Kann eine gesetzliche Betreuung das Bestellen im Internet gänzlich verbieten (siehe Text)?

Habe mir für nur 89 EUR ein Metallbett bestellt, da meines 10 Jahre alt war und leider defekt. Das Bett wird per DPD geliefert und daher ist ein Annahme verweigern online nicht möglich. Zumindest wüsste ich nicht wie. Eigentlich bin ich nicht verpflichtet, es mit meiner gesetzlichen Betreuung abzuklären, wenn ich was bestelle. Sie lässt mir da schon mehr Freiheiten als meine ehemalige gesetzliche Betreuung. Und ein Bett ist ja keine sinnlose Investition. Nun ist das Budget aber ein wenig knapp und das Ersparte fast weg. Allerdings kommt ja die Grundsicherung in den nächsten Tagen wieder neu aufs Konto. Ich bekomme extra Geld zum Leben. Da mein Toilettensitz auch defekt war, schon seit 1 Jahr, musste ich ihn auch heute endlich mal austauschen. Das heißt, ich habe auch mehrere Ausgaben momentan. Den Toilettensitz kann ich selber allerdings bezahlen, aber das Bett nicht. Leider habe ich erst hinterher meine Betreuung in Kenntnis gesetzt. Hoffe, sie kann das mit dem Geld irgendwie bezahlen. Meint ihr, die kann mir das Bestellen gänzlich verbieten? Normalerweise ist sie nämlich auf meiner Seite, habe ich das Gefühl zumindest und es wurde echt kein Müll bestellt. Sie hat allerdings ein Einwilligungsvorbehalt, das heißt sie kann die Sachen wieder zurückschicken oder irgendwas veranlassen. Aber kann sie mir das Bestellen auch gänzlich verbieten, davor habe ich nämlich echt Angst? Ich brauche die Sachen wirklich!!!

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