Kleinanzeigen Problem, kann er mir rechtlich etwas?
Hallo zusammen,
Kurze Frage vorab, Details weiter unten:
Ich habe ein Mainboard privat über Kleinanzeigen verkauft. In der Artikelbeschreibung stand:
"Da ich Privatverkäufer bin ist eine Rücknahme oder Garantie meinerseits ausgeschlossen. Allerdings hat das Board beim Hersteller noch Restgarantie bis Ende 2025."
Verkauft wurde ein Motherboard funktionierend und angekommen ist es bei ihm auch nachweislich funktionierend, 1 Tag später soll es kaputt gegangen sein. Ich habe keine Rechnung hierzu und er hat mich auch gar nicht gefragt ob ich eine Rechnung habe und mitschicken kann etc. Kann er mir rechtlich gesehen was antun?
------------------------- Die volle Story ----------------------------------
Ich habe vor kurzem mal ein Motherboard in Kleinanzeigen verkauft. Aber habe damit mittlerweile mehr Aufwand getrieben als ich wollte. Eigentlich wollte ich 200€ haben als Festpreis aber weil er meinte das es für sein Sohn ist bin ich ihm sehr entgegen gekommen - weil ich das noch von früher kenne als ich ein Hardware defekt hatte und Schüler war und auf Taschengeld angewiesen wollte ich Helfen. Sein Sohn hätte nur 200€ zu Verfügung und er könne nicht mehr geben, aus dem Grund habe ich bereits schon so mit meiner Service und Zeitaufwand und sonstigen Mist LOCKER um die 50€ aus eigener Tasche raus gegeben. Also habe ich nur 150€ vom Board verdient. Ich wollte es los haben bevor es zu viel an Wert verliert und Motherboards lassen sich schwerer verkaufen.
Der Typ meinte er wolle mir seine CPU und AiO schicken damit ich das für ihn aufbaue und so zurück schicke. Alleine schon vom Hardware die er mir geschickt hat habe ich gemerkt wie schlecht sie mit Hardware umgehen (auf den Pins der CPU waren noch reste vom Wärmeleitpaste, AiO hatte auf der Kühlfläche deutlich sichtbare schrammen etc. habe ich sogar auf Video). Nichts desto trotz habe ich ihm das System aufgebaut und ein Bild geschickt das es funktioniert. Er war erstaunt weil die CPU nur 42 grad hatte bei meinem Board, an seinem alten Motherboard soll das wohl um die 100 grad gehabt haben. Er meinte das er keine Ahnung hat und sein Sohn das alles baut. Da ich angegeben habe das ich in der IT-Branche tätig bin (was ich auch bin) meinte er, er wolle dass ich es aufbaue weil er denkt das sein Sohn evtl. ein Fehler gemacht hat. Nachdem er gesehen hat das alles funktioniert, hat er bezahlt und ich habe ihm alles zusammengebaut geschickt.
Bei ihm angekommen hat er mir auch ein Bild geschickt das es funktioniert. 1 Tag später meinte er seit sein Sohn es in die Gehäuse eingebaut hat funktioniert es nicht mehr bzw RAM LED würde Gelb leuchten. Noch bevor ich Tips geben hätte können, keine Ahnung was die da getrieben haben, kam die nächste Nachricht das die alles mögliche Probiert und experimentiert haben und jetzt soll absolut nichts mehr funktionieren.
Er hat eine RMA bei ASUS gestartet und die verlangen von ihm nun eine Rechnung welches er von mir fordert.
4 Antworten
Du hast aus rechtlicher Sicht in Deutschland als Privatverkäufer grundsätzlich gute Karten, insbesondere wenn du folgende Punkte eingehalten hast – und die scheinen in deinem Fall zutreffend zu sein:
✅ 1. Ausschluss der Gewährleistung
Du hast in deiner Anzeige geschrieben:
"Da ich Privatverkäufer bin ist eine Rücknahme oder Garantie meinerseits ausgeschlossen."
Das ist ein wirksamer Gewährleistungsausschluss, solange du nicht arglistig einen Mangel verschwiegen hast (z. B. wusstest, dass das Board defekt ist, aber es als funktionierend beschrieben hast). Da du es als funktionierend verkauft hast und es beim Käufer auch nachweislich funktionierte, ist dieser Punkt zu deinen Gunsten.
✅ 2. Sachmangel – keine Beweislast bei dir
Selbst wenn du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hättest, würde bei einem Privatverkauf nach § 476 BGB der Käufer nach 6 Monaten beweisen müssen, dass der Defekt schon beim Versand bestand. Das ist hier nicht möglich, denn er hat dir selbst bestätigt, dass es ankam und funktionierte
❌ 3. Garantie vom Hersteller
Du hast geschrieben, dass beim Hersteller noch Garantie auf das Mainboard besteht. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie ist nicht deine Verantwortung. Wenn der Hersteller für eine RMA eine Rechnung möchte, ist das Sache zwischen dem Käufer und dem Hersteller – nicht zwischen dir und dem Käufer.
Wichtig: Du hast das nie zugesagt oder garantiert, dass du eine Rechnung mitlieferst.
❌ 4. Keine Pflicht zur Rechnung
Du bist nicht verpflichtet, eine Rechnung mitzuliefern – und auch nicht verpflichtet, eine irgendwie zu beschaffen oder zu fälschen (was übrigens strafbar wäre). Wenn der Käufer unbedingt die Hersteller-Garantie in Anspruch nehmen will, muss er selbst beim Erstkäufer oder Händler versuchen, etwas zu bekommen – das geht dich nichts an.
🔒 Fazit: Kann er dir rechtlich was?
Nein, basierend auf deiner Beschreibung kann er dir rechtlich nichts anhaben, denn:
Du hast den Gewährleistungsausschluss korrekt formuliert.
Das Board funktionierte beim Versand und nach Erhalt.
Du hast keine Rechnungspflicht.
Es gibt keine Beweise, dass du einen Mangel verschwiegen hast.
Der Schaden entstand nachweislich nach der Übergabe.
✅ Was du tun kannst:
Du kannst ihm freundlich, aber bestimmt Folgendes mitteilen:
"Das Mainboard wurde von mir funktionierend übergeben, wie auch durch dein Bild nach Erhalt bestätigt. Als Privatverkäufer habe ich die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, wie in der Anzeige vermerkt. Eine Rechnung habe ich leider nicht, und ich bin auch nicht verpflichtet, eine bereitzustellen. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und unabhängig vom Privatverkauf. Ich bedaure, dass es bei euch zu einem Defekt kam, aber leider liegt das außerhalb meines Einflussbereichs." (Quelle: chatgpt.com)
Das ist ein wirksamer Gewährleistungsausschluss
Jaein. Ja, es ist ersichtlich was der Verkäufer damit sagen will, aber die korrekte Formulierung ist das jedoch schon lange nicht mehr. Korrekt müsste es heißen:
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung."
Das ganze kann man noch mit dem Zusatz versehen, wenn man 100% sicher gehen will:
„Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.“
Alleine schon vom Hardware die er mir geschickt hat habe ich gemerkt wie schlecht sie mit Hardware umgehen (auf den Pins der CPU waren noch reste vom Wärmeleitpaste, AiO hatte auf der Kühlfläche deutlich sichtbare schrammen
keine Ahnung was die da getrieben haben, kam die nächste Nachricht das die alles mögliche Probiert und experimentiert haben und jetzt soll absolut nichts mehr funktionieren
Die Garantie erlischt bei weiterverkauften Produkten und selbstverschuldeten Mängeln.
Er hat es kaputt gemacht, also ist es sein Problem. Du hast ja Bilder, dass es funktioniert hat, als du es zusammengebaut hast und es ebenso funktioniert hat, als es bei ihm ankam.
Ein defektes Bord nimmst Du nicht zurück. Das bedeutet, das Risiko lag auf seiner Seite und nun hat er das zu tragen. Er kann Dir garnichts. U.U. findet sich auf dem Bord eine SerienNr., darüber kann er beim Hersteller anfragen, ob noch Garantie drauf ist. Basta.
Wozu erklärst du dem Käufer, dass es beim ursprünglichen Händler noch eine Restgarantie gibt, wenn du die nicht mit einem Kaufbeleg nachweisen kannst?
Bei Intel hatte ich z.B. auch ein Garantiefall und durch die Seriennummer sieht man auch wie lange in der Herstellerseite. Ich habe ohne Rechnung eine neue bekommen. Asus hatte auch durch die Seriennummer angegeben, das es bis Ende 2025 noch Garantie hat. Warum die da aber Rechnung verlangen kA. Ist die Entscheidung des Herstellers anscheinend