Stellplatz – die meistgelesenen Beiträge

Muss ich dulden, dass schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub über meinen Stellplatz fahren und sich dadurch der Boden teils ansenkt?

Ich habe ein Haus mit seitlichem doppelten Stellplatz am Anfang bzw. der Einfahrt zu einer verkehrsberuhigten Strasse.

Direkt vor meinem Haus mündet die verkehrsberuhigte Seitenstraße neben dem Stellplatz in die Hauptstraße (30er Zone), die aktuell wegen Bauarbeiten einspurig ist.

Dadurch kann in und aus der verkehrsberuhigten Strasse nicht mehr so großzügig, sondern nur noch mit enger Kurve abgebogen werden.

Seit 1 Woche befindet sich nun hinten in der verkehrsberuhigten Straße eine große Baustelle, wo ein Einfamilienhaus mit Keller errichtet wird.

Zu diesem Zweck sind dort mehrere schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub zugange und große Kipper fahren die verkehrsberuhigten Straße ein und aus.

Da die Hauptstraße und die Ausfahrt dahin durch die Straßenauarbeiten verengt ist, fahren nun die schweren LKW fröhlich mit ihrem Erdaushub über meinen Stellplatz, der aus handgroßen Pflastersteinen besteht.

Beim Reinfahren kommen sie von links und fahren über die der Straße zugewandten Ecke des Stellplatzes und beim Rausfahren machen sie einen Schlenker, um die Kurve zu nehmen und fahren einen Bogen über den Stellplatz.

Ich habe das live nicht gesehen, sonst hätte ich schon was gesagt, man sieht aber deutlich die Profilspuren und Sand/Lehm, die von der Hausbaustelle über die verkehrsberuhigte Strasse und dann über meinen Stellplatz gehen.

Mein Stellplatz hat sich dort, wo permanent drüber gefahren wird, erheblich abgesenkt und ist jeden Tag verschmutzt.

Muss ich mir das gefallen lassen oder falls nicht, wo kann ich mich beschweren?

Es geht nämlich nach dem Aushub dort weiter mit dem Hausbau und es ist damit zu rechnen, dass die Steine, Wände und andere Materialien auch wieder übet mein Grundsatz transportiert werden.

Ich hatte mir schon überlegt, Blumenkübel dort an den Rand zu stellen, aber die müsste ich selbst beim Ein- und Ausparken jedes Mal hin und her schleppen.

Im Grunde ist es doch mein Grundstück und keine Straße, schon gar nicht für Schwertransport, oder?

Hausbau, Recht, Bauarbeiten, bauherr, Baustelle, Eigentum, Grundbesitz, Grundstück, Sachbeschädigung, Stellplatz, Straße, Straßenverkehr, Vorgarten, Wegerecht, Beschädigungen, Privatgrundstück, Schwertransport, Auto und Motorrad

Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz

Darf der Mieter seinen Stellplatz "schützen"?

Hallo, leider wusste ich nicht wie ich die Frage besser formulieren sollte.

Folgendes (echtes) Szenario:

Wie auf dem Bild zu sehen führt hinter dem Parkplatz ein Weg, entlang zum Eingang von einem Hochhaus, der oft genutzt wird, da somit die Parkplätze direkt erreichbar sind.

Die Mieter, Eigentümer vom schwarzen Auto und entsprechende Mieter vom Stellplatz, haben sich beschwert, dass andere Bewohner diesen Weg, der von links nach rechts führt, abkürzen. Sprich bei Ihrem Wagen hört das Geländer auf und die Bewohner laufen zwischen den Autos zu ihren Autos um Weg zu sparen. Die Mieter beschweren sich, dass dadurch Ihr Neuwagen bereits Kratzspuren bekommen hat weil viele diese "Abkürzung" nehmen.

Deswegen haben die Mieter die Absperrung errichtet, die bis jetzt von allen geduldet wurde.
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde entschieden, dass diese Absperrung "visuell" störend ist und entfernt werden soll. Dies habe ich dann so den Mietern weitergeleitet und gebeten diese Absperrung zu entfernen.

Diese beschweren sich jetzt verständlich und sagen "das Sie das Geländer solange stehen lassen bis wir eine Lösung gefunden haben wie Ihr Eigentum (Auto) geschützt bleibt, da der Stellplatz Teil der Mietsache ist" und das im Grunde genommen "dort eigentlich keiner durchlaufen dürfte".

Jetzt die Frage. Sind diese Behauptungen rechtens? Meiner Meinung nach nicht, da nur der Stellplatz Teil der Mietsache ist, nicht aber irgendwelche eigenen Absperrungen die dort aufgestellt werden.

Ich verstehe ja das bedauern der Mieter, da es schon ärgerlich ist und will ja mit Ihnen keinen Rechtsstreit anfangen, aber die Eigentümerversammlung hat das so entschieden und dann muss das jetzt weg.

Leider kann ich keinen Lösungsvorschlag unterbreiten, da das Gelände zu verlängern eh von der Versammlung abgelehnt wird weil "unnötige Kosten" und den Parkplatz tauschen wird eh keiner mit Ihnen.

Ist die harte Wahrheit einfach, dass wenn die jemand sehen der Ihr Auto beschädigt, dann sollen die die Polizei rufen und wenn ihnen die Situation nicht passt, müssen diese eben ausziehen? Aber es ist nicht in meiner Pflicht als Vermieter jetzt dafür zu sorgen, das niemand Ihr Auto mehr verkratzt.

Vielen Dank für eure Antworten.

MfG

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Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Stellplatz

Stellplatz in einer Tiefgarage sinnvoll oder nicht?

Hallo liebe Community,

ich habe ein Angebot bekommen, einen Stellplatz einer Tiefgarage auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu mieten (ca. 2 Min. Fußweg bis zu mir nach Hause). Bisher habe ich im Freien geparkt. Dort Stand das Auto auch immer relativ sicher, da ich direkt neben der Polizei wohne und öfter neben dem Polizeigebäude parke - wobei mir bewusst ist, dass dies keine Garantie gegen Vandalismus bedeutet.

Der Stellplatz in der Tiefgarage würde mich 50 Euro im Monat kosten (also 600 Euro im Jahr). Ich könnte mir das finanziell gesehen zwar leisten, überlege aber, ob es mir das Wert ist.

Die klaren Vorteile sind u.a. im Winter kein Kratzen und im Sommer ist das Auto geschützt von der Sonne - andererseits kann ich bei uns im Sommer auch oft einen Schattenplatz ergattern. Bei einem Besichtigungstermin sind mir folgende Faktoren aufgefallen: Die Einfahrt zur Tiefgarage ist nur über eine Steigung bzw. beim Rausfahren über ein Gefälle möglich, d.h. wenn es Glatteis gibt, wird es wohl schwierig.. Der Eingang der TG ist hier nur mit einem Gittertor versehen, es ist also in der TG recht feucht.

Es gibt auch Einzelgaragen direkt gegenüber von mir, da ist aktuell aber leider nichts frei. Eine Garage hätte mir ehrlich gesagt etwas mehr zugesagt, da ich dann auch versch. Sachen wie Reifen etc. hätte abstellen können. Auf der anderen Seite wäre mit dem Stellplatz in der TG das Auto vor den Witterungseinflüssen besser geschützt.

Ich wäge die Entscheidung, ob ich den Stellplatz mieten soll, seit ein paar Tagen ab, komme aber nicht wirklich weiter :D

Daher bin für jede Anregung oder Meinung dankbar. :)

Auto, persönlich, Stellplatz, stellplatzmiete, Tiefgarage

Mein Nachbar droht und beschimpft mich wegen einem parkplatz

Hallo Leute ich verzweifel und brauche echt hilfe......

also es ist so...

Meine freundin und ich haben uns vor etwa einem jahr ein altes fachwerkhaus gekauft. müssen uns aber den hof mit einem Nachbarn teilen. Laut Teilungserklärung hat er einen parplatz direkt an seinem haus, und wir einen parklpatz direkt vor unserem haus und einen in der garage. Da die Garage aber so winzig ist parkten meine freundin und ich mit zwei autos im hof. Da hatten wir uns noch mit dem nachbarn verstanden und es war auch für ihn inordnung. Jetzt aber hatten wir handwerker da (einen tag...) . also parkte ich draussen um die ecke, sodass das auto meiner freundin im hof stand und der Wagen der handwerker, der auch etwas grösser war ( VW t4 bus), was aber in keinster weise gestört hätte. Der nachbar wurde nicht in der Sicht beschränkt oder an Platz, das der in irgend einer weise einbußen müsste. Der Hof generell wird nur zum parken genutzt. Von uns, wie auch vom Nachbarn. Der Nachbar anfang 40, 2 kleine kinder, und seine Frau(kann kein deutsch ist aber sehr sehr lieb). Die familie ist Türkischer herkunft mit Rechtschutzversicherung ;). nun aber zum eigentlichen problem. Ich hatte vor einigen tagen noch mit ihm ne zigarette geraucht und gelacht. den tag nach dem die handwerker da waren kam er plötzlich morgens zu mir, Hass in den augen (tatsächlich hab ich so einen blick noch nie gesehn) sagt, das das mit dem handwerkern so nicht geht. Das nur unsere autos dort stehen dürften und das er uns verklagen könnte. Dann fing er mit dem kehren an, das wir nie kehren würden. Wer kehrt schon gern.... ich kehre den hof, wenn ich blätter oder dreck sehe oder er verschmutzt ist, wie man das halt so macht... er selber hat aber nie gekehrt seitdem wir hier wohnen hab ich weder ihn noch seine frau kehren sehen(was mir eigentlich schnuppe ist). Jetzt kommt aber der knaller.... er fing mich an als Bast.... zu beschimpfen, ich ging weiter weil ich kein bock auf so einen mist, hatte und auf die arbeit musste. Dann lief er mir hinterher bis zur strasse und nannte mich Hu. .ohn. Als ich dann die strasse überquerte rief er mir hinterher " Ich f . k dich, dich und deine familie.... ich bin setlsamerweise ziemlich eingeschüchtert gewesen weil ich auch nicht damit gerechnet habe. Habe ihn mit keiner silbe beleidigt. In meinem früheren leben hätt ich ihm den hintern versohlt kann mir aber kein schmerzensgeld leisten.... also macht das wohl meine eingeschüchterte zwickmühle aus .... ich befürchte das wir uns in den nächsten tagen auf die fr .se hauen werden. Ich bin ihm nicht mehr begegnet, konnte aber die wut aus dem fenster heraus sehen. Bei der nächsten gelegenheit wird er weitermachen.... man sieht es ihm einfach an. Und dann werde ich mich auch nicht zurück halten. oder leute schlagt mir bitte mal was vor was würdet ihr machen?? logischer weise parken wir jetzt nur noch so wie es laut teilungserklärung festgemacht wurde.

Beleidigung, Eigentum, Nachbarn, parken, Parkplatz, Stellplatz, kehren, drohen

Parkplatz unter einem Balkon, wer haftet bei Schaden?

Hallo Freunde, ich habe mal eine Frage.

Ich habe einen Laden und über mir wohnen zwei Familien.

Mein KFZ Stellplatz ist genau unter dem Balkon von den zwei Familien.

Bis jetzt gab es keine Probleme, doch seit kurzem ist eine neue Familie hergezogen.

Der Mann macht jedesmal Stress bei mir.

Neben meinem Stellplatz sind zwei Garagen die gehören den beiden Familien.

Der Einfahrt ist bisschen eng doch man kann trotzdem rein und rausfahren.

Heute sah ich an meinem Auto hinten rechts einen leichten Lackschaden.

Ich vermute jemand ist beim rausfahren bei meinem Auto hängengeblieben.

Beide streiten das ab und ich kann auch nichts beweisen obwohl ein Auto von beiden vorne ein schwarzen Lack auf seiner dunkelgrauen Lack hat. Die Farben stimmen denn an meinem ist auch seine Lackfarbe.

Doch er meint, er hatte das schon sehr lange.

Danach hat er mir gesagt, es ist ein Risiko wenn ich hier parke, denn wenn aus seinem Balkon irgendwas auf mein Auto fällt, wenn seine Kinder was runterwerfen oder wenn vom starken Wind was von seinem Balkon auf mein Auto fällt, wird er nicht haften.

Er meint, ich soll wo anders parken, denn er garantiert mir nichts. Ich soll jetzt schon wissen, wenn was fällt von seinem Balkon und mein Fahrzeug beschädigt ich soll ihn in Ruhe lassen und er will kein Stress deswegen. Sonst wird er seinen Anwalt einschalten und ich hätte keine Chance. Gesetzlich ist er auch nicht verpflichtet zu haften.

Außerdem hat er mir gesagt, dass mein Vertrag falsch ist, denn unter einem Balkon darf kein Parkplatz sein.

Stimmt das? Wer haftet denn bei so einem Schaden?

Mietrecht, Gesetz, Mietvertrag, BGB, Parkplatz, Stellplatz, Auto und Motorrad

TG Stellplatz verpflichtend und nicht nutzbar?

Folgendes Szenario:

  • Haus aus den 90er. Unterer Stellplatz in einer Duplex-Garage wird verpflichtend für 50€/Monat mitvermietet.
  • Auto passt nicht rein, obwohl es ein handelsübliches Modell ist (Hatchback, kein Combi oder SUV).
  • Stellplatz hat eine Maximalhöhe von 1.5m - da passt es nicht, auch wenn ich die Antenne abschrauben würde. Das Auto hat zwar 1.48m + Haifischflossenantenne 8cm. Außerdem kann ich doch nicht jedes Mal die Antenne abmontieren.
  • Bei der Besichtigung wurde ich nur gefragt, ob ich einen SUV fahre. Im Vertrag wird die Maximalhöhe nicht erwähnt, es ist lediglich von "Garage" die Rede, ohne weitere Limitierungen.
  • Untervermieten wäre als Option möglich, allerdings finde ich seit 2 Monaten niemanden, genau aus dem genannten Grund. Möglich wären vielleicht kleinere Modelle, aber diese parken anscheinend lieber auf der Straße.
  • Mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen, allerdings wird es von ihm auf die leichte Schulter genommen ... "Sie können ja mit einem Nachbar tauschen". Das Ding ist - niemand möchte tauschen, wozu auch? Da passt doch kaum ein modernes Auto rein.

Ist das ein Minderungsgrund im Bereich Miete? Wie viel? Kann ich den Stellplatz kündigen? Mir wurde vom Vermieter und auch auf GuteFrage gesagt, dass es nur gemeinsam mit der Wohnung gekündigt werden kann (weil 1 Mietvertrag). Okay, aber was bringt mir der Stellplatz, wenn ich den nicht nutzen kann und auch nicht untervermietet bekomme?

Im Endeffekt brauche ich einen Stellplatz und möchte den auch nutzen. Die Wohnung möchte ich nicht kündigen. Aber ich brauche keinen Stellplatz für 50€, den weder ich noch meine Freunde oder sonst jemand nutzen kann.

Mietrecht, Vermieter, Stellplatz, Tiefgarage

Ist die Nutzung der Zufahrt zur Garage als permanenter Abstellplatz für Anhänger berechtigt?

Hallo in die Runde.

Folgendes Problem stellt sich bei uns zu Hause dar.

(Siehe Zeichnung)

Bei dem Gebäude handelt es sich um Haus mit 6 Eigentumswohnungen. Die Garage 2 gehört zu einer Wohnung im Haus. Die Stellplätze 1 und 2 gehören ebenso zu Wohnungen im Haus.

Die Garage 1 gehört NICHT zum Haus und steht im Eigentum einer anderen Person, die nicht zur Eigentümergemeinschaft gehört.

Bislang war es immer so, dass die Nutzer der Stellplätze 1 und 2, um vernünftig auf ihre Stellplätze gelangen zu können, ein Stück der Zufahrt 1 und natürlich auch der Zufahrt 2 benutzten.

Die Nutzung der Zufahrt 2 stellt auch weiterhin kein Problem dar.

Nun stellt der Eigentümer der Garage 1 ständig seinen Anhänger auf der Zufahrt 1 ab, so dass er mit der Heckklappe bis genau an die Grenze Zufahrt 1 / Bürgersteig steht und noch ca. 20 cm rechts neben dem Anhänger frei sind, bis das Gelände der Zufahrt 2 beginnt.

Hierdurch wird das Einparken der Fahrzeuge auf Stellplatz 1 und 2 erheblich erschwert. Erst recht, wenn der Stellplatz 2 bereits belegt ist. Dann ist das Einparken auf Stellplatz 1 nur nach mehreren hin- und herfahren möglich.

Frage:

Ist es dem Eigentümer der Garage 1 erlaubt, seinen Zufahrtsweg permanent als Parkplatz für seinen Anhänger zu nutzen?

Könnte es sein, dass dieser beim Bau der Garage eventuell eine Auflage erhalten hat, dass die Nutzung der Zufahrt für die Eigentümer der Stellplätze 1 und 2 geduldet werden müssen?

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Recht, Stellplatz, Auto und Motorrad

darf Miete für Carportstellplatz rückwirkend in Rechnung gestellt werden?

Hallo

Kurz zum Sachverhalt: Ich wohne in einem 4 Parteien-Haus zur Miete. Meine Vermieterin gehören 3 Wohnungen und 2 Stellplätze unter dem Carport, die 2. Vermieterin (Mutter meiner Vermieterin --- befinden sich seit Jahren im Rechtsstreit) gehört eine Wohnung und ein Carportstellplatz. Von der Mutter meiner Vermieterin sind vor kurzem die Mieter Hals über Kopf ausgezogen, nachdem es nur Ärger und Streit gab. Sie zahlen die Miete noch bis 31.12.2012. Seit November sind sie aber nun schon ausgezogen und ich nutze seitdem den Carportstellplatz. Ich muss dazu sagen, dass ich der einzigste bin, der keinen Stellplatz zur Wohnung hat und mein Auto immer auf der Straße stehen lassen muss, was auch schon mal zu einem Vandalismusschaden führte, wodurch das komplette Auto neulackiert werden musste. (1600€ Schaden) Heute (29.12.2012) habe ich einen Brief von der Mutter meiner Vermieterin im Kasten, wo folgendes drin steht:

Da Sie seit November und Dezember den Carport für ihren Wagen nutzen, können Sie ihn für eine Monatsmiete von 30€ solange anmieten, bis zu einer Neuvermietung der unteren rechten Wohnung ab 01.01.2013. Meine Bankverbindung.....

Es wurde nie irgendwas mündlich oder schriftlich besprochen, dass ich da nicht stehen dürfe oder Miete für bezahlen müsse.

Wie ist nun die Rechtslage? Gibt es irgend einen Gesetzesauszug den ich für ein Antwortschreiben verwenden kann? Habe bisher nichts zu diesem Sachverhalt finden können.

Gruß Thomas

Miete, Mietrecht, Carport, Stellplatz, rückwirkend

In der Baugenehmigung festgelegte Stellplatzgrundstücke gehören einem Anderen - Ist das erlaubt?

Hallo zusammen,

kurz zur Ausgangssituation: Ein Bauträger bebaut ein Baugebiet NRW mit mehreren Reihenhäusern. Zu jedem Haus wird mindestens ein Stellplatz oder eine Garage direkt mitverkauft. Außerdem gibt es weitere Stellplätze, Carports und Garagen die separat erworben werden können. Gemäß Bebauungsplan müssen für jedes Haus mindestens 2 separat anfahrbare Stellmöglichkeiten geschaffen werden (Garagenzufahrten sind deshalb keine Stellmöglichkeiten) Zählt man alle Stellmöglichkeiten zusammen, erfüllt der Bauträger die Regel 1 Haus = 2 Stellplätze knapp. Tatsächlich ist es aber so, dass die meisten Hauseigentümer nur eine Stellmöglichkeit real ihr Eigen nennen. Es gibt auch keine Grunddienstbarkeiten o. Ä. das Ihnen das Nutzungsrecht an einem der separaten Stellplatzmöglichkeiten sichert.

In meinem Fall ist es so, dass ich tatsächlich 2 Stellmöglichkeiten (durch den Erwerb einer freiverkäuflichen) besitze. In der vorliegenden Baugenehmigung jedoch Ist als zweiter Stellplatz ein anderes Flurstück als das von mir erworbene aufgeführt worden.

Meine Fragen dazu: Kann der Bauträger einfach die Baugenehmigungen mit einer falschen Zuordnung beantragen? Das genannte Grundstück ist ein bisher noch unverkaufter Stellplatz, den ich in keinster Weise nutzen kann. Was ist mit den Eigentümern, die tatsächlich nur einen Stellplatz besitzen? In deren Baugenehmigung wird vermutlich ebenfalls ein frei verkäuflicher Stellplatz genannt sein, der ihnen nicht gehört. Welche rechtlichen Folgen hat das Ganze sowohl für mich als auch für die Eigentümer mit zu wenig Stellplätzen im eigenen Besitz?

Ich freue mich auf zahlreiche hilfreiche Antworten.

Baugenehmigung, Bauträger, Stellplatz