Lange Auffahrt = zwei Stellplätze?
Wir haben etwas Streit mit unserer Vermieterin. In unserem Mietvertrag ist ein Stellplatz enthalten.
Dieser ist 2,40m breit und etwas über 10m lang. (Rechtiche definiert ist ein Stellplatz 2,30m breit und 5m lang - wären also zwei Stellplätze) Hintereinander können zwei Wagen parken, der vordere ist allerdings eingeparkt, wenn der hintere nicht wegfährt.
Es bestand oft Diskussionsbedarf, weil unser Wagen von Autos von Personen, die unsere Vermieterin dort parken ließ, blockiert wurde. Seit März haben wir im Haushalt nun einen zweiten Wagen und arrangieren uns entsprechend. Problematisch wird es dann, wenn unsere Vermieterin wieder Leute auf dem Stellplatz parken lässt.
Rein von den Maßen her wären es ja nun zwei Stellplätze...gilt es allerdings auch als zweiter Stellplatz, wenn dieser nicht frei anfahrbar ist?
Wir haben bald ein Gespräch mit unserer Vermieterin und ich möchte dafür meine rechtliche Lage wissen.