Ist eine kostenlose Erstberatung von Anwälten telefonisch möglich?


13.07.2025, 14:06

Wenn eine kostenlose Erstberatung angegeben ist, dann telefonisch auch?

Nein 67%
Ja 33%

6 Stimmen

4 Antworten

Manche Kanzleien werden das machen. Die in der ich meine Ausbildung hat für ein Beratungsgespräch was berechnet. Es kam jedoch auch meist auf die Situation drauf an. Ein Gespräch von wenigen Minuten wird vermutlich nichts kosten, aber wie gesagt es wird überall unterschiedlich sein.


Uaieqi 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 14:21

Okay und bezieht ein Beratungshilfeschein auch eine Stellungnahme vom Anwalt die ich dann benutzen kann bei einem Streit mit einer Behörde?

Nelekol  13.07.2025, 14:24
@Uaieqi

Natürlich. In einem Beratungsgespräch sagt/rät dir ein Anwalt/eine Anwältin was man tun kann/nicht tun sollte und was gemacht werden könnte (meist ein Schreiben an die gegnerische Partei etwas zu tun/zu unterlassen etc.) Das ist dann außergerichtlich. Das wäre dann aber erst der nächste Schritt wenn du bzw. der Anwalt /die Anwältin sich entscheiden Mandant zu werden /dich anzunehmen. Dir ist es nach dem Gespräch also frei gegeben ob du ein Mandat erteilst oder eben nicht.

Uaieqi 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 14:25
@Nelekol

Was meinst du mit dem letzten beiden Sätzen bezüglich "Mandat"? Kostet es ein "Mandat" zu erteilen? Was meinst du mit "Mandat" erteilen?

Nelekol  13.07.2025, 14:27
@Uaieqi

Nein das erteilen kostet nichts. Ein Mandat ist sozusagen der Auftrag von dir , dem Mandanten bzw. eventuellen Mandanten. Da wird dir eine Vollmacht gegeben die du unterschreiben musst, damit der Anwalt für dich handeln darf, also Schreiben an den gegnerischen Anwalt schicken, oder an eine eventuelle bestehende Versicherung etc.

Nelekol  13.07.2025, 14:28
@Nelekol

Bei mir in der ehemaligen Kanzlei wurde noch ein sogenannter Mandantenfragebogrn dazu gegeben um Daten zu erfassen

Uaieqi 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 18:41
@Nelekol

Könntest du die Frage beantworten bezüglich der Ablehnung hier:

"Der Vorfall ereignete sich circa ein halbes Jahr vor Ihrer Bewerbung. Die Zeit zwischen der Verfehlung und der geplanten Einstellung ist im Verhältnis zur Schwere der Tat zu sehen. Zum angestrebten Einstellungszeitpunkt in den Polizeivollzugsdienst würden die Vorfälle weniger als 2 Jahre zurückliegen. Dies ist eine zu kurze Zeit für einen Reifeprozess, der eine positive Charakterentwicklung annehmen lassen würde. Dass bei Ihnen eine hinreichende Kompensation stattgefunden hat, die bis zum potentiellen Einstellungstermin zu einer nachhaltigen Verantwortungsübernahme führt, ist fortwährend zweifelhaft bzw. kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht positiv prognostiziert werden."

Ich möchte nach 2,5 Jahren es wieder versuchen (4 Jahre nach den Vorfällen dann Bewerbung und 4,5 Jahre dann Einstellung) aber mithilfe von einem Anwalt der meine positive Entwicklung dann bis dahin dokumentiert

Muss ich selbst eine Stellungnahme schreiben oder wie läuft das? Besser selbst eine Stellungnahme oder wenn der Anwalt es macht? Bei Charakterlicher Eignung besser selbst eine Stellungnahme?

Wie stehen meine Chancen?

Nelekol  14.07.2025, 05:18
@Uaieqi

Hey, mit Arbeitsrecht, das müsste es hier sein, kenne ich mich leider nicht aus, aber solltest du einen Anwalt ein Mandat erteilen, wird er ein Gutachten in Auftrag geben, nach Absprache mit dir.

Nein

Sehr unwahrscheinlich. Es ist deren Zeit, Büro, einfach deren Geld, auf das sie verzichten würden.

Nein

Unwahrscheinlich. Es geht um vertrauliche Dinge, für die man eine Legitimation braucht. Per Telefon schwer zu erhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein

Kommt auf den Einzelfall an... aber meistens wollen oder müssen Sie Geld dafür nehmen...