Anwalt oder Beistandschaft?

5 Antworten

Ich verstehe deine Ausführungen nicht so ganz.

Das Kind lebt bei dir?

Dann ist er dem Kind natürlich zum Barunterhalt verpflichtet. Und wovor genau hast du nun Angst?

...und ich bekomme nichts mit wie es meiner Tochter geht, terror anrufe usw.

Du bekommst doch alles von deiner Tochter mit, wenn sie bei dir lebt?!

Und bei Terroranrufen: Anzeige erstatten.

Natürlich solltest du dich um den Kindesunterhalt kümmern! Nur weil er schräg drauf ist ist es doch kein Grund auf das Geld zu verzichten.

Und du solltest du ihn diesbezüglich umgehend schriftlich und nachweislich auffordern dir seine Einkommensnachweise zu übersenden.

Ihr habt die Umgangszeit geregelt? Auch hier wäre es besser, wenn das dann nochmals schriftlich fixiert wird.

Das er eine Neue hat, die natürlich auch Kontakt zu dem Kind hat, wenn er bei ihr ist, ist ja auch soweit ok. Aber das hat am Ende ja auch mit deinen Ansprüchen nichts zu tun.

Du kannst natürlich eine kostenlose Beistandschaft errichten beim Jugendamt und damit überhaupt schon mal Geld fließt zusätzlich Unterhaltsvorschuss beantragen. Aber da würde ich erstmal "nur" das Jugendamt beauftragen sich um die Einkommensverhältnisse zu kümmern bei ihm, wenn du das selbst nicht machen möchtest.

Und sollte er Terror machen: ALLES schriftlich festhalten und bei Gewaltandrohung umgehend Anzeige erstatten.

Du musst mit ihm über nichts weiter kommunizieren als über euer Kind! Das holt er an der Tür ab und gibt es auch dort zurück. Und wenn du nicht mit ihm alleine sein willst, dann sorge dafür, dass zu diesen Zeiten Jemand bei dir ist, der auch als Zeuge fungiert.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Rosenkrieg hin oder her, er ist verpflichtet Unterhalt zu zahlen und zwar den laut Düsseldorfer Tabelle. also ab zum Jugendamt die dort eintreiben und festlegen lassen, es geht hier nicht um dich, sondern um den Lebensunterhalt deiner Tochter.

diesen nicht zu Zahlen ist auch eine strafbare Handlung die angezeigt werden sollte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – es gibt wahrlich nicht viel, was ich nicht probiert habe

Ist völlig egal. Der KV ist unterhaltspflichtig. KANN er nicht zahlen, muss er das belegen und Du kannst Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen. Auch dann wird er regelmäßig überprüft und muss seine Einkommensverhältnisse offenlegen. Ich weiß nicht, was das mit einem Rosenkrieg zu tun haben soll. Das Geld steht Eurem Kind zu, das hat rein gar nichts mit der Ehe zu tun. Es sei denn, er muss auch Dir Unterhalt zahlen und weigert sich. Dann auf jeden Fall zum Anwalt, damit hat das Jugendamt nichts zu tun!

Eine Beistandschaft wird den Rosenkrieg nicht verhindern.

Der Vater ist verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Oder lebt euer Kind ausschließlich beim ihm?

Dass die neue Partnerin Kontakt zu deinem Kind hat, wirst du akzeptieren müssen.

Mach erstmal die Beistandschaft, die beraten dich dann auch zur weiteren Vorgehensweise