Fehler im Arbeitsvertrag, Schulabschluss?
Guten Tag,
ich beginne in August eine Ausbildung bei einer Firma. In meinem Bewerbungsprozess wurde ich nach meinem Schulabschluss und halt den Zeugnissen gefragt. Ich habe angegeben, dass ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife besitze. (Also nur den gymnasialen Teil ohne ein Praktikum!) und das wurde auch in meinem Lebenslauf klar verdeutlicht.
Heute kam jedoch der bereits unterschriebene! Vertrag von der Firma, damit ich es unterschreiben kann und zurücksenden kann. Hier werden auch wieder meine Zeugnisse, Bankdaten, Führungszeiten, etc. nebenbei gefragt.
Auf dem Arbeitsvertrag wurde aber "Fachhochschulreife" angekreuzt (von ihnen)! Und da gab es auch den schulischen Teil nicht zur Auswahl. Was soll ich tun?
Das ist doch ein Grund, dass man den Arbeitsvertrag nichtig machen kann, oder nicht? Droht mir, dass der Ausbildungsabschluss dann gar nicht anerkannt wird? Können sie das als Grund nehmen, mich wegen jeder scheiße fristlos zu kündigen, wenn sie sagen, es sei okay? Ich meine die haben bereits beim Bewerbungsprozess den ganzen scheiß gesehen und jetzt ist es da falsch angegeben, aber es gab halt widerrum auch keine richtige Angabemöglichkeit.
Was sollte ich tun? Einfach unterschreiben? Nicht so schlimm?
Danke, mfg
*Fachhochschulreife ist nicht die Mindestvorrausetzung. Hauptschulabschluss ist die Mindestvorraussetzung.
Was ist denn der
schulische Teil der Fachhochschulreife
?
Die volle Fachhochschulreife wird in der Regel erworben durch einen schulischen und einen praktischen Teil in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer mindestens 2 B.A.B
Warst Du auf einem Gymnasium? Wie lange?
Ich habe die schulische Fachhochschulreife, keine Frage. Jedoch ist das im legalen Sinne nicht die vollständige Fachhochschulreife. Die bekommt man nur mit Arbeitserfahrung
2 Antworten
Wenn du nur den schulischen Teil der FH-Reife hast, dann hast du keine FH-Reife.
Einen Abschluss namens "schulischer Teil der FH-Reife" gibt es nicht. Also kommt der Schulabschluss zum Tragen, den du vor dem schulischen Teil der FH-Reife gemacht hast, d.h. (wenn du sie erworben hast) die Mittlere Reife.
Rufe beim Arbeitgeber an und sage Bescheid, dass es da ein Missverständnis gegeben hat, dass du bisher nur die Mittlere Reife hast (wie anhand deiner Zeugnisse ersichtlich) und dass sie dir bitte einen korrigierten Arbeitsvertrag schicken sollen.
Stimmt so nicht.
Ich bin auch ein Jahr vor Abi abgegangen.
Habe ein AbgangsZeugnis und dort steht als Abschluss...schul. Teil der FH Reife! Nicht FOS Reife, was nicht korrekt wäre!
Wer die gymnasiale Oberstufe nicht mit dem Abitur, sondern bereits nach der 12. Klasse abschließt, hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife schon geschafft. Den schulischen Teil können Sie aber auch nachholen.
Fachhochschulreife: Der schulische Teil (fachhochschulreife-nachholen.de)
OK ich habe es jetzt auch gelesen und sehe das Problem.
Das ist (wen wundert's) verwirrend.
Ich wusste nicht, dass es diese Unterscheidung überhaupt gibt.
Insofern weiß ich nicht genau, ob das ein fester Begriff ist. Denn dann würde ich auf die ausführliche Bezeichnung
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
bestehen.
Sicher ist sicher
Ja schon klar, aber das ist dann nicht die volle Fachhochschulreife und darf als diese auch nicht bezeichnet werden