Anwalt – die besten Beiträge

Ladendiebstahl?

Hey Leute,

am Montag hatte meine Freundin mir erzählt, das sie bei einem Ladendiebstahl erwischt worden ist.

kurze Erklärung: Seit 29.03 wurde sie beobachtet wie sie Schokolade einsteckte, am Montag hat sie den selben Fehler begangen und stecke erneut was ein, woraufhin dies eine Mitarbeiterin bemerkt und sie, nachdem sie durch die Kasse ging, darum bittete sie mit ins Büro zu begleiten. Daraufhin wurde eine Anzeige im System erstellt, allerdings musste die Polizei ebenso vor Ort kommen, da sie keine melde Adresse hat und sie nur postalisch gemeldet ist. Sie musste mit auf das Polizei rewier , ihr wurden Abdrücke sowie Bilder gemacht( das wäre bei Diebstahl üblich) , sie hatte keine Aussage gemacht,sie meine sie würde ohne Anwalt nichts sagen, der Polizist bestätigte diese und sagte das müsste sie auch nicht. Sie unterschrieb das Papier das bei der Polizei erstellt worden ist und durfte wieder gehen.Sie hat über 100€ an wahre eingesteckt.

Meine Frage: wie verläuft es weiter? Bekommt sie nochmal Post von der Polizei oder geht es direkt an das Gericht? Wie lange dauert der ganze Prozess und wie sollte sie sich jetzt verhalten? Sollte sie direkt ihrem Anwalt Bescheid geben oder erstmal auf Post warten.welche Strafe wartet auf sie ?

zu ihr : sie hat keinerlei Vorstrafen was Diebstahl betrifft, sie ist zwar 2 mal Polizei bekannt aber wegen anderen „Kleinigkeiten“ die auch beide eingestellt worden sind.

würde mich über einige Antworten freuen,da sie sich bisschen Gedanken macht.

Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Anzeige, Diebstahl, Gesetzeslage, Ladendiebstahl, Strafanzeige, Strafe, Strafrecht, Straftat

Wiederspruch geschlossene unterbringung?

Ich habe einen einjährigen Beschluss für die psychatrische unterbringen und möchte Wiederspruch einlegen doch ich weiß nicht ob der text gut ist und ich rechtschreibfehler habe da ich eine rechtschreib störung habe deswegen wollte ich euch fragen ob mir einer helfen könnte den text zu "bearbeiten" und bewerten was kann ich verändern usw

(Name)

(Adresse)

(Pzl und stadt

(Telefonnummer)

(Email)

Betreff:Wiederspruch gegen den Beschluss (Freiheitsenzug, geschlossene unterbringung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich Wiederspruch gegen den Beschluss Freiheitsenzug vom 3.4.25 ein, welchen ich am 17.3.25 erhalten habe. Ich bin der Ansicht, dass dieser Beschluss fehlerhaft ist und wichtige Aspekte meiner psychischen Situation nicht korrekt berücksichtig wurden.

Gründe für den Wiederspruch

1.Die geschlossene Unterbringung würde meinen psychischen zustand extrem verschlechtern

2.Momentan geht es mir besser ich bin demnächst Ehrenamtlich beim Rettungsdienst dabei das war mein großer wunsch und die geschlossene unterbringung würde dies nicht ermöglichen

3.eine geschlossene unterbringung würde denn kontakt zu meiner familie und meinen freunden einschränken.

4.Auserdem würde ich gern mein schulabschluss machen ,aber in der geschlossenen würde mir die schulischen anforderungen nicht gegeben werden.

5.Ich bin der Meinung, dass diese Entscheidung nicht notwendig ist, da ich weder selbst noch fremdgefärhdet bin ich hatte anfang 2024 meinen letzten suizid versuch seid dem keine suizidalen absichten mehr gehabt.

6.wenn es nötig sein sollte würde ich nochmal vors gericht gehen damit man sich meine sicht genauer anhören könnte

Ich wäre auch bereit eine Tagesklinik in anspruch zu nehmen wenn es erforderlich sein sollte.

Ich bitte um eine baldige rückmeldung und bedanke mich für ihre zeit.

Mit freundlichen grüßen

(Name)

Anwalt, Gesetz, Amtsgericht, Strafrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Anwalt