Kostenlose Nachbesserung bei Werkstatt (Motorrad), Rechte bei mangelhafter leistung?
Hallo zusammen,
mein Motorrad war an einer Gabel etwas undicht/feucht, weshalb ich es zur Werkstatt Gebracht hatte.
Am 19.05. habe ich mein Motorrad dann abgeholt und mir wurden 435€ in Rechnung gestellt (beide Seiten wurden gewechselt und Bremsbeläge; finde es aber trotzdem teuer).
Seit dem bin ich das Motorrad nicht so richtig gefahren, da das Wetter nicht gut war und ich berufsbedingt nicht viel Freizeit hatte.
Gestern (14.06.) bin ich wieder gefahren und später wieder normal geparkt, alles gut und schön.
Doch heute habe ich gesehen, dass extrem viel Öl aus der Gabel ausgetreten ist (also die Gabel ist nicht nur feucht, sondern das Öl ist richtig getropft und mein ganzer Boden mit den Ziegelsteinen ist komplett mit Öl bedeckt, also ein rieseiger Fleck !!!
Nun meine Frage: Ich gehe am Montag sofort zur Werkstatt: Kann ich da eine kostenlose Reparatur verlangen ? Also gibt es da sowas wie Garantie oder so ? (Ist knapp 1 Monat her)
Denn die haben nicht das Problem mit der etwas feuchten Gabel behoben, sondern ganz im Gegenteil, jetzt tropft die Gabel extrem !!! Also ist es noch viel schlimmer als zuvor !!
Was muss ich dann am Montag der Werkstatt sagen ?
danke
3 Antworten
Du hast das Recht auf Nachbesserung. Wenn die Werstatt ,die Instandsetzung mittels Teilewechsel durchführte, dann darf das Problem nun nicht größer sein als vorher und wird das Ganze kostenfrei noch einmal instand setzen müssen.
Sagen musst du nur, dass du, da das Problem, nun größer als vorher ist, eine erneute, kostenfreie Instsndsetzung erwartest.
Denke, das wird nicht nötig sein. Eine seriöse Werkstatt wird den Fehler einsehen und nachbessern.
Hinfahren und freundlich (!) reklamieren. Du hast natürlich Gewährleistung auf die Reparatur. Und nicht gleich mit Anwalt drohen.
Du darfst durchaus erwarten, dass nach dem Ölwechsel in der Gabel diese nachhaltig dicht ist! Die haben die falschen oder gar keine Simmerringe gewechselt.
Und sollte die Werkstatt sich weigern bzw. Nicht kostenfrei machen ?
Dann sagen, dass ich meinen Rechtsanwalt beauftragen werde ?