Kleinanzeigen Problem, kann er mir rechtlich etwas?

4 Antworten

Du hast aus rechtlicher Sicht in Deutschland als Privatverkäufer grundsätzlich gute Karten, insbesondere wenn du folgende Punkte eingehalten hast – und die scheinen in deinem Fall zutreffend zu sein:

✅ 1. Ausschluss der Gewährleistung

Du hast in deiner Anzeige geschrieben:

"Da ich Privatverkäufer bin ist eine Rücknahme oder Garantie meinerseits ausgeschlossen."

Das ist ein wirksamer Gewährleistungsausschluss, solange du nicht arglistig einen Mangel verschwiegen hast (z. B. wusstest, dass das Board defekt ist, aber es als funktionierend beschrieben hast). Da du es als funktionierend verkauft hast und es beim Käufer auch nachweislich funktionierte, ist dieser Punkt zu deinen Gunsten.

✅ 2. Sachmangel – keine Beweislast bei dir

Selbst wenn du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hättest, würde bei einem Privatverkauf nach § 476 BGB der Käufer nach 6 Monaten beweisen müssen, dass der Defekt schon beim Versand bestand. Das ist hier nicht möglich, denn er hat dir selbst bestätigt, dass es ankam und funktionierte

❌ 3. Garantie vom Hersteller

Du hast geschrieben, dass beim Hersteller noch Garantie auf das Mainboard besteht. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie ist nicht deine Verantwortung. Wenn der Hersteller für eine RMA eine Rechnung möchte, ist das Sache zwischen dem Käufer und dem Hersteller – nicht zwischen dir und dem Käufer.

Wichtig: Du hast das nie zugesagt oder garantiert, dass du eine Rechnung mitlieferst.

❌ 4. Keine Pflicht zur Rechnung

Du bist nicht verpflichtet, eine Rechnung mitzuliefern – und auch nicht verpflichtet, eine irgendwie zu beschaffen oder zu fälschen (was übrigens strafbar wäre). Wenn der Käufer unbedingt die Hersteller-Garantie in Anspruch nehmen will, muss er selbst beim Erstkäufer oder Händler versuchen, etwas zu bekommen – das geht dich nichts an.

🔒 Fazit: Kann er dir rechtlich was?

Nein, basierend auf deiner Beschreibung kann er dir rechtlich nichts anhaben, denn:

Du hast den Gewährleistungsausschluss korrekt formuliert.

Das Board funktionierte beim Versand und nach Erhalt.

Du hast keine Rechnungspflicht.

Es gibt keine Beweise, dass du einen Mangel verschwiegen hast.

Der Schaden entstand nachweislich nach der Übergabe.

✅ Was du tun kannst:

Du kannst ihm freundlich, aber bestimmt Folgendes mitteilen:

"Das Mainboard wurde von mir funktionierend übergeben, wie auch durch dein Bild nach Erhalt bestätigt. Als Privatverkäufer habe ich die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, wie in der Anzeige vermerkt. Eine Rechnung habe ich leider nicht, und ich bin auch nicht verpflichtet, eine bereitzustellen. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und unabhängig vom Privatverkauf. Ich bedaure, dass es bei euch zu einem Defekt kam, aber leider liegt das außerhalb meines Einflussbereichs." (Quelle: chatgpt.com)


Comp4ny  29.07.2025, 12:50
Das ist ein wirksamer Gewährleistungsausschluss

Jaein. Ja, es ist ersichtlich was der Verkäufer damit sagen will, aber die korrekte Formulierung ist das jedoch schon lange nicht mehr. Korrekt müsste es heißen:

"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung."

Das ganze kann man noch mit dem Zusatz versehen, wenn man 100% sicher gehen will:

„Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.“

Alleine schon vom Hardware die er mir geschickt hat habe ich gemerkt wie schlecht sie mit Hardware umgehen (auf den Pins der CPU waren noch reste vom Wärmeleitpaste, AiO hatte auf der Kühlfläche deutlich sichtbare schrammen
keine Ahnung was die da getrieben haben, kam die nächste Nachricht das die alles mögliche Probiert und experimentiert haben und jetzt soll absolut nichts mehr funktionieren

Die Garantie erlischt bei weiterverkauften Produkten und selbstverschuldeten Mängeln.

Er hat es kaputt gemacht, also ist es sein Problem. Du hast ja Bilder, dass es funktioniert hat, als du es zusammengebaut hast und es ebenso funktioniert hat, als es bei ihm ankam.

Ein defektes Bord nimmst Du nicht zurück. Das bedeutet, das Risiko lag auf seiner Seite und nun hat er das zu tragen. Er kann Dir garnichts. U.U. findet sich auf dem Bord eine SerienNr., darüber kann er beim Hersteller anfragen, ob noch Garantie drauf ist. Basta.

Wozu erklärst du dem Käufer, dass es beim ursprünglichen Händler noch eine Restgarantie gibt, wenn du die nicht mit einem Kaufbeleg nachweisen kannst?


XEQtR 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 15:14

Bei Intel hatte ich z.B. auch ein Garantiefall und durch die Seriennummer sieht man auch wie lange in der Herstellerseite. Ich habe ohne Rechnung eine neue bekommen. Asus hatte auch durch die Seriennummer angegeben, das es bis Ende 2025 noch Garantie hat. Warum die da aber Rechnung verlangen kA. Ist die Entscheidung des Herstellers anscheinend