Kleinanzeigen verkauf?

4 Antworten

Wenn die Übergabe der ursprünglichen Rechnung Bestandteil des Kaufvertrags ist, dann wärst Du verpflichtet - sonst natürlich nicht.

Ob Du von Deinem Ethikbefinden bezüglich der Falschangaben in der Artikelbeschreibung bedenken hast und demnach die Rechnung nicht versenden willst... Ich könnte es verstehen, aber es ist allein Deine Entscheidung.

Nunja, gehören tut die ja ihm! Angabe falscher Daten (Konsole erst 2 Monate, obwohl 2 Jahre alt) ist jedoch Betrug! Also...

weiterverkaufen kann er sie. was er aber mit der 2 jahre alten rechnung will - keine ahnung. wenn er die fälscht, dass es auf sein "2 monate" passt is des betrug.

Wenn Du ihm die Rechnung übergibst, kann er die auch mit weitergeben. Wo sollte da die Strafbarkeit sein?

Ich persönlich würde die Rechnung nur dann geben, wenn das so in meinem Angebot drin stand.