Anwaltskosten bei Mietrückstand
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Am 02.03.2013 stand mein Vermieter bei mir vor der Haustür und hat mir ein Schreiben in die Hand gedrückt, in dem er behauptet, ich hätte die Miete für Juni 2012 nicht überwiesen. Da ich zwischenzeitlich die Bank gewechselt habe, entgegnete ich, dass ich mir die Kontoauszüge aus 2012 von meiner Bank besorgen muss, um die ganze Sache zu prüfen. Für den Fall, dass er Recht hat, würde ich die ausstehende Miete dann mit der Miete für März überweisen. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Miete bis zum 08. des Monats gezahlt werden muss. Erwartungsgemäß dauerte die Anforderung der Kontoauszüge bei meiner Ex-Bank einige Tage. Tatsächlich hatte ich es versäumt, die Miete für Juni 2012 zu überweisen.
Am 14.03.2013 hatte ich dann Post vom Rechtsanwalt meines Vermieters im Briefkasten. Zusammengefasst stand dort: fristlose Kündigung zum 31.03.2013. Zahlung der ausstehenden Mieten + Anwaltskosten in Höhe von ca. 400 € (Streitwert= 2*Warmmiete+12 * Kaltmiete (Räumungskosten)).
Die ausstehenden Meiten wurden zwischenzeitlich von mir ausgeglichen.
Frage: Muss ich die Anwaltskosten in voller Höhe tragen? Hätte der Vermieter vorher unter Fristsetzung Mahnen müssen? Ist die Höhe des Streitwerts korrekt berechnet? Meines Wissens wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn ich die Mietrückstände innerhalb von 2 Monaten ausgleiche. Allerdings würde ich trotzdem gerne zum 31.03.2013 aus der Wohnung raus, da ich nicht länger bei diesem Vermieter wohnen möchte. Ist das möglich, oder muss ich jetzt wieder ordentlich kündigen?
Besten Dank vorab.