Vermieter verbietet „Therapie“ Hund
Liebe Community,
meine Lebensgefährtin ist schwerbehindert. Sie sitzt im Rollstuhl und kann nur wenig alleine machen. Das kratzt verständlicherweise stark an ihrer Psyche. Ihr Psychiater meinte, dass sie dringenst eine Aufgabe in ihrem Leben braucht. Sie, ihr Psychiater und ich sind gemeinsam auf eine Lösung gekommen. Ein kleiner Hund wäre die perfekte Therapie für Sie.
Unser Mietvertrag besagt, dass wir uns vor der Anschaffung von Tieren den Vermieter darüber in Kenntnis setzen müssen. (Ist verständlich) Wir dachten uns das sei kein Problem, da bereits bei uns im Haus ein kleiner Hund wohnt (bei einer gesunden Familie, also nicht zu Therapie Zwecken), und auch ein weiterer Therapie Hund im Wohngebiet lebt. Leider wurde uns schnell unsere Freude genommen. Der Vermieter würde so etwas nicht akzeptieren. Der Grund: „wenn jetzt noch eine Familie einen Hund bekommt, würden nur noch mehr Anfragen für Hunde kommen und das würde zu Unstimmigkeiten führen.
Wie kann das möglich sein?
- Es gibt ein Gleichberechtigungsgesetz
- darf ein Therapie Hund verboten werden?
- gibt es überhaupt strikte hundeverbote?
- Ein Attest vom Psychiater für einen Hund gibt es
- der Hund ist kleiner als die beiden anderen Hunde und keine „gefährliche“ rasse
Außerdem beschäftigen uns noch weitere Fragen:
- könnte der Vermieter uns aufgrund dieses Streits kündigen (zur Erinnerung, meine Lebensgefährtin ist zu 100% schwerbehindert mit Merkzeichen AG und H
- was wenn wir den Hund einfach holen? Was kann passieren
Wir werden uns einen Anwalt nehmen. Wie seht ihr unsere Chancen?
9 Antworten
Hi,
Mal direkt zu den Fragen,
1. Ja es gibt ein Behindertengleichstellungsgesetz,
" Das Gesetz soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen. "
2. Weiter zu Assistenzhunde
Assistenzhunde, die Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen, dürfen in Mietwohnungen gehalten werden, auch wenn der Mietvertrag ein generelles Tierhaltungsverbot enthält. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schützt das Recht von Menschen mit Behinderungen, ihre Assistenzhunde mit sich zu führen, und dies schließt auch die Wohnung mit ein.
2. Ein Therapiehund ist kein Assistenzhund, ein Therapiehund begleitet Therapeuten als Arbeitsmittel
3. Pauschal darf die Hundehaltung nicht ausgeschlossen werden, das muss vom Vermieter im Einzelfall entschieden und richtig begründet werden, in euren Fal könnte man sich Beratung holen über Sozialvereine, Mieterschutzbund oder ähnlichen.
4. Ein Attest reicht nicht, für ein Assistenzhund braucht man eine Hilfsmittelverordnung die dann auch eine Kostenzusage beinhaltet die bei der Krankenkasse beantragt werden muss
5. Die Größe ist da humpe und rechtlich nicht relevant
6. Ich glaube nicht das der den Rechtsstreit riskiert es ist unglaublich schwer Menschen mit Schwerbehinderung zu kündigen , wegen eines Streits schon gar nicht
7. Einfach ein Hund kaufen kann zum Rechtsstreit führen vor allen wenn man es einfach so macht lasst euch bei entsprechenden Stellen ordentlich beraten, bittet dann erneut gut gewappnet um die Erlaubnis, ich denke wenn man das ganze richtig angeht und auch richtig benennt wird das gut ausgehen;) viel erfolg
Meines Wissens reicht ein Attest nicht , der Arzt verordnet das Hilfsmittel "Hund" , das ist kein Attest sondern eine Verordnung. So läuft das mit jeden anderen Hilfsmittel auch.
In den Fall hier reicht ein Attest das ein Haustier von Vorteil wäre nicht aus , das macht ihn nicht zum Assistenzhund der medizinisch notwendig ist.
Das ist richtig, ein Attest reicht nicht aus einen Hund zum Hilfsmittel zu machen, aber es reicht aus mit dem Hund in die Ausbildung zu starten. Dazu braucht es nicht expliziet eine Verordnung.
Ich glaub nicht das die Vereine aufs blaue hinein helfen Hunde auszubilden die haben eigentlich wichtigere sachen zu tun , die müssen doch zumindest wissen was die medizinische Indikation ist und wo der hilfebedarf besteht. Im Anschluss ist ja die Prüfung und da muss ja festgelegt sein was der Hund für Aufgaben hat.
Ja genau das müssen die wissen, sonst bilden sie nicht aus.Aber genau das steht eher auf einem ausführlichen Attest und nicht auf einer Verordnung.
Vielen Dank für die Antwort. Nur ochmal zum klarstellen. Der Hund der bei uns im Haus wohnt ist weder ein Therapie, noch ein Assistents Hund. Das kann meiner Meinung nach nicht sein. Das meinte ich eher mit Gleichberechtigungsgesetz
Öhm dann hat aber als klassisches Haustier tatsächlich keine Sonderrechte da er tatsächlich dann nur ein Haustier ist.
Gleichberechtigungsgesetz schreibt vor das Männer und Frauen gleichberechtigt behandelt werden müssen.
Das ist meine Meinung. Und das ist das was mich so sehr an dieser Geschichte stört. Die Nachbarn haben dem Vermieter gesagt das die Oma gestorben sei und den Hund hinterlassen hat. Nun ist das zufälligerweise ein trendhund (Zwergdackel) und ganz rein zufällig ist er 8 Wochen nach seiner Geburt bei uns im Haus eingezogen. Ich möchte niemandem was unterstellen. Aber nachgeprüft ob diese Geschichte stimmt, wurde da nicht. Und selbst wenn wäre das zwar traurig, rein rechtlich MÜSSTE der Hund dann trotzdem nicht da wohnen
Die haben in den Fall einfach Glück gehabt das der Vermieter wohl grad ein guten Tag hatte, auch da hätte nein sagen können mit ordentlicher Begründung. Im übrigen ist die Aussage dann wollen andere auch keine stichhaltige, rechtssichere Begründung, weswegen ihr eben halt euch mal Beratung suchen solltet. Und falls ihr so das vorgetragen habt wie hier so hat sich der Vermieter evtl verschaukelt gefühlt da einige Begriffe schlicht falsch in den Zusammenhang sind, vielleicht hat das zu mehr Abwehr geführt würde also einfach nochmal das Gespräch suchen.
Hallo,
eure Chancen drüften ziemlich gut stehen. Wurde bereits einer Mietpartei ein Hund erlaubt, darf es einer anderen nicht verboten werden. Mit Ausnahme es handelt sich um einen Listenhund. Und das ist bei euch ja nicht der Fall.
"Therapiehunde" sind in Deutschland aber rechtlich nicht geschützt. Sprich diene Freundin hat kein Recht einen solchen Hund per se zu Halten. Auch nicht, wenn sie schwerbehindert ist. Die einzigen Hunde, die geduldet werden müssen sind Assistenzhunde nach §12e BGG.
Da euer Vermieter euch den Hund nicht verbieten kann, könnt ihr ihn anschaffen. Allerdings wird euer Vermieter dann versuchen euch zu kündigen und dann müsst ihr vor Gericht ziehen. Die Schwerbehinderung, weche im Übrigen 100 GdB und nicht 100% sind, tun da nichts zur Sache. Also wird ein Anwalt wohl unumgänglich.
Alles Gute euch.
Nach meinem Wissen solange es kein assistenzhund ist ist es nur ein Hund nach rechtlicher Sicht.
dann Mietwohnung bedeutet nicht ein und der selbe Vermieter sondern das das Haus jede Wohnung extra Eigentümer hat so kann man es schlecht auf „ Gleichberechtigung“ gehen da nur weil ein Vermieter es seinen Mieter erlaubt kann man einen anderen Vermieter nicht dazu zwingen das dieser es auch seinen Mietern erlauben muss
von daher wirklich erkundigen und dein Text klang nun nicht so als ob ihr eueren Vermieter gefragt und dieser Nein gesagt hat sondern das ihr ihn ja nicht mal fragen müssen wollt. Und bevor man da vom Vermieter kein Nein hat wo ein unerlaubter Hund ein Kündigungsgrund und wieder Abgabe vom Hund bedeutet ist was für keinen Hund was schönes wäre und den Ärger und Streit nicht wert
Assistenz Hunde werden nicht als Haustier gesehen und dementsprechend kostet auch deren Ausbildung
ich denke ein vernünftiges Gespräch mit Vermieter mit auch Atteste zeigen hat man den Vermieter eher mitfühlend auf seiner Seite als mit Gewalt iwelche möglichen gesetzlichen Rechte zu kommen
In dem Fall gehört das gesamte Wohngebiet einer Person. Bzw einem „Unternehmen“(?) weiß nicht wie ich es besser ausdrücken soll. Alle Wohnungen gehören jedenfalls dem selben Eigentümer
Dann sollte ein nettes Gespräch ja kein Problem sein soweit der nicht für alle neuen Mieter Regel ändern will mit zb Eigentümerwechsel. Ich kenn hald nur Vermieter Hunde okay oder Hunde auf keinen Fall. Aber bei denen wo Hunde erlaubt sind ( aber selbst da benötigt jeder neue Hund vorab die Erlaubnis welche dann nur für diesen einen Hund gilt)
das Problem hald wenn ihr nur via Anwalt so Erlaubnis durchboxt killt ihr jedes möglich positive Verhältnis was auf kurz oder lang um euer Seelenheil zu such ne neue Wohnung führen würde. Es zieht hald die nette Gespräch mit Begründung wo man ruhig bleibt am besten
und zu viele Hunde in einem Haus machen es mit Pech oft für alle nicht Hundebesitzer nicht leichter. Ob es Lärm Bell Schmutz etc. ist ist hald jeder ein + so sollte man versuchen beide Seiten begründet zu sehen. Das hilft oft das man in Gesprächen auch echt schafft entspannt zu bleiben
Soweit ich weiß, wird zwischen einem Assistenzhund und einem Therapiehund unterschieden. Der Assistenzhund genießt besondere Rechte, der Therapiehund aber nicht. Vielleicht informiert ihr euch, ob ein echter Assistenzhund für euch in Frage käme? Ich habe eine Bekannte, die einen Assistenzhund bekommen wird. Dieser Hund darf dann bei ihr wohnen, obwohl Tiere in dem Haus nicht erlaubt sind, und sie wird ihn mit an ihre Arbeitsstelle nehmen dürfen, obwohl dort Hunde verboten sind.
Wenn im Vertrag steht, dass das mit dem Vermieter abgeklärt werden muss, dann muss das so passieren. Wenn er damit nicht einverstanden ist, könnte ihr euch am wahrscheinlichsten eine neue Wohnung suchen, denn einsichtig wird er sich wahrscheinlich nicht einfach so zeigen.
was wenn wir den Hund einfach holen? Was kann passieren
Dann könnt ihr euch erst recht eine neue Wohnung suchen.
Wir werden uns einen Anwalt nehmen. Wie seht ihr unsere Chancen?
Gering. Und selbst wenn; wollt ihr das Verhältnis mit eurem Vermieter so belasten, dass das weitere Mietverhältnis beeinträchtigt wird? Ihr könnt im schlimmsten Fall die Wohnung verlieren.. sucht euch lieber im Ruhe etwas neues, wo das geduldet wird, anstatt auf Risiko so einen Stress anzuzetteln.
Barrierefreien, bezahlbaren Wohnraum finden, in der Nähe der Pflegepersonen ist echt nicht einfach. Sonst gern sofort
Wenn er damit nicht einverstanden ist, könnte ihr euch am wahrscheinlichsten eine neue Wohnung suchen.
Bin kein Jurist, aber ich glaube, dass das nicht stimmt.
Erläutere deine Sichtweise gerne. Wenn ich als Mieter aber Probleme mit meinem Vermieter habe, suche ich mir eher eine neue Wohnung, als mich mit dem Vermieter anzulegen. Natürlich verliert man aber nicht direkt die Wohnung bei so einer Unstimmigkeit; wer sich dann aber trotzdem ohne Einigung den Hund anschafft, riskiert das dann.
Naja. Das ist ne andere Sache. Klar ist, dass man wohl Probleme mit dem Vermieter bekommt, wenn man sich dennoch ein Tier anschafft. Da muss man also "bock" drauf haben, oder sich, wie du sagst, eine neue Wohnung suchen.
Dennoch ist es so, dass ich glaube, dass ein Vermieter einem so ein Therapiehund nicht einfach so verbieten kann, selbst wenn es vorher im Mietvertrag so festgelegt sein sollte, weil es sonst eine Diskriminierung darstellt.
Da mag ich mich dann irren, aber man kann einer schwerbehinderten nicht einfach so irgendwelche Rechte entziehen. Wenn der Hund aus medizinischen Gründen notwendig ist, muss er das dulden.
Jemanden, der plötzlich erblindet, kannst du ja auch nicht einfach so auf die Straße setzen, wenn er dann einen Hund fürs Leben braucht.
"4. Ein Attest reicht nicht, für ein Assistenzhund braucht man eine Hilfsmittelverordnung die dann auch eine Kostenzusage beinhaltet die bei der Krankenkasse beantragt werden muss" -
Nein, es reicht ein Attest. Dieses muss von einem Facharzt erstellt werden. Zudem muss eine Behinderung oder ein Gutachten vorliegen. Eine Kostenübernahme durch die KV kommt in der Regel nicht zu Stande.