Inkasso hat mich vor gericht geklagt?
- Ich bin vor ca. 1 Jahr mit dem Bus gefahren und hatte mein gültiges Ticket dabei, habe es jedoch vergessen mitzunehmen.
- Bei einer Kontrolle konnte ich das Ticket nicht vorzeigen. Der Kontrolleur nahm meine Personalien auf.
- Mir wurde gesagt, dass in solchen Fällen nur eine geringe Bearbeitungsgebühr (ca. 5–7 €) anfällt, wenn das Ticket nachträglich nachgewiesen wird.
- Ich habe jedoch weder vom Verkehrsbetrieb noch von einem Inkassobüro vorher Post oder Mahnungen erhalten – weder an meiner damaligen noch an meiner aktuellen Adresse.
- Erst jetzt, rund ein Jahr später, habe ich einen Brief vom Gericht (Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid, Aktenzeichen liegt vor) erhalten.
- In diesem Schreiben wird eine Forderung von 230 € geltend gemacht (anstatt einer kleinen Bearbeitungsgebühr für vergessene Fahrkarte).
- Laut Schreiben ist auch ein Inkassounternehmen beteiligt, das offenbar zusätzliche Kosten aufgeschlagen hat.
Meine bisherige Reaktion:
- Ich habe die Frist im Bescheid bemerkt (14 Tage nach Zustellung) und möchte rechtzeitig Widerspruch einlegen.
- Ich kann nachweisen, dass ich zu der Zeit ein gültiges Ticket/Abo hatte, das ich lediglich vergessen habe.
Rechtsfragen / Anliegen:
- Ist die Forderung in voller Höhe (230 €) rechtmäßig, obwohl ich eigentlich nur ein gültiges Ticket vergessen habe?
- Welche Chancen bestehen, die Forderung auf die reine Bearbeitungsgebühr zu reduzieren?
- Sollte ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und gleichzeitig auf das vergessene Ticket verweisen?
- Falls die 14-Tages-Frist bereits verstrichen ist: Macht ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) Sinn, da ich zuvor keine Post/Mahnung erhalten habe?
- Ist es notwendig, dass ich einen Anwalt im Klageverfahren vertrete, oder reicht zunächst mein eigener Widerspruch