Ist das möglich Ermittlungen Staatsanwaltschaft

Nein 80%
Ja 20%

5 Stimmen

3 Antworten

Wenn du Angeklagter in einem Strafverfahren bist, lass dir das Aktenzeichen geben und wende dich an einen Anwalt.


WRR5109 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 14:14

Anwalt Anwalt ihr mit eurem Anwalt Dank euch werfen Anwälte bald alle 4 Porsche fahren 👍 Anwalt wollen nur geld Geld Geld!!!!! Unsinn was ich selber kann wieso 2k geben

Destranix  11.10.2024, 14:15
@WRR5109

Du musst dich in einem Strafverfahren anwaltlich vertreten lassen, außer du bist selbst Anwalt. Aber dann wüsstest du, dass es blöd wäre, sich keinen Anwalt zu besorgen.

WRR5109 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 14:16
@Destranix

Du muss was ein unsinn🤣👍👍

Jonasboy100  11.10.2024, 14:37
@Destranix

@WRR5109 - was bist du denn so unfreundlich und aggressiv.

Der Rat dir einen Anwalt zu nehmen ist gut gemeint und richtig.

Wenn du nicht das Geld hast für einen Anwalt kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen oder dir wird ein Anwalt gestellt.

Lass dich doch erstmal umfänglich beraten bevor du schreist:

Anwalt Anwalt , Porsche fahren, Geld Geld.

WRR5109 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 14:38
@Jonasboy100

Da hat wohl jemand keine Ahnung im Strafprozessordnung gibt es keine prozess Hilfe Anwalt wird nur gestellt wenn es sich um ein Verbrechen handelt nicht jeder kriegt ein anwalt bei jede Kleinigkeit also das ich euch das erklären muss haha

Jonasboy100  11.10.2024, 14:44
@WRR5109

Schätzelein. 😡

Wir wissen ja nicht ob es sich um ein Verbrechen handelt, dafür hättest du vielleicht etwas mehr Infos geben müssen. Aber deine ganze Art finde ich zum 🤮

ruhrgur  11.10.2024, 15:13
@Destranix
Du musst dich in einem Strafverfahren anwaltlich vertreten lassen

Deine Antwort ist zwar, wie eigentlich immer, vollumfänglich korrekt, diese Aussage ist allerdings falsch. Anwaltszwang gibt es nur im Zivilrecht und auch dort nur vorm Landgericht. Im Strafverfahren darfst du dich grundsätzlich selbst verteidigen oder eine Person deiner Wahl (diese muss juristische Kenntnisse haben, aber kein Mitglied einer RA-Kammer sein) als Verteidiger benennen. Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung besteht, würde man dir im Zweifel einen RA stellen.

ruhrgur  11.10.2024, 15:16
@Jonasboy100
Wenn du nicht das Geld hast für einen Anwalt kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen

PKH gibts nur im Zivilrecht.

Destranix  11.10.2024, 15:21
@ruhrgur
Anwaltszwang gibt es nur im Zivilrecht und auch dort nur vorm Landgericht. Im Strafverfahren darfst du dich grundsätzlich selbst verteidigen oder eine Person deiner Wahl (diese muss juristische Kenntnisse haben, aber kein Mitglied einer RA-Kammer sein) als Verteidiger benennen.

Dann habe ich das beides evtl. verwechselt?

Ich meine, im Strafverfahren macht es halt mehr Sinn so ein Zwang als im Zivilverfahren.

ruhrgur  11.10.2024, 15:26
@Destranix

Im Fall der notwendigen Verteidigung bekommst du ja auch (auf Antrag, ggf. auch von Amts wegen) einen RA gestellt.

Grundsätzlich finde ich es aber richtig, dass es im Strafrecht keinen Anwaltszwang gibt. Wenn du dich bspw. durch einen Rechtsprofessor verteidigen lassen willst, der selbst kein zugelassener RA ist, steht dir diese Möglichkeit offen. Ebenso kannst du bspw. nichtanwaltliche Experten beauftragen, z. B. einen in der Compliance tätigen Wirtschaftsjuristen, wenn dir als Geschäftsführer einer GmbH Untreue vorgeworfen wird.

Destranix  11.10.2024, 16:15
@ruhrgur

Naja, das könnte man ja entsprechedn formulieren, das so etwas dnan zulässig wäre.

maria38000  11.10.2024, 16:48
@WRR5109

Wenn du arm bist, kannst du Prozesskostenhilfe baantragen. Auch dabei hilft der Anwalrt. Wenn du dir etwas zuschulden kommen lässt, kann der Staatsanwalt keine Ausnahme mach und das Verfahren einfach einstellen. Wenn du Jugendlicher bist und das Vergehen nicht sehr gravieren ist, bekommst du sowieso Gemeinnützige Arbeit und keinen Knast.

WRR5109 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 16:51
@maria38000

Ach perfekt ich als 89 jähriger bekomme keine gemeinnützige Arbeit

maria38000  11.10.2024, 17:06
@WRR5109

Was schreibst du denn da in derr Frage - Fake? Hast du einen Betreuer, der deine Geschäfte regelt - dann übergib die Angelegenheit ihm/ihr.

WRR5109 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 17:07
@maria38000

Ne ike als 89 jähriger hsbe ne Betreuer*in

ist das sinnvoll

Nein. Man schreibt nicht der StA, damit diese das Verfahren einstellt, sondern man lässt sich zu der Sache ein und regt, sofern die Umstände das gestatten, eine Einstellung an, sog. strafrechtliche Schutzschrift bzw. Verteidigungsschrift. Eine solche sollte man auch möglichst durch einen Verteidiger abgeben und dies nicht auf eigene Faust tun, insbesondere wenn man keinerlei juristische Vorerfahrung hat.

wirf [sic] das genehmigt

Eine Einstellung wird nicht „genehmigt“. Die StA stellt das Verfahren ein, wenn dies von Gesetzes wegen möglich ist und von ihr als sinnvoll erachtet wird. Deswegen wird eine Einstellung auch nicht beantragt, sondern in der Schutzschrift angeregt. Erneut: Wende dich bitte an einen Verteidiger. Die Tatsache, dass du diese Frage stellen musst, ist eigentlich bereits ausreichend um sagen zu können, dass du dich besser nicht selbst vertreten solltest.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)
Nein

Die Staatsanwaltschaft führt weder einen Prozess, noch legt sie das Strafmaß fest. Das tut das Gericht bzw. der/die Richter.