Finger weg von diesen Käufern?

Hallo,
wir wollen privat ein Grundstück verkaufen und haben Käufer gefunden. Wir haben zugestimmt Ihnen das Grundstück zu veräußern, wenn Sie die Finanzierung stemmen können. Um die Finanzierung zu regeln, wollten sie sechs Wochen Zeit. Parallel dazu haben Sie einen Notar mit einem Kaufvertragsentwurf beauftragt. Soweit war das alles normal, obwohl mir sechs Wochen bis sie eine Finanzierung haben schon viel erscheint, oder? Aber gut, dann haben WIR diese Käufer kontaktiert, weil das alles ewig lief und sich niemand meldete bzw. immer nur ihr Finanzberater, der Profi ist und gut Wetter machte, und darum gebeten, dass wir einen Notartermin finden – und gemeinsam einen Tag ausgesucht. Den Finanzberater haben wir auch bezüglich des Tages kontaktiert. Der sicherte uns zu, dass er sich meldet, wenn der Termin mit dem Notariat ausgemacht ist. Es kam zwei Wochen nichts. Dann riefen WIR einen Tag vor dem lose besprochenen Termin nochmals beim Finanzberater an, der behauptete dass er doch eine Mail geschickt hat und der Termin am nächsten Tag stattfindet. Wir gingen eigentlich davon aus, dass sich alle in Schweigen hüllen, weil die Finanzierung nicht steht. Der Berater wollte dann eine Vollmacht von uns für den Verkauf am nächsten Tag, da wir den Termin so kurzfristig nicht einrichten konnten. Das wollten wir nicht- natürlich, wir kennen den Berater nicht und man erwartet doch, dass ein Termin von allen Seiten bestätigt werden muss, bevor alle Seiten den Termin für gegeben annehmen. Wir haben nie einen Termin bestätigt, weil wir den nicht erhalten haben – und dann kurzfristig eine Vollmacht unter Druck erteilen? Der Berater der Käufer wollte dann wenigstens einen neuen Termin ausmachen – Weigerung unsererseits, da wir an der Zahlungsfähigkeit der Käufer zweifelten. Zwischenzeitlich haben wir mit den Käufern gesprochen, die wissen wollten, ob der Verkauf noch zustande kommt, weil sie angeblich sonst ihre Finanzierung absagen müssen. Wir haben Ihnen weder zu- noch abgesagt, aber deutlich gesagt, dass wir in der Dimension sicher nicht verkaufen, wenn wir nicht wissen, dass die Finanzierung steht. Und: Es kommt nichts.
Wie lange Zeit würdet Ihr den Käufern geben, ihre Finanzierung nachzuweisen? Bzw. hätten Sie bei euch überhaupt noch Zeit dafür, wenn ein Termin festgesetzt wird und nie ankommt (sowas passiert vielleicht schon mal), aber dadurch auch nicht bestätigt wird und dann keine Nachfrage kommt, warum man sich nicht mit einer Terminbestätigung meldet? Zumal vorher immer kommuniziert wurde, dass wir wissen wollen, dass das Geld auch wirklich kommt und man uns sagte, man hält uns auf dem Laufenden.
Auch das Auftreten des Beraters, der eine Vollmacht vorschlug, ist nach meinem Geschmack dubios. Das einfach einen Abend vor dem Termin vorzuschlagen, während die Verkäufer darüber kaum nachdenken können - und das in einer Situation, wo niemand mal nachgefragt hat, ob der Termin klar geht. Wir kommen uns völlig veralbert vor. Finger weg? DANKE FÜR ANTWORTEN

Recht, Grundstück, immobilienverkauf
Haus Kaufvertrag - Absatz über Fälligkeit unklar?

Hallo,

ich bin gerade dabei mit meiner Frau ein Haus auf dem Land zu kaufen und stemme das ohne Bank durch den Verkauf meiner Eigentumswohnung. Nun ist die Verkäuferin des Hauses wohl mit Banken verstrickt, in Abteilung III des Grundbuches finden sich sogar 4 Bankeneinträge, und ich wäre nicht besorgt, wenn nicht später im Kaufvertragsentwurf folgender Absatz stehen würde:

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1. Fälligkeit

Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars durch Einwurfeinschreiben an den Käufer, vorausgesetzt dass,

die Eigentumsübertragungsvormerkung für den Käufer eingetragen ist mit Rang nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen und nach Belastungen, an deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat;

b) die zur Lastenfreistellung für vor- oder gleichrangig zur Vormerkung eingetragene und nicht vom Käufer übernommene Grundstücksbelastungen erforderlichen Unterlagen in grundbuchtauglicher Form vorliegen, wobei der zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, und etwaige Treuhandauflagen für deren Verwendung insgesamt aus dem Kaufpreis erfüllt werden können; der Käufer ist berechtigt und bei Kaufpreisfälligkeit auch verpflichtet, die zur Ablösung verlangten Beträge an die Gläubiger in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen; der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Unterlagen zur Lastenfreistellung für die Kaufvertragsparteien und das den Kaufpreis finanzierende Kreditinstitut entgegenzunehmen und zu verwenden;

c) eine Verzichtserklärung oder Negativatteste der Gemeinde über das Vorkaufsrecht und die zur Wirksamkeit oder Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Stehen Genehmigungen oder Lastenfreistellungsdokumente unter Zahlungsauflagen, teilt der Notar diese den Beteiligten ohne weitere Prüfung mit. Der Kaufpreis kann insoweit bei Fälligkeit nur durch Erfüllung solcher Auflagen erbracht werden, ist also zweckgebunden, ohne dass der Zahlungsempfänger hieraus eigene Rechte erwirbt. Der Restbetrag nach Berücksichtigung etwaiger solcher Treuhandauflagen ist zu überweisen auf das Konto des Verkäufers bei der …

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Was mich da besonders verwirrt ist "a)"... da weiß ich gar nicht mehr wo oben und unten ist. In den Verträgen, die ich bisher vor mir hatte, war das deutlich einfacher formuliert und ich bin mir nicht sicher was da steht.

Weiter hinten kommt noch ein Paragraph, der folgendes besagt:

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5. Sonstiges

Die Übertragung erfolgt frei von Lasten in Abt. II und III des Grundbuches.

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Also alles gut, oder? Mich macht der Punkt mit der Ablösung, die ich an die Gläubiger, über den Kaufpreis hinaus, zu zahlen hätte etwas nervös. Was bedeutet "wobei zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, ..." ?

Mach ich mir unnötig Sorgen? Bin ich einfach nur nicht fit genug für Beamtendeutsch?

Besten Dank für eure Meinung!

Kaufvertrag, Immobilien, Grundbuch, Immobilienkauf, immobilienverkauf, Notar
Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Geldwäschegesetz?

Folgende Fallgestaltung: Ein Grieche und seine deutsche Frau, die langjährig in Griechenland gelebt haben, verkaufen ihre dortige lastenfreie und legal erworbene Immobilie für 350.000 EUR an eine griechische Privatperson, da sie dauerhaft nach Deutschland auswandern. Der Verkaufserlös setzt sich aus 150.000 EUR „offiziellem“ Geld und 200.000 EUR unversteuertem Schwarzgeld des Käufers zusammen. Es gibt, den griechischen Gepflogenheiten entsprechend, da dieser Sachverhalt dort praktisch der Standardfall beim Immobilienerwerb ist, zwei notarielle Kaufverträge: einen über 150.000 EUR (Unterverbriefung) und einen über 350.000 EUR. Die 150.000 EUR entsprechen dem amtlichen Einheitswert für die Mindestbesteuerung. Hierauf wird Grunderwerbsteuer bezahlt. Tatsächlich hätten jedoch gemäß gesetzlicher Bestimmungen die 350.000 EUR die Bemessungsgrundlage gebildet. Der Betrag von 350.000 EUR wird zunächst vom Käufer auf ein griechisches Konto des Verkäufers bezahlt, von dort auf sein deutsches Konto transferiert und zeitnah für den Barkauf einer Immobilie in Deutschland verwendet, wo auch der neue Wohnsitz genommen wird. Wie würdet ihr den konkreten Fall hinsichtlich der tatsächlichen Risiken für den Verkäufer beurteilen (Beihilfe zur Steuerhinterziehung in doppelter Hinsicht und Verstoß gegen das Geldwäschegesetz)?

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