Ehevertrag?
Ist es möglich durch einen nachträglich aufgesetzten Ehevertrag sämtliche finanziellen Ansprüche (im Falle einer Scheidung) auszuschließen? Also ich meine wirklich komplett alles, so dass der geringer verdienende Teil komplett leer ausgeht?
Oder ist das rechtlich nicht möglich, bzw. wäre eine solche Passage im Ehevertrag ungültig?
8 Antworten
Ist es möglich durch einen nachträglichaufgesetzten Ehevertrag sämtliche finanziellen Ansprüche (im Falle einer Scheidung) auszuschließen?
Nicht wenn es am Ende sittenwidrig ist und auch nicht im Trennungsjahr.
Dazu kommt natürlich der Versorgungsausgleich - warum sollte sie also verzichten bzw. so einen Vertrag unterschreiben?
Eheverträge können jederzeit einvernehmlich geändert werden. Auch hier ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Es gilt: Je höher das Vermögen der Ehegatten, desto höher sind die Notarkosten...
...Unter Umständen ist Ihr Ehevertrag schon von vornherein unwirksam. Dann müssen Sie ihn gar nicht erst aufheben oder anfechten. Besteht Ihr Ehepartner trotzdem auf den unwirksamen Ehevertrag und verweigert z.B. den gesetzlichen Zugewinnausgleich, können Sie ihn auf Auszahlung Ihres gesetzlichen Ausgleichsanspruchs verklagen. Vor Gericht findet dann eine umfassende Form- und Inhaltskontrolle des Ehevertrags statt.
Ein Ehevertrag kann aus den folgenden Gründen unwirksam sein:
Formverstoß
Gemäß § 1410 BGB ist ein Ehevertrag nur wirksam, wenn er bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsparteien notariell beurkundet wird.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/ehevertrag-anfechten
Es geht auch nicht darum, dass du denkst, sie solle sich zufrieden geben mit dem was sie vor der Ehe hatte. Denn schließlich habt ihr Jahre zusammen gewirtschaftet. Und wenn keine Gütertrennung vereinbart war, dann lebt ihr in der Zugewinngemeinschaft.
Ob ihr nun glücklich ward ist auch sekundär. Zumal du ja jederzeit hättest was ändern können, bzw. früher gehen können.
Du solltest dich nun im Trennungsfall ohnehin an einen Anwalt wenden, was sie sicherlich auch tun wird.
Und mit ihr besprechen, ob sie einem Ehevertrag ohnehin zustimmen würde. Denn das wäre eh Grundvoraussetzung!
Ansonsten lasse es dir ausrechnen was ggf. auf dich zukommt. Sind keine Kinder vorhanden wird es so dramatisch wohl nicht sein. Zumal nachehelicher Unterhalt oftmals gar nicht zum Tragen kommt.
Im Web wird dir geholfen
Hi,
wie es mit einem nachträglichen Ehevertrag aussieht, wurde ja bereits beschrieben.
Ich möchte Dir lediglich noch mit auf den Weg geben, dass es Dir im Falle einer Trennung/Scheidung nicht helfen wird, wenn Du bereits vor der offiziellen Trennung mit anderen Frauen verkehrst. Ob die Ehe glücklich ist oder nicht ist dabei nicht der ausschlaggebende Punkt. Wenn sie es Dir nachweisen kann, kannst Du Deine Pläne sowieso knicken.
SG
Naja, wie würde es denn aussehen, wenn sie sagt, dass Du fremdgegangen bist und deshalb jetzt einen nachträglichen Ehevertrag zu ihren Ungunsten haben möchtest? Ich würde mich da rechtlich beraten lassen und dabei alle Karten auf den Tisch legen, wenn Du nicht eine Menge Geld für einen Vertrag in den Gulli kippen möchtest, der am Ende nicht standhält. Oder Du nimmst sie mit zum Anwalt, erklärst warum Du das so siehst und bewegst vielleicht auf beiden Seiten dadurch etwas zum Positiven.
wirklich komplett alles
Nein, das ist im Allgemeinen nicht möglich. Gerade Rentenansprüche lassen sich so gut wie nie wirksam ausschließen, ohne dass Sittenwidrigkeit unterstellt wird.
Die Ehe in Deutschland ist quasi immer krass nachteilig für den Mann.
Wenn wirklich beide gegenseitig auf alles verzichten wollen, müsste der Richter diese Einigung im Rahmen der Ehescheidung anerkennen. Das ist möglich, aber fraglich und selten.
Wer angesichts dieser Rechtslage heiratet, ist eigentlich dumm. Die Ehe ist ein völlig veraltetes Relikt, das stark benachteiligt.
Vor allem kriegt man den Versorgungsausgleich nie wieder zurück, auch wenn die Ex-Frau versterben sollte.
Die Ehe in Deutschland ist quasi immer krass nachteilig für den Mann.
Nein. Die Ehe in Deutschland unterscheidet nicht zwischen Mann und Frau, es gibt nur Ehepartner und beide haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Guten Tag, BahoUtot. 😊
Ein Ehevertrag kann auch nachträglich geändert werden. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner einverstanden sind, und das auch notariell beglaubigt wird.
Mit lieben Grüßen, Renate. 😊
Ich habe von Frauen erstmal die Nase voll, der Fall wird also nicht eintreten. Aber rein interessehalber: Inwiefern würde das den Ehevertrag beeinflussen?