Was halten sie davon, dass in Deutschland die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und somit nicht unabhängig ist?
Nach einem aktuellen Urteil des EuGH sind die deutschen Staatsanwaltschaften aufgrund eines gesetzlichen Weisungsrechts nicht ausreichend unabhängig, sodass die von diesen ausgestellten europäischen Haftbefehle deshalb unwirksam sind.
1 Antwort
Ich sage es mal so: für die Polizeibeamtinnen und -beamten hat das Binnenverhältnis zwischen der Staatsanwaltschaft (StA) und den ihr übergeordneten Ministerinnen oder Ministern keine oder nur eine sehr untergeordnete Bedeutung für die eigene Zusammenarbeit mit der StA. In dieser Zusammenarbeit ist die StA so oder so übergeordnet und als „Herrin des Verfahrens“ im Ermittlungsverfahren diejenige, die quasi „sagt, wo es langgeht“ (salopp ausgedrückt).
Und zum Beispiel an der Unparteilichkeit der StA, an die sie aufgrund der StPO gebunden ist, könnte auch eine Weisung eines Ministers oder einer Ministerin nicht rütteln, das ist meine klare Überzeugung.
Als Mensch und Staatsbürger darf ich mir natürlich die Frage stellen, wieso wir offenbar keine europarechtskonforme Regelungslage haben bzw. ob und wenn ja, wann diese kommen wird. Es scheint ja in den anderen Staaten auch zu funktionieren. Und wer wäre ich, mich anders zu positionieren als ein EuGH- Urteil? Ich bin kein Europarechtsexperte.
Zu guter Letzt habe ich als Betroffener der Flutkatastrophe im Zusammenhang mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den früheren Landrat des Kreises Ahrweiler an anderer Stelle sehr deutlich ausgeführt, auch zum Thema Weisungsgebundenheit der StA und der Gefahr, die sich in diesem speziellen Kontext daraus ergibt. Das lässt sich bei Bedarf in der Rhein-Zeitung nachlesen, wäre aber eher etwas für Menschen, die sich für die Materie dieses speziellen Falls interessieren, damit will ich hier niemanden langweilen.
Aber das alles ist, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, meine rein private Meinung, da spreche ich – wie im Übrigen bei allen Antworten hier – nur für mich, weder für „Die Polizei“ noch gar für meine Behörde!