Strom-/Gasabzockern auf den Leim gegangen? Wie Vertragswechsel verhindern?

Hallo,

ich bin leider gerade auf Abzocker von der SWK Energie GmbH hereingefallen. Die meinten an meiner Haustür, von den Stadtwerken zu sein und meinen Strom- und Gasverbrauch wissen zu müssen. Danach sollte ich die Daten mit meiner Unterschrift bestätigen. Meine Nachfrage, ob ich damit einen Vertrag unterschreiben würde, wurde ausdrücklich verneint. Leider habe ich erst danach nach dieser Firma gegoogelt und erfahren, dass es eine Abzocker-Masche von denen ist und die jetzt in meinem Namen meinen Vertrag bei meinem Gas- und Stromanbieter auf ihre Firma übertragen werden. Ich habe sie vor der Haustür noch mal gefunden und gesagt, dass sie meine Daten löschen sollen. Das haben sie laut ihrer Aussage getan, ich kann es aber nicht nachprüfen... Falls sie es nicht gemacht haben, wie kann ich sicher gehen, dass die nicht in meinem Namen die Verträge bei meinen bisherigen Anbietern kündigen und auf sich übertragen können?

Ich habe die Geschichte inzwischen meinem Gas- und Stromanbieter geschrieben und gesagt, dass ich einem Vertragswechsel ausdrücklich niemals zugestimmt habe und sie keine Kündigungsanfrage von SWK Energie GmbH annehmen sollen.

Kann ich noch mehr machen, um diese Abzocke im Vorhinein zu verhindern? Ich habe keine Lust auf einen Gerichtsstreit und würde das deshalb gerne schon vorher regeln, so dass es gar nicht dazu kommt.

LG

Finanzen, Gas, Strom, Recht, Vertrag, Abzocker, Vertragsrecht, Bundesnetzagentur
Wenn ein Franchise Dienstleister aus dem Franchise aussteigt und das Selbe unter eigenem Namen anbietet, müsste dann nicht der Preis für den Kunden sinken?

Wenn man Mitglied bei einem Sportanbieter ist, der ganz bestimmte Merkmale hat und zu einer Franchisekette gehört, dann ist im Mitgliedsbetrag doch auch anteilig verrechnet, was der Inhaber für das Franchise (Namen der Kette, Logo, Innenausstattung gemäß Vorgaben der Kette) bezahlt, richtig?

D.h. man bezahlt als Kunde den guten Namen mit.

Was ist aber, wenn der Inhaber des Ladens aus dem Franchise aussteigt, diese Kosten für den berühmten Namen der Kette nicht mehr hat, die Innenausstattung aber komplett gleich belässt und nur die Banner der Kette entfernt?

Ist es dann fair, den Kunden den selben Beitrag zu berechnen, obwohl für den Inhaber die Kosten deutlich sinken, da er nun an den Konzern keine Zahlungen mehr leisten muss?

Es geht um >50€ im Monat.

Man trainiert jetzt nicht mehr bei der Kette, sondern bei dem Anbieter selbst in den bekannten Räumen, wobei einige Features der Kette nicht mehr nutzbar sind (Apps).

Vieles der alten Innenausstattung wurde entfernt und fast identisch mit neuem Logo wieder hingehängt.

Es wirkt jetzt wie ein Abklatsch der bekannten Kette. Das Training ist gleich.

Ist es okay, von den Mitgliedern den selben Preis zu kassieren, obwohl man als Inhaber die Unkosten deutlich gesenkt hat und die Mitglieder jetzt nicht mehr bei einem namhaften Anbieter sind?

Sport, Fitness, Finanzen, Franchise, Training, Wirtschaft, Recht, Vertrag, Ausstieg, Mitgliedschaft, Namensänderung, Sport und Fitness, Unternehmen, Vertragsrecht, Mitglieder, Mitgliedsbeitrag
Inkasso Mahnungen wegbekommen durch Wahrheit. Vor Gericht etc?

Hey Leute ich bin grade sehr Sauer und Traurig. Ich wünschte ihr würdet wissen wie sich es Anfühlt immer an das selbe nervige Thema nachzudenken. Da ich neu 19 bin habe ich keine Ahnung von der Mache.Unzwar hatte ich bei einer Insta werbung ganz normal einen Interessanten E-commerce kurs gesehen (Online Marketing). Ich klickte drauf und habe mich für ein Telefongespräch angemeldet. Ich wollte im Telefonat lediglich Infos sammeln. Ich fühle mich völlig verarscht, nach 30min Telefonat habe ich dummer Idiot erwas unterschrieben über Dogusign. Ich habe im Telefonat eine Mail bekommen daraufhin hatte ich die Unterschrift getätigt. Ich hatte nicht die absicht den Kurs zu kaufen und zu benutzen. Habe ihn auch bis heute nicht benutzt!.Ich wusste kaum was alles mit einer Unterschrift passieren kann.ICH WUSSTE ES NICHT. Ischwöre auf meine Familie alles entspricht der Wahrheit, nach der Unterschrift war ich halt als Gekauft bei denen.Hab den Kurs bis heute nicht benutzt. Nach dem Telefonat habe ich ganz normal wie immer mein Leben fortgeführt.1Halb Monate später SAH ich plötzlich die Mahnung Mails die ich bekommen hatte. Hatte die Mahnungen ein Monat nach dem Gespräch bekommen. Aber ich sah die jedoch 2 Monat Später. Ich habe keine EinnahmeQuelle bin Student. Ich wohne mit meiner Mutter und Schwester ich möchte die keinsterweise Belasten. Schulden sind 3200€ . Wie könnte ich am besten vorgehen oder vor einem Möglichen Gerichtstermin gewinnen allgemein wie sollte ich vorgehen. Ich bedanke mich bei jedem:(

Vertragsrecht, gesetzlich
Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?

Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat.

Die Schenkung ist angeblich noch nicht ganz vollzogen.

Da die Vermieter das Konto der Nießbrauchberechtigten angegeben haben erhält diese die Miete.

Die Vermieter haben also rein gar nichts von der Wohnung außer die Rechten&Pflichten eines Vermieters.

Wie kann es möglich sein das eine Nießbrauchberechtigte Person den Mietern eine Jahres-Nebenkostenabrechnung zu schickt und diese Zahlung verlangt???

Ist das nicht alleinige Aufgabe eines Vermieters?

Selbst wenn der Vermieter die Nießbrauchberechtigte Person als Zahlungsempfängering im Mietvertrag angegeben hat, wie ist das überhaupt möglich das diese Nb.-Person die Jahres-Nebenkostenrechnung der Wohnung erhält und sich direkt an die Mieter damit wendet?

Nur der Vermieter allein darf Zahlungen verlangen oder??

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Das der jenige das ganze Geld der Wohnung einnimmt ist doch eine rein persönliche Abmachung zwischen Vermieter und dem Schenkungsgeber. Als Mieter sind wir doch nur dem Vermieter sowie im Vertrag fest gehalten irgendwelche Zahlungen verpflichtet?

Wenn der Schenkungsgeber & Nießbrauchberechtigter etwas möchte müsste er sich da nicht an den Vermieter wenden?

Noch dazu möchte diese Person mit uns Mietern einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen indem er die Warmmiete sogar noch erhöht. Das geht doch gar nicht oder??

PS: Übrigens bin ich seit 1 Jahr in der Wohnung, meine Mutter war davor in dieser Wohnung und hatte die letzten Jahre niemals eine Jahresnebenkostenabrechnung erhalten. Ich nun plötzlich schon. Diese ist dann ca 266% höher ausgefallen.

Ich bin total fertig, das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung, deshalb die ganzen Fragen. Ich hoffe jemand kann mir etwas damit helfen. Vielen lieben Dank im Voraus

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Wie Leasingvertrag widerrufen? Und wie funktioniert das mit E Auto Prämie?

Hallo zusammen,

mein Onkel hat mich gestern gebeten seinen Leasingvertrag zu prüfen.. Er hat am 16.03.22 einen Leasingvertrag bei einem Opel Händler unterschrieben. Der Grund waren zum einen die übertriebenen Spritpreise der Letzen Wochen.. Und zum anderen die Panikmache im TV wegen Ölembargo und co... Nun sinken die Benzinpreise täglich um bis zu 3 cent je Liter.. Jetzt fragt er sich ob er sich falsch entschieden hat..

Ich möchte ihm die richtigen Tipps geben damit er sich richtig entscheiden kann.. Darum frag ich euch...

Meine 1 Frage: Im Leasingvertrag steht unter Außerordentliche Kündigungsrechte: Der LN kann den Leasingvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen..

Wie begründet man einen wichtigen Grund??? Und welche folgen hat es wenn man von einem Vertrag zurück treten möchte ??? (Auto ist noch nicht gebaut dauert noch 1 Jahr bis zur Auslieferung).

Meine 2 Frage:

Im Leasingvertrag steht Leasingsonderzahlung 6000 Euro auf Seite 1...Ein paar Seiten weiter steht Überweisung zur Abholung 6995,00 Euro.. Es sind 1774 Euro Nachlass und 3570 Euro Herstelleranteil zur Umweltprämie aufgeführt also insgesamt 5344 Euro.. Der Preis des Wagens beträgt 35.385 Euro nach Abzug wären das Anschaffungspreis 30.045,00 Euro.. Jedoch nichts von einer Staatlichen Förderung mit der man im März 2023 rechnen kann..

Was ist der staatliche Betrag in Euro im März 2023 ???

Wird dieser Betrag direkt vom Kaufpreis abgezogen oder wie läuft das ab???

Für mich ist das auch ein bisschen "undurchsichtig" das ganze..

Auto, Recht, Leasing, Rücktritt, Umweltprämie, Vertragsrecht, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Ist da jetzt ein Vertrag zustande gekommen?

Meine Oma ist auf einen Betrüger hereingefallen. Ich war jetzt ganz kurz bei Ihr und hab mir den Vertrag auf mein Handy kopiert.

In diesem Vertrag steht folgendes:

"Vorvertragliche pflichtinformation

Die wichtigsten Informationen sehen Sie in der folgenden Übersicht. Weitere Details finden Sie in den

beiliegenden Vertragsbedingungen (AGB, Leistungsbeschreibung, Preisliste).

Wichtiger Hinweis:

Mit diesen Dokumenten ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Es handelt sich lediglich um eine

gesetzliche Pflichtinformation, die wir Ihnen vor Ihrer Angebotsabgabe zukommen lassen müssen."

Ich kenne mich damit nicht aus. Hat sie jetzt einen Vertrag abgeschlossen?

Etwas weiter unten steht dann folgendes:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Also erstmal steht da, dass es sich dabei nicht um einen Vertrag handelt und etwas weiter unter steht, dass es sich um einen Vertrag handelt. Sie hat zudem auch irgendetwas unterschrieben. Sie weiß selbst nicht genau was.

Sie hat mich nach dem der Mann weg war angerufen. Seit er weg war, ruft eine Nummer der Telekom ununterbrochen bei Ihr an. Ich habe ihr am Telefon geraten bloß nicht ran zu gehen! Es wurde wohl schon über 20 Mal angerufen.

Recht, Vertrag, Betrugsverdacht, Telekom, Vertragsrecht
Müssen Stornierungsgebühren in den AGBs klar definiert sein?

Hallo Zusammen,

ich habe meinen Partner und mich vor drei Wochen zu einem abendlichen Tanzkurs angemeldet. Wir sind hierfür im Besitz eines Gutscheins (> 300€) bereits seit 3 Jahren, jedoch ist aufgrund der Pandemie bisher entweder kein Tanzkurs seitens des Studios zustande gekommen oder es war uns privat wegen Schichtarbeit nicht möglich.

Der letzte Kurs für den wir uns angemeldet hatten, wurde seitens des Studios 5 Tage vor Kursbeginn storniert. Nun mussten wir unsere aktuelle Anmeldung leider selbst zurückziehen, da uns kurzfristig eine Änderung wieder zur beruflichen Wechselschicht verpflichtet. Ich habe das Tanzstudio umgehend (10 Werktage vor Kursbeginn) über die Stornierung informiert. Jetzt erhalte ich eine E-Mail, dass ich insgesamt 30€ Stornierungsgebühren zu einrichten hätte. In den AGBs steht jedoch keine konkrete Angabe zu den Stornierungsgebühren, so wie ich es von bspw. von Hotels gewöhnt bin.

Auszug aus den AGBs:

„Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 5 Kalendertage vor Kursbeginn, ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Tritt der Teilnehmer später bis einschließlich des ersten Kurstags zurück, ist die Hälfte der Kursgebühr sofort zur Zahlung an uns fällig.“

Daher meine Frage(n):

Muss die Stornierungsgebühr konkret in Zahlen oder Prozentsätzen angegeben sein?

Muss ich die Rechnung begleichen oder kann ich auch die Gebühr von meinem bestehenden Gutschein abziehen lassen?

Vielen Dank vorab!

Recht, Gutschein, AGBs, Vertragsrecht, Rücktritt vom Vertrag, Stornogebühren, Wirtschaft und Finanzen
Amazon Prime Mitgliedschaft gekündigt?

Hi mein Amazon Prime Konto wurde storniert bzw. Gekündigt.

Wir müssen ihre Prime Mitgliedschaft stornieren,da die Gebühr nicht eingezogen werden konnte. Folgende Fragen. in den Amazon Prime Teilnahmebedingungen steht

Zitat: Wenn Ihre Zahlungsmethode während Ihres Mitgliedschaftszeitraums ungültig wird oder wenn die Abbuchung aus irgendeinem anderen Grund, der sich unserer Kontrolle entzieht, abgelehnt wird, sind wir berechtigt, eine andere in Ihrem Amazon-Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmethode zu belasten. Wenn alle von Ihnen angegebenen Zahlungsmethoden abgelehnt werden und Sie nicht innerhalb von 30 Tagen eine neue gültige Zahlungsmethode angeben, wird Ihre Mitgliedschaft beendet.

Laut dem Satz hätte man mir 30 Tage Zeit geben müssen ein andere Zahlart anzugeben. Erst dann würde die Kündigung gerechtfertigt.sein,oder?

Und weiter unter dem Punkt Kündigung seitens Amazon.

Zitat: Wir können Ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn wir feststellen, dass (a) Ihre Nutzung des Prime-Services diese Bedingungen oder anwendbare Gesetze verletzt oder (b) Sie den Prime-Service betrügerisch oder missbräuchlich nutzen. In diesem Fall erhalten Sie keine Erstattung Ihrer Mitgliedsgebühr. Wir werden Sie über die Kündigung Ihrer Amazon Prime-Mitgliedschaft und Ihr Recht, dagegen Einspruch.

Hätte man mir nicht vorher die Gelegenheit geben müssen eine andere Zahlart anzugeben bevor gekündigt wird?

Kündigung, Recht, Vertragsrecht, Prime
Mitgliedsbeiträge monatelang nicht abgebucht: Ist Kunde zur Nachzahlung verpflichtet?

Hallo allerseits! Ich hoffe, hier kennt sich der eine oder andere mit Vertragsrecht aus.

Folgende Situation: Meine Mutter ist seit Jahren in einem Fitnessstudio angemeldet. Der Betreiber hegt ein gutes Verhältnis zu den Kunden und kennt fast alle persönlich (ist ne kleine Stadt). Dadurch haben allerdings einige Vereinbarungen auch einen recht informellen Charakter, der manches verkompliziert.

Durch Corona konnte das Studio 2020 und 2021 nicht die gewohnten Leistungen anbieten. Es gab wohl ein paar Online-Kurse als Alternative, aber das ist natürlich nicht das Gleiche. Die meiste Zeit war das Studio einfach dicht.

Der Betreiber hat seine Kunden trotzdem angefleht, ihre Verträge nicht zu kündigen, was viele aus Freundschaft und Gutmütigkeit auch nicht getan haben. Auch meine Mutter nicht.

Der Betreiber hat im Gegenzug seit November 2020 keine Mitgliedsbeiträge mehr abgebucht (was zwar löblich, aber auch etwas dämlich war, wie sich nun zeigte). Darüber gab es nie eine schriftliche oder auch nur mündliche Vereinbarung. Er hat einfach nicht abgebucht.

Nun ist das Studio insolvent und der Betreiber hat eine herzzerreißende Email an alle Kunden geschickt ("Ich bedanke mich für eure Treue, ich hoffte, es gäbe noch eine Lösung blablabla") und fordert darin plötzlich die Nachzahlung der gesamten Mitgliedsbeiträge ab November 2020. Das ist eine erhebliche Summe (ca. 600 Euro), die da mit einem Schlag gezahlt werden soll.

Meine Mutter möchte diese nicht zahlen, ich bin aber nicht sicher, ob sie da juristisch im Recht ist. Einerseits galt ja offiziell die ganze Zeit der Mitgliedschaftsvertrag, wodurch sie sich zur Zahlung der Beiträge verpflichtet hat.

Andererseits hat der Betreiber erstens nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht und zweitens freiwillig entschieden, die Mitgliedsbeiträge nicht im üblichen monatlichen Intervall abzubuchen - und die Kunden darüber niemals informiert, insbesondere nicht schriftlich.

Er gibt in der Email selbst zu, dass es klüger gewesen wäre, einfach weiter abzubuchen, und appelliert jetzt eben an das Mitleid seiner ehemaligen Kunden.

Wie würdet ihr das juristisch einschätzen: Steht ihm die Nachzahlung zu oder nicht?

Insolvenz, Geld, Recht, Vertragsrecht, Fitnessstudiovertrag
Berufsfachschule kündigen möglich?

Hallo miteinander, ich bin jetzt seit dem 01.Oktober auf einer privaten Berufsfachschule bei der ich 290,- im Monat bezahlen muss und die auch nur 1 Jahr gehen würde.Ich hatte mich am Anfang über die Schule gefreut und es lief auch alles wie geplant. Nur wurde ich mit meinem unstabilem mentalischem-Ich wieder Rückfällig im Bereich Panikattacken, Hyperventilation und Essstörung. Es waren viele Faktoren die mich wieder zu diesen Problem zurück geschliffen haben. Dennoch ging ich weiter in diese Schule und es wurde alles nur noch schlimmer, bis ich mich endlich entschloss zu meinem Hausarzt zu gehen und ihm die Situation zu schildern. Er bot mir einen Attest an worin stand das ich die Schule aus psychischen und körperlichen Gründen nicht mehr weiter anstreben kann.Ich habe das Attest mit einer ausserordentlichen Kündigung verpackt und abgeschickt. Es kam aber eine sehr unsachliche und nicht wirkliche Begründete Antwort zurück, die im Großen und Ganzen mir sagte ,dass ich aus diesem Vertrag nicht raus kommen könnte und ich die Schule ja am nächstmöglichen Termin wieder an treten kann. Dies kommt für mich leider überhaupt nicht in Frage. Meine gesundheitlichen Probleme und Sorgen wurden durch diese Schule nur noch viel schlimmer!

Ich weiss leider nicht wie ich in dieser Situation weiter agieren sollte da ich neben diese Sachen noch sehr mit mir selber zu kämpfen habe.

Sollte ich mir einen Rechtsanwalt holen?

oder doch Lieber nochmal das Gespräch zu meinem Hausarzt suchen?

ich wäre über jede Art von Antwort sehr dankbar.

Viele Grüsse Sally

Kündigung, Schule, Vertrag, Berufsfachschule, Vertragsrecht, Ausbildung und Studium
Wie lange muss ich das Gerüst des Nachbarn dulden?

Guten Abend,

direkt an der Grundstücksgrenze, also neben meiner Einfahrt/meinem Hof wird aktuell ein Haus gebaut.

Das zuvor abgerissene Haus stand an der gleichen Stelle. Kein Fenster zu unserer Seite.

Als der Rohbau endlich mal 2-geschossig wurde, wurde ein Gerüst in unseren Hof gestellt, auf die volle Länge, ca. 20m, 1m breit.

Die Hofeinfahrt ist ca. 3.30 m breit, mit dem Auto komme ich also nicht mehr hinein.

Das Verhältnis zu den Bauherren ist nicht das beste, gab schon einigen Ärger im Vorhinein.

Seit Monaten rede ich bei Fragen eigentlich nur noch direkt mit dem Ingenieurbüro welches die Bauleitung innehat. Dies auf Wunsch des Bauherren weil er meistens nicht in der Lage war mir meine Fragen direkt zu beantworten.

Über die Gerüststellung wurden wir vom Rohbauer erst nur mündlich informiert. Man brauche jetzt das Gerüst als Absturzsicherung. 2 Tage später stand der Gerüstbauer bei mir vor der Tür, samstags um 7.30 Uhr. Hab ihn wieder weggeschickt und mir vom Bauleiter per Mail ein Aufstelldatum und die voraussichtliche Standzeit nennen lassen. Damals hieß es "2-3 Monate". 3 Monate wären Ende Oktober um gewesen.

Habe mich Mitte Oktober erneut erkundigt, "wir wollen noch vor dem Winter damit fertig sein".

Stand heute ist dass die Arbeiten an der Fassade (mit Wärmedämmung) nicht mal begonnen haben.

Ich bin das Gerüst leid und den knappen halben Meter vom Bagger zerpflücktes Hofpflaster darunter ebenfalls.

Wenn ich jetzt wieder nachfrage oder anfange Stress zu machen wird es heißen dass sicher ganz zeitnah damit begonnen wird und das dann auch ganz schnell fertig wird...

Nun ist der Winter nicht die beste Zeit für Fassadenarbeiten und unter 5 °C darf man meines Wissens die allermeisten Materialien auch eigentlich nicht mehr verarbeiten. Das birgt für mich die Gefahr bis nächstes Frühjahr massive Einschränkungen in der Nutzung meines Grundstücks zu haben.

Was kann ich also tun?

Abbau verlangen und Aufbau einen Tag bevor die Arbeiten losgehen? Das wird mit einigen Kosten verbunden sein, ich schätze das werde ich mir einklagen müssen. Bis das durch ist sind die Arbeiten wahrscheinlich angefangen oder erledigt.

Miete verlangen? Was wäre ein üblicher qm-Preis für sowas? (Hessen, PLZ 652xx). Wie wird sowas geregelt?

Eine Möglichkeit mich noch einmal geduldiger zu zeigen gäbe es noch. Falls ich mal einen Umbau meines Nebengebäudes (steht an der Grundstücksgrenze) oder einen Überbau meiner Einfahrt planen will, bin ich auf die Zustimmung eben jenes Nachbarn angewiesen. Dass diese aus Prinzip verweigert wird ist abzusehen.

Ich stelle mir also vor, dass er mir eine Art Freibrief gibt, also dass er von seinem Recht auf Zustimmung bei Bauvorhaben auf meinem Grundstück absieht, auf Lebenszeit.

Reicht es so etwas in einer Art Vertrag zu regeln und wer könnte so etwas gescheit aufsetzen?

Oder muss/kann ich eine Baulast auf mein Grundstück aufsetzen lassen die so etwas enthält?

Vielen Dank fürs Lesen bis hierhin, noch mehr Dank fürs Antworten.

Gruß

Kuliwa

Recht, Gerüstbau, Nachbarn, Nachbarschaftsrecht, Vertragsrecht, Baulast
Vodafone hat Tarifwechsel ohne Vollmacht durchgeführt?

Die Sache an sich ist eine längere Geschichte, aber ich versuche nur das Grundsätzliche zu erzählen.

Ich habe letztes Jahr noch mit meiner Mutter gewohnt, der Internetvertrag war nur auf meinem Namen.

Meine Mutter wollte dann in die Wohnung (selbe Adresse) nebenan ziehen und hat dementsprechend ihren eigenen Vertrag für Internet unterschrieben.

Dann kam aber irgendwas durcheinander und ich bekam paar Tage später eine Bestätigung für einen Tarifwechsel, meine Mutter hat dann bei Vodafone angerufen und es sollte geklärt werden, also habe ich mich nicht weiter mit beschäftigt und den Brief sozusagen als gegenstandslos gesehen.

Irgendwann merkte ich dann, dass mir zu viel abgezogen wurde bei der monatlichen Rechnung und ich hab gemerkt, dass der Tarifwechsel tatsächlich stattfand. Jedoch war ich nie vor Ort, hab das nie bestätigt oder genehmigt und es gab auch nie eine Vollmacht. Die Schuld liegt nicht bei meiner Mutter, da sie ja einen Vertrag für sich wollte. Aber letztendlich wurde mein Tarif geändert.

Vodafone meinte, ich hätte den Vertrag mit dem Brief wohl anerkannt und ich wurde auf mein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht und dort sei auch ne Preis Liste enthalten. Davon wr aber in der Tarifwechsel Bestätigung NIX zu sehen! Ich habe denen das auch mitgeteilt und habe gefordert, dass sie mir doch bitte den von mir unterschriebenen Vertrag bzw Tarifwechsel in Kopie schicken. Seit drei Wochen keine Antwort.

Wie kann ich da rechtlich vorgehen?

Internet, Betrug, Recht, Tarifwechsel, Vertragsrecht, Vodafone, Vollmacht
Ebay gewerblicher Verkauf, Paket nicht abholen?

Hallo,

nebenbei verkaufe ich gewerblich auf eBay kleine Produkte, die ich über einen Freund der mit seiner Firma Hersteller ist die Waren zu sehr günstigen Konditionen beziehen darf.

Am 10.10. ging eine Bestellung ein und wurde am 11.10. per DPD mit Sendungsnummer verschickt.

Am 14.10. beschwerte sich der Kunde, dass er bei DPD versucht hätte, einen anderen Empfänger anzugeben, DPD jedoch abgelehnt hätte und er jetzt annimmt, dass er das Produkt nicht mehr bekommen wird und sein Geld fordert. Er warf noch einige BGB und ZPO Paragraphen um sich.

Das Paket wurde jedoch an ein Paketshop geliefert (500m entfernt). Dies teilte ich dem Kunden mit, ihm ist es egal und bewertete mich auch sofort schlecht, obwohl ich dafür nichts kann.

Bedingt dadurch, dass er die Ware nicht bekommen hat, konnte er seinen Kunden nicht beliefern. Anscheinend hat er das Produkt als Verbraucher gekauft und verkauft es weiter, ob das so gestattet ist weiß ich nicht, aber wenn er es als Gewerbetreibender eingekauft hat, bin ich ab Auslieferung aus der Haftung.

Angeblich hätte er es heute seinem Anwalt gegeben, weil er das Geld noch nicht hat, die Ware hätte er angeblich bereits routiniert. Ich wollte sowieso auf die Ware warten und das Geld zurückgeben, aber der Typ kann mich langsam.

Ist er im Recht? Laut DPD Tracking wurde versucht das Paket zuzustellen und im Paketshop abgegeben, müsste er nicht zunächst widerrufen? Kann er einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten, weil er zu bequem ist das Paket abzuholen?

Wie verhält es sich mit seiner Aussage, dass er dadurch einen Kundenauftrag von sich nicht bedienen konnte? Kann man den Kauf, obwohl es auf seine Privatadresse ging, als Gewerbekauf sehen?

Geld, Recht, eBay, Paket, BGB, DPD, Gewerbe, Vertragsrecht
Ist folgende Klausel im Kaufvertrag meines Hundes wirksam?

Hallo zusammen,

kennt sich hier jemand gut mit Tierrecht aus ? Spezielle mit einer Klausel in meinem Kaufvertrag ? Ich habe einen Welpen von Privat gekauft.

Am Anfang habe ich mich mit der "Züchterin" noch Recht gut verstanden. Sie hat ein Geschwisterchen zu meinem Welpen behalten und wohnt auch in der Nähe.

Sie bestand auf folgende Klausel im Kaufvertrag, sonst hätte ich den Welpen nicht bekommen --> "Besichtigung durch die Verkäuferin". Ich fotografiere die Klausel euch ab, damit ihr sie ganz durchlesen könnt.

Meine Frage ist jetzt ob diese Klausel rechtswirksam ist.

Ich fand die Idee am Anfang auch nett und dachte unsere Welpen können dann zusammen Aufwachsen. Jedoch hat sich die Dame als sehr unangenehm herausgestellt und sehr aufdringlich. Sie fordert den Welpen mind. einmal im Monat zu sehen. Wir haben uns zu Beginn auch häufiger getroffen zum Gassi, was teilweise auch sehr anstrengend mit dieser Person war. Als es von meiner Seite aus jedoch Mal zu einer Absage kam, hat sie mich ziemlich beleidigt und meinte es war ein großer Fehler mir den Welpen gegeben zu haben. Sie blockierte mich daraufhin auf WhatsApp. Ich war froh und hoffte, dass der Spuck vorbei war. Jedoch lauerte sie mir jetzt neulich bei meiner Arbeit auf. Sie wartete etwas versteckt ein paar Meter hinter meinem Auto. Ich redete noch mit meiner Arbeitskollegin, die neben mir parkte, stieg dann ein und fuhr los. Plötzlich hämmerte die "Züchterin" wie bekloppt gegen meine Fenster und rannte barfuß neben meinem Auto her. Ich habe mich zu Tode erschrocken. Meine Arbeitskollegin konnte auch sehen, wie sie den Türgriff von meinem Auto in der Hand hatte und versuchte meine Tür während der Fahrt aufzureißen. Da auch ein Auto entgegen kam, war das eine sehr gefährliche Situation. Bevor ich in mein Auto stieg, hat sie weder gerufen noch mich angesprochen noch ist sie auf mich zu gekommen,

als ich noch am Auto stand und mit meiner Kollegin geredet hatte. Ich hielt dann ein paar Meter weiter an und fragte sie was das eben sollte. Sie meinte sie möchte sofort meinen Hund sehen und wenn es jetzt nicht ginge, dann zu einem Termin. Ich habe zu ihr gesagt sie soll mich in Zukunft anrufen, wenn sie ihn sehen möchte. Sie meinte daraufhin sie hätte mir eine E-Mail geschrieben.

Nun zu meiner Frage, da das ganze langsam drastische Ausnahmen annimmt und diese Person wirklich "nicht mehr alle Tassen im Schrank hat", wollte ich wissen ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Und wenn ja wie ist das Besuchsrecht definiert ? Kann sie verlangen den Hund monatlich zu sehen?

Was kann ich tun um diese Person von mir und meinem Hund fern zu halten ?

Bild zu Frage
Hund, Tierhaltung, Kaufvertragsrecht, Vertragsrecht, Züchter
Öffentliche Kritik am eigenen Unternehmen und Wettbewerbsverbot - wie siehts rechtlich aus?

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

Max arbeitet als Softwareentwickler im öffentlichen Dienst. Dort nutzt Max eine vom Staat finanzierte Softwareplattform um Papieranträge für Kommunen zu digitalisieren.

Max gefällt nicht in welche Richtung das Projekt geht und findet die Softwareplattform nicht sehr Nutzerfreundlich. Da er selber Bürger ist und diese digitalen Anträge auch mal nutzen werden muss, überlegt er welche Alternativen es für die Kommunen gäbe.

Er findet heraus, dass es eine kleine Gruppe von Entwicklern gibt, welche in Ihrer Freizeit an einer Alternative für diese Softwareplattform arbeiten. Open Source, kostenfrei für alle Kommunen. Ihm gefällt die Idee sehr und nun möchte er gerne, in seiner Freizeit, an dem Projekt mitwirken.

Einerseits ist die Open-Source Plattform eine "Konkurrenz" zur Softwareplattform welche Max an der Arbeit nutzt, andererseits ist sie aber komplett kostenfrei und Max verdient keinen Cent damit.

  1. Darf Max an dem Projekt mitwirken, oder gibt es da irgendwelche Wettbewerbsklauseln o.ä. die er beachten muss?
  2. Darf Max im Internet, in der Öffentlichkeit, seine Bedenken über das Projekt an seiner Arbeit äußern? Also darf Max, als Arbeitnehmer, öffentlich das Projekt und Produkt des Arbeitgebers kritisieren?

Es geht weniger darum, dass Max gefeuert werden könnte, sondern welche anderen rechtlichen Konsequenzen das haben könnte, z. B. eine Klage, Geldstrafe o. ä.

Recht, Arbeitsrecht, Digitalisierung, Informatik, Öffentlicher Dienst, Open Source, Vertragsrecht, Wettbewerbsverbot, Beruf und Büro

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