Anwaltskosten bei Mietrückstand

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Am 02.03.2013 stand mein Vermieter bei mir vor der Haustür und hat mir ein Schreiben in die Hand gedrückt, in dem er behauptet, ich hätte die Miete für Juni 2012 nicht überwiesen. Da ich zwischenzeitlich die Bank gewechselt habe, entgegnete ich, dass ich mir die Kontoauszüge aus 2012 von meiner Bank besorgen muss, um die ganze Sache zu prüfen. Für den Fall, dass er Recht hat, würde ich die ausstehende Miete dann mit der Miete für März überweisen. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Miete bis zum 08. des Monats gezahlt werden muss. Erwartungsgemäß dauerte die Anforderung der Kontoauszüge bei meiner Ex-Bank einige Tage. Tatsächlich hatte ich es versäumt, die Miete für Juni 2012 zu überweisen.

Am 14.03.2013 hatte ich dann Post vom Rechtsanwalt meines Vermieters im Briefkasten. Zusammengefasst stand dort: fristlose Kündigung zum 31.03.2013. Zahlung der ausstehenden Mieten + Anwaltskosten in Höhe von ca. 400 € (Streitwert= 2*Warmmiete+12 * Kaltmiete (Räumungskosten)).

Die ausstehenden Meiten wurden zwischenzeitlich von mir ausgeglichen.

Frage: Muss ich die Anwaltskosten in voller Höhe tragen? Hätte der Vermieter vorher unter Fristsetzung Mahnen müssen? Ist die Höhe des Streitwerts korrekt berechnet? Meines Wissens wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn ich die Mietrückstände innerhalb von 2 Monaten ausgleiche. Allerdings würde ich trotzdem gerne zum 31.03.2013 aus der Wohnung raus, da ich nicht länger bei diesem Vermieter wohnen möchte. Ist das möglich, oder muss ich jetzt wieder ordentlich kündigen?

Besten Dank vorab.

Mietvertrag, Anwaltskosten

2 Strafzettel und dann abgeschleppt?

Hallo zusammen,

ich habe mein Auto am 11.11. gegen 11 Uhr vor einer Bushaltestelle geparkt. Als ich dieses am 12.11. gegen 12 Uhr wieder abholen wollte, musste ich feststellen, dass mein Auto abgeschleppt wurde, da ich den laufenden Busverkehr offensichtlich behindert habe. (ich bin zwar anderer Meinung, da ich einen ordentlichen Abstand zur Einsteigemöglichkeit gelassen habe und der Bereich weder durch Fahrbahnmarkierungen, noch durch Verkehrsschilder kenntlich gemacht wurde. Desweiteren sehe ich an selbiger Stelle ständig Autos parken, welche nicht abgeschleppt werden...naja, über diese Politessenwillkür hab ich mich schon genug aufgeregt.) Nach einigen Wochen erhielt ich dann 2 Strafzettel. Einen vom 11.11. über 15 €, wegen Parken vor einer Bushaltestelle und einen vom 12.11. über 30€ mit der gleichen Begründung und der Info, dass mein Auto unverzüglich abgeschleppt werden musste. Wieder einige Tage später erhielt ich dann natürlich noch einen Gebührenbescheid über 60 € (60€!! Bearbeitungsgebühren! Gehts noch?!). Das Geilste ist, dass in dem Schreiben stand, dass mein Auto auf Grund der akuten Gefährdung des Verkehrs unverzüglich abgeschleppt werden musste....mmh, is klar, deswegen hab ich auch schon am 11.11. einen Strafzettel bekommen. Mal ganz abgesehen von diesem Widerspruch in sich. Ist das Rechtens, dass ich 2 Strafzettel für dasselbe Vergehen bezahlen muss?

Verkehr, Strafzettel
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