Ist das möglich Ermittlungen Staatsanwaltschaft
Ich habe bei Google und Co. Berichte gesehen wo viele sagen wenn gegen einen ermittelt wird zmb vergehen!!! Zmb beleidigung etc! Dann soll man der Staatsanwaltschaft schreiben mit bitte das soe denn Verfahren einstellen mit Auflage zmb gemeinnützige Arbeit
1) ist das sinnvoll
2) wirf das genehmigt
MfG
5 Stimmen
3 Antworten
Wenn du Angeklagter in einem Strafverfahren bist, lass dir das Aktenzeichen geben und wende dich an einen Anwalt.
@WRR5109 - was bist du denn so unfreundlich und aggressiv.
Der Rat dir einen Anwalt zu nehmen ist gut gemeint und richtig.
Wenn du nicht das Geld hast für einen Anwalt kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen oder dir wird ein Anwalt gestellt.
Lass dich doch erstmal umfänglich beraten bevor du schreist:
Anwalt Anwalt , Porsche fahren, Geld Geld.
Da hat wohl jemand keine Ahnung im Strafprozessordnung gibt es keine prozess Hilfe Anwalt wird nur gestellt wenn es sich um ein Verbrechen handelt nicht jeder kriegt ein anwalt bei jede Kleinigkeit also das ich euch das erklären muss haha
Schätzelein. 😡
Wir wissen ja nicht ob es sich um ein Verbrechen handelt, dafür hättest du vielleicht etwas mehr Infos geben müssen. Aber deine ganze Art finde ich zum 🤮
Du musst dich in einem Strafverfahren anwaltlich vertreten lassen
Deine Antwort ist zwar, wie eigentlich immer, vollumfänglich korrekt, diese Aussage ist allerdings falsch. Anwaltszwang gibt es nur im Zivilrecht und auch dort nur vorm Landgericht. Im Strafverfahren darfst du dich grundsätzlich selbst verteidigen oder eine Person deiner Wahl (diese muss juristische Kenntnisse haben, aber kein Mitglied einer RA-Kammer sein) als Verteidiger benennen. Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung besteht, würde man dir im Zweifel einen RA stellen.
Wenn du nicht das Geld hast für einen Anwalt kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen
PKH gibts nur im Zivilrecht.
Anwaltszwang gibt es nur im Zivilrecht und auch dort nur vorm Landgericht. Im Strafverfahren darfst du dich grundsätzlich selbst verteidigen oder eine Person deiner Wahl (diese muss juristische Kenntnisse haben, aber kein Mitglied einer RA-Kammer sein) als Verteidiger benennen.
Dann habe ich das beides evtl. verwechselt?
Ich meine, im Strafverfahren macht es halt mehr Sinn so ein Zwang als im Zivilverfahren.
Im Fall der notwendigen Verteidigung bekommst du ja auch (auf Antrag, ggf. auch von Amts wegen) einen RA gestellt.
Grundsätzlich finde ich es aber richtig, dass es im Strafrecht keinen Anwaltszwang gibt. Wenn du dich bspw. durch einen Rechtsprofessor verteidigen lassen willst, der selbst kein zugelassener RA ist, steht dir diese Möglichkeit offen. Ebenso kannst du bspw. nichtanwaltliche Experten beauftragen, z. B. einen in der Compliance tätigen Wirtschaftsjuristen, wenn dir als Geschäftsführer einer GmbH Untreue vorgeworfen wird.
Wenn du arm bist, kannst du Prozesskostenhilfe baantragen. Auch dabei hilft der Anwalrt. Wenn du dir etwas zuschulden kommen lässt, kann der Staatsanwalt keine Ausnahme mach und das Verfahren einfach einstellen. Wenn du Jugendlicher bist und das Vergehen nicht sehr gravieren ist, bekommst du sowieso Gemeinnützige Arbeit und keinen Knast.
Ach perfekt ich als 89 jähriger bekomme keine gemeinnützige Arbeit
Was schreibst du denn da in derr Frage - Fake? Hast du einen Betreuer, der deine Geschäfte regelt - dann übergib die Angelegenheit ihm/ihr.
ist das sinnvoll
Nein. Man schreibt nicht der StA, damit diese das Verfahren einstellt, sondern man lässt sich zu der Sache ein und regt, sofern die Umstände das gestatten, eine Einstellung an, sog. strafrechtliche Schutzschrift bzw. Verteidigungsschrift. Eine solche sollte man auch möglichst durch einen Verteidiger abgeben und dies nicht auf eigene Faust tun, insbesondere wenn man keinerlei juristische Vorerfahrung hat.
wirf [sic] das genehmigt
Eine Einstellung wird nicht „genehmigt“. Die StA stellt das Verfahren ein, wenn dies von Gesetzes wegen möglich ist und von ihr als sinnvoll erachtet wird. Deswegen wird eine Einstellung auch nicht beantragt, sondern in der Schutzschrift angeregt. Erneut: Wende dich bitte an einen Verteidiger. Die Tatsache, dass du diese Frage stellen musst, ist eigentlich bereits ausreichend um sagen zu können, dass du dich besser nicht selbst vertreten solltest.
LG
Die Staatsanwaltschaft führt weder einen Prozess, noch legt sie das Strafmaß fest. Das tut das Gericht bzw. der/die Richter.
Anwalt Anwalt ihr mit eurem Anwalt Dank euch werfen Anwälte bald alle 4 Porsche fahren 👍 Anwalt wollen nur geld Geld Geld!!!!! Unsinn was ich selber kann wieso 2k geben