Kauf Bitcoin und trenn dich
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Shit auf den Typen, vielleicht hatte er schon was mit der "besten Freundin" während ihr zusammen ward. Kauf Bitcoin das bringt dir mehr
Cousin 4. Grades von dir
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Wech mit der und kauf Bitcoin
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Alles Gute dir
Sie soll lieber Bitcoin kaufen, dass bringt ihr mehr als der Ex
Dumm dummer am dümmsten
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Ruf bei basechat an, da sind immer Leute 24/7 da für alles mögliche
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Geh wenn du 18 bist in puff, Problem gelöst
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Kauf lieber Bitcoin
Du hast aus rechtlicher Sicht in Deutschland als Privatverkäufer grundsätzlich gute Karten, insbesondere wenn du folgende Punkte eingehalten hast – und die scheinen in deinem Fall zutreffend zu sein:
✅ 1. Ausschluss der Gewährleistung
Du hast in deiner Anzeige geschrieben:
"Da ich Privatverkäufer bin ist eine Rücknahme oder Garantie meinerseits ausgeschlossen."
Das ist ein wirksamer Gewährleistungsausschluss, solange du nicht arglistig einen Mangel verschwiegen hast (z. B. wusstest, dass das Board defekt ist, aber es als funktionierend beschrieben hast). Da du es als funktionierend verkauft hast und es beim Käufer auch nachweislich funktionierte, ist dieser Punkt zu deinen Gunsten.
✅ 2. Sachmangel – keine Beweislast bei dir
Selbst wenn du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hättest, würde bei einem Privatverkauf nach § 476 BGB der Käufer nach 6 Monaten beweisen müssen, dass der Defekt schon beim Versand bestand. Das ist hier nicht möglich, denn er hat dir selbst bestätigt, dass es ankam und funktionierte
❌ 3. Garantie vom Hersteller
Du hast geschrieben, dass beim Hersteller noch Garantie auf das Mainboard besteht. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie ist nicht deine Verantwortung. Wenn der Hersteller für eine RMA eine Rechnung möchte, ist das Sache zwischen dem Käufer und dem Hersteller – nicht zwischen dir und dem Käufer.
Wichtig: Du hast das nie zugesagt oder garantiert, dass du eine Rechnung mitlieferst.
❌ 4. Keine Pflicht zur Rechnung
Du bist nicht verpflichtet, eine Rechnung mitzuliefern – und auch nicht verpflichtet, eine irgendwie zu beschaffen oder zu fälschen (was übrigens strafbar wäre). Wenn der Käufer unbedingt die Hersteller-Garantie in Anspruch nehmen will, muss er selbst beim Erstkäufer oder Händler versuchen, etwas zu bekommen – das geht dich nichts an.
🔒 Fazit: Kann er dir rechtlich was?
Nein, basierend auf deiner Beschreibung kann er dir rechtlich nichts anhaben, denn:
Du hast den Gewährleistungsausschluss korrekt formuliert.
Das Board funktionierte beim Versand und nach Erhalt.
Du hast keine Rechnungspflicht.
Es gibt keine Beweise, dass du einen Mangel verschwiegen hast.
Der Schaden entstand nachweislich nach der Übergabe.
✅ Was du tun kannst:
Du kannst ihm freundlich, aber bestimmt Folgendes mitteilen:
"Das Mainboard wurde von mir funktionierend übergeben, wie auch durch dein Bild nach Erhalt bestätigt. Als Privatverkäufer habe ich die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, wie in der Anzeige vermerkt. Eine Rechnung habe ich leider nicht, und ich bin auch nicht verpflichtet, eine bereitzustellen. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und unabhängig vom Privatverkauf. Ich bedaure, dass es bei euch zu einem Defekt kam, aber leider liegt das außerhalb meines Einflussbereichs." (Quelle: chatgpt.com)