anwälten
Die Umfrage kam auch zu dem Ergebnis, das Deutsche sich im internationalen Vergleich seltener auf schnelle Lösungen vor Gericht verlassen. So gab jeder vierte befragte Mensch aus Deutschland an, einen Streitfall nicht vor Gericht verfolgt und nachgegeben zu haben, obwohl man sich im Recht fühlte. Als Gründe gaben die Befragten unteranderem hohe Anwaltskosten, den Stress durch die Streitigkeit und eine fehlende Kosten-Nutzen-Relation an.
Entgegen den Menschen in den Niederlanden, die bei Rechtsschwierigkeiten mehrheitlich zuerst ihre Rechtsschutzversicherung konsultieren wenden sich Deutsche bei Rechtsschwierigkeiten am meisten bei einem Anwalt oder einer Anwältin. Mit Rechtsschutzversicherungen allgemein sind die Deutschen jedoch im Vergleich zu den anderen befragten Ländern am zufriedensten. Die Online-Befragung führte das Marktforschungsinstitut Ipsos in Hamburg im Jahr 2024 im Auftrag der ARAG durch.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/internationale-studie--deutsche-vertrauen-zu-62-prozent-in-rechtsstaat

Rechtsanwalt, Deutschland, Politik, Anwalt, Gericht, Demokratie, Rechtsprechung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsstaat, Rechtswesen, Richter, Gerichtsbarkeit, Rechtsstaatlichkeit

Kleinanzeigen Problem, kann er mir rechtlich etwas?

Hallo zusammen,

Kurze Frage vorab, Details weiter unten:

Ich habe ein Mainboard privat über Kleinanzeigen verkauft. In der Artikelbeschreibung stand:

"Da ich Privatverkäufer bin ist eine Rücknahme oder Garantie meinerseits ausgeschlossen. Allerdings hat das Board beim Hersteller noch Restgarantie bis Ende 2025." 

Verkauft wurde ein Motherboard funktionierend und angekommen ist es bei ihm auch nachweislich funktionierend, 1 Tag später soll es kaputt gegangen sein. Ich habe keine Rechnung hierzu und er hat mich auch gar nicht gefragt ob ich eine Rechnung habe und mitschicken kann etc. Kann er mir rechtlich gesehen was antun? 

------------------------- Die volle Story ----------------------------------

Ich habe vor kurzem mal ein Motherboard in Kleinanzeigen verkauft. Aber habe damit mittlerweile mehr Aufwand getrieben als ich wollte. Eigentlich wollte ich 200€ haben als Festpreis aber weil er meinte das es für sein Sohn ist bin ich ihm sehr entgegen gekommen - weil ich das noch von früher kenne als ich ein Hardware defekt hatte und Schüler war und auf Taschengeld angewiesen wollte ich Helfen. Sein Sohn hätte nur 200€ zu Verfügung und er könne nicht mehr geben, aus dem Grund habe ich bereits schon so mit meiner Service und Zeitaufwand und sonstigen Mist LOCKER um die 50€ aus eigener Tasche raus gegeben. Also habe ich nur 150€ vom Board verdient. Ich wollte es los haben bevor es zu viel an Wert verliert und Motherboards lassen sich schwerer verkaufen. 

Der Typ meinte er wolle mir seine CPU und AiO schicken damit ich das für ihn aufbaue und so zurück schicke. Alleine schon vom Hardware die er mir geschickt hat habe ich gemerkt wie schlecht sie mit Hardware umgehen (auf den Pins der CPU waren noch reste vom Wärmeleitpaste, AiO hatte auf der Kühlfläche deutlich sichtbare schrammen etc. habe ich sogar auf Video). Nichts desto trotz habe ich ihm das System aufgebaut und ein Bild geschickt das es funktioniert. Er war erstaunt weil die CPU nur 42 grad hatte bei meinem Board, an seinem alten Motherboard soll das wohl um die 100 grad gehabt haben. Er meinte das er keine Ahnung hat und sein Sohn das alles baut. Da ich angegeben habe das ich in der IT-Branche tätig bin (was ich auch bin) meinte er, er wolle dass ich es aufbaue weil er denkt das sein Sohn evtl. ein Fehler gemacht hat. Nachdem er gesehen hat das alles funktioniert, hat er bezahlt und ich habe ihm alles zusammengebaut geschickt.

Bei ihm angekommen hat er mir auch ein Bild geschickt das es funktioniert. 1 Tag später meinte er seit sein Sohn es in die Gehäuse eingebaut hat funktioniert es nicht mehr bzw RAM LED würde Gelb leuchten. Noch bevor ich Tips geben hätte können, keine Ahnung was die da getrieben haben, kam die nächste Nachricht das die alles mögliche Probiert und experimentiert haben und jetzt soll absolut nichts mehr funktionieren.

Er hat eine RMA bei ASUS gestartet und die verlangen von ihm nun eine Rechnung welches er von mir fordert.

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