Paket Annahme verweigern? Widerruf und Versandkosten

2 Antworten

Erklärt schriftlich (per Fax) den Rücktritt vom Kaufvertrag, und verweigert die Annahme des Paketes.

Ob und in welcher Höhe Euch die Versandkosten auferlegt werden ist rechtlich nicht zur Gänze geklärt. Laut § 346 Abs. 1 BGB könnte der Händler die Versandkosten wohl einfordern, was aber der EU Fernabsatz-Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz Art. 6 Abs. 2 wiederspricht.

Ihr könnt aber zunächst davon ausgehen, dass Ihr die Versandkosten nicht zahlen müsst.

Schlagdaszeugs 
Fragesteller
 23.05.2013, 15:58

Vielen Dank erstmal auch für die Antwort. Wurde benachrichtigt, es sei nun inder Filiale zum Abholen bereit, dann zählt diese Frist doch ab Heute und nicht ab Bestelldatum oder?

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Ist wahrscheinlich günstiger und praktischer für den Händler, weil es dann automatisch vom Paketdienst zurückgeschickt wird. Wenn Ihr es erst annehmt und dann selbst wieder zurückschicken müsst, wird es teurer und mehr Aufwand für beide.

Wenn Ihr das Rad bei einem Internet-Händler bestellt habt, gibt es ja eh das Widerrufsrecht, und meines Wissens muss der Händler für alles über 40 Euro Kaufpreis auch die Versandkosten tragen.

Ich würde noch sicherstellen, dass der Widerruf schriftlich dokumentiert ist, ansonsten sehe ich da kein Problem mit.

Schlagdaszeugs 
Fragesteller
 23.05.2013, 15:54

Hallo,

vielen Dank, die Lieferzeit des Rades hat recht lange gedauert am 15.05.13 wurde bestellt und es ist jetzt in der Postfiliale angekommen. Es gilt doch die Frist dann erst ab Heute oder bzw. ab dann wo das Rad zugestellt wurde, richtig?

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